Guten Tag,
in der BGV D6 Krane steht geschrieben, dass man bei der Personenbeförderung mit Krane, die zuständige BG 14 Tage vor Beginn der Tätigkeit benachrichtigen muß!
Wer hat Erfahrungen damit und kann mir praxisnahe Tips geben?
Vielen Dank und FG U.Riedel