Personenbeförderung mit dem Kran

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  • Guten Tag,

    in der BGV D6 Krane steht geschrieben, dass man bei der Personenbeförderung mit Krane, die zuständige BG 14 Tage vor Beginn der Tätigkeit benachrichtigen muß!

    Wer hat Erfahrungen damit und kann mir praxisnahe Tips geben?

    Vielen Dank und FG U.Riedel :S

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  • Hi...

    bei den BG´en gibt es in der Regel Formblätter, die man ausfüllen und der zuständigen Aufsichtsbehörde zusenden kann.
    Ich habe das jetzt 2 mal gemacht. Bei beiden Fällen kam von Seiten der BG keinerlei Rückfragen.

    Insofern ist das ganze kein großes Problem.
    Ich würde noch die Firma mit ins Boot nehmen, die den Kran zur Verfügung stellt. Manchmal haben die mit solchen Dingen auch schon Erfahrung.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin,

    ich kann die Erfahrungen von Thorsten S. bestätigen.

    Die Aufsichtsbehörden wollen informiert sein. Da wir in der Regel recht übersichtliche Einsatzsituationen haben, kamen so auch noch nie Rückfragen.

    Nur bei Baustellenbesuchen der Aufsichtsbehörden wurde schon mal nachgefragt. (und dann hat man besser angemeldet. :D )

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo u.riedel,

    Hilfe und eine Vorlage findest Du in der BGR 159.
    Übrigens: Nicht wundern, Rückmeldung bekommst Du von der BG nur wenn irgend etwas gegen die Verwendung spricht.
    Meldest Du die Verwendung der Personenaufnahmemittel nicht an, können Bußgelder fällig werden.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hi,

    und manchmal schaut die BG auch vorbei...

    Und wenn ein Außendienstler die antrifft (Kran sieht man von weitem) und du hast nichts gemeldet gibt es Ärger.

    Im Grunde ist es nichts anderes als ein Fax abschicken und warten was passiert.

    Grüße
    Lucy

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