Wer darf UVV Prüfungen an Fahrzeugen durchführen?

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  • Laut BGV D29 müssen Dienstfahrzeuge mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Für mich ist ein Fahrzeug ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitverordnung kennt keinen Sachkundigen mehr, sonder nur noch befähigte Personen. Der Unternehmer legt die Kriterien fest, nach denen er eine Person für befähigt hält. Kann der Unternehmer demnach eine Person als befähigte Person ( z.B. Ingenieur/ KFZ-Mechniker) aus dem eigenen Unternehmen beauftragen, diese UVV-Prüfungen selbst durchzuführen?

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  • Moin,
    unabhängig von der befähigten Person stelle ich mir die Frage, ob du da überhaupt was machen musst. Wenn eure Fahrzeuge gemäß den Herstellerangaben gewartet werden, greift meiner Meinung nach §57 BGV D29: "Für Personenkraftwagen und Krafträder gelten Sachkundigenprüfungen als durchgeführt, wenn über die in den vom Hersteller vorgeschriebenen Intervallen odnungsgemäß durchgeführten Inspektionen mängelfreie Ergebnisse einer autorisierten Fachwerkstatt vorliegen."
    Da ist die Sache für mich fertig.

    Gruß Moritz

  • Hallo,

    Also es gibt schulungen bei TÜV und dekra mit zertifikat womit man nach bestellung befähigt ist.
    Es gibt unterschiedliche uvv Prüfungen. Jetzt kommt es darauf an für welche er befähigt werden soll. Geht es nur um die uvv Prüfung der unterlegkeile und wagenheber kann das ein kfz-mechaniker bzw. Mechatroniker und Ingenieur durchführen. Geht es jetzt um winden hub und zuggeräte ist es ratsam eine person zu einer schulung zu schicken. Meine Erfahrung zeigt das es immer wieder zu Unfällen durch unwissenheit kommt.

    Lg
    Daniel

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