Beiträge von Progasi

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    Laut BGV D29 müssen Dienstfahrzeuge mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Für mich ist ein Fahrzeug ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitverordnung kennt keinen Sachkundigen mehr, sonder nur noch befähigte Personen. Der Unternehmer legt die Kriterien fest, nach denen er eine Person für befähigt hält. Kann der Unternehmer demnach eine Person als befähigte Person ( z.B. Ingenieur/ KFZ-Mechniker) aus dem eigenen Unternehmen beauftragen, diese UVV-Prüfungen selbst durchzuführen?