Moin Basti,
Vielleicht habe ich ja etwas falsch verstanden - dann bitte ich um Aufklärung, aber für mich sieht es so aus, als bekämen wir, egal ob Eignungs- oder Vorsorgeuntersuchung, zuküftig nur noch Teilnahmebescheinigungen zugesandt - und nur, wenn es ganz besonders kritisch wird, dann bekommen wir vom Betriebsarzt mehr mitgeteilt, vorausgesetzt die ärztliche Schweigepflicht spricht nicht dagegen.
Eignungsnachuntersuchungen bedürfen Ihrer Ausführung nach einer rechtlichen Grundlage, die es aber nur in einigen Bereichen gibt. Wenn ich diese Grundlage nicht habe, weil eben gesetzlich nichts geregelt ist - auf welche rechtliche Grundlage soll ich denn meine Berechtigung stellen, da ja selbst die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage möglicherweise nicht ausreicht.
Sie schreiben weiter: Zitat "Bei den meisten Vorsorgeuntersuchungen geht es ja nicht um die Gefährdung von Dritten oder von Sachgütern, sondern um die Eigengefährdung der Mitarbeiter." Zitat Ende. Und wenn doch?
Wir sind u. a. im Gleisbau tätig. Hier ist es unbedingt notwendig Warnsignale verstehen zu können. Wie sollen wir Ihrer Meinung nach gewährleisten, dass alle Mitarbeiter auch die Warnsignale hören können, weil allein schon dadurch gefährliche Situationen können, dass ein Kollege die Warnung nicht hört und ein anderer ihn warnen will/muss. Da Eignungsnachsorgeuntersuchungen aber kaum rechtlich geregelt sind, müssen wir also zukünftig darauf vertrauen, dass uns der jeder Mitarbeiter seine mittlerweile bei einer Vorsorgeuntersuchung festgestellte Schwerhörigkeit von selbst meldet?
Es ist menschlich verständlich, wenn er genau dies nicht tut, weil er vielleicht Angst um seinen Arbeitsplatz hat.
Aber nach einem schweren Unfall muss sich das Unternehmen von allen Seiten fragen lassen, wie es dann dazu kommen konnte, dass der Mitarbeiter die Warnsignale nicht gehört hat. Aber wie denn? Der Arbeitnehmer sagt nichts und der Betriebsarzt hält sich an seine Schweigepflicht. Der aber weiß außer dem Arbeitnehmer überhaupt von der inzwischen entstandenen Schwerhörigkeit.
Das Unternehmen soll vorsorgen - gut. Aber es erhält irgendwie keine Informationen, wenn ein Mitarbeiter gesundheitliche Probleme bekommen hat, die für seine Arbeit relevant sind. Für mich gehört auch das zum Thema Vorsorge - nämlich zu reagieren, bevor dem Mitarbeiter etwas passiert. Soviel zu Ihrem gutgemeinten Rat mit dem Seminar zum Thema Verantwortung im Arbeitsschutz.
Sie vertreten in Ihrem Beitrag sehr stark die Interessen der Beschäftigten - und das ist auch gut so. Ansonsten aber betrachten Sie die neue ArbMedVV nur aus der Sicht des Betriebsarztes (bitte nicht falsch verstehen, weil das nicht böse gemeint ist), so wie ich diese neue Verordnung nur aus Sicht des Unternehmens betrachten kann.
Wir wissen im Moment nicht, wie Vorsorge funktionieren soll, wenn man über die Eignung von Mitarbeitern keine Informationen bekommt. Das Unternehmen hat zwar die Verantwortung, aber neue Informationen über seine Mitarbeiter, erhält es wenn überhaupt nur dann, wenn die Mitarbeiter diese freiwillig weitergegeben haben. Möglicherweise ist ein Brief an unseren BA, der ihm die Verantwortung zuschieben soll überzogen (und wenn Sie meinen Beitrag etwas weiter oben gelesen haben, dann finde ich das selbst auch unfair), aber es ist Ausdruck der momentanen Ratlosigkeit.
Gruß aus dem Norden
nj 1964