Alleinunternehmer - 1 Mann Unternehmen - gesetzliche Vorgaben

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  • Hallo zusammen,

    ein mobiler Masseur (1 Mann Unternehmen) der u.a. auch mit Gefahrstoffen und Biostoffen in Kontakt kommt, fragte mich welche gesetzlichen Vorgaben, Regelungen etc. auch für ihn gelten (keine Mitarbeiter!!). Er ist freiwillig bei der BGW versichert. Ich dachte da z.b. an die GefStoffV.

    Hat jemand von euch da Informationen für mich?

    Danke, vorab.

    Glückauf,

    rukasifa

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  • :moin:

    Soll deine Frage darauf hinaus laufen ob du auch eine Betreuung in Sachen Arbeitsschutz brauchst , also Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen etc. ??

    Gruß
    Stefan

    :moin:

    Soll deine Frage darauf hinaus laufen ob du auch eine Betreuung in Sachen Arbeitsschutz brauchst , also Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen etc. ??

    Gruß
    Stefan


    Es geht darum was er in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen hat bzw, welche gestzl. Vorgaben in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz auch für ihn bindend sind. Mein Problem ist das zu beurteilen. Dadurch das er keine Mitarbeiter hat gelten ja einige Vorgaben für ihn nicht. Über seine freiwillige BG Mitgliedschaft sind, so meine ich, allerdings die Vorgaben seiner BG zu beachten. Er fährt z.B. mit seinem eigenen Pkw zum Kunden. Ist das auch ein Thema? (Warnweste, Verbandkasten, 1.Hilfe Allgemein)? Auch an solche Themen dacht ich.

    Glückauf,

    rukasifa

  • Hi,

    es ist dabei sogar egal ob er sich bei der BGW freiwillig versichert hat oder nicht. Er ist durch die Gewerbeanmeldung Mitglied bei der BGW.

    Für sein Auto gilt die BGV D29.

    Und die Sicherheitsdatenblätter muss er auch vorhalten, ist ja auch für ihn wichtig.

    Grüße
    Lucy

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  • Hi,

    die Frage ist halt, was macht er alles???

    Daher würde ich mir mal die BioStoffV durchlesen und schauen, vielleicht hat die BGW dazu auch mehr Infos. (Handlungshilfe?)

    Grüße
    Lucy

  • Habe in der Verordnung folgendes gefunden.
    Demnach ist auch ohne Mitarbeiter eine GefBeurt. durchzuführen und zu dokumentieren, ein Biostoffverzeichnis (gem. Resultat GB bzw. Risikogruppe, Einstufung, Schutzstufe) zu erstellen, etc.

    Das gilt dann wohl auch in meinem Fall.

    § 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
    (1) Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten erstmals vor
    Aufnahme der Tätigkeit sowie danach jede Aktualisierung gemäß Satz 2 zu dokumentieren. Die Dokumentation
    der Gefährdungsbeurteilung umfasst insbesondere folgende Angaben...

    (2) Als Bestandteil der Dokumentation hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der verwendeten oder auftretenden
    Biostoffe zu erstellen (Biostoffverzeichnis), soweit diese bekannt und für die Gefährdungsbeurteilung nach § 4
    maßgeblich sind. Das Verzeichnis muss Angaben zur Einstufung der Biostoffe in eine Risikogruppe nach § 3 und
    zu ihren sensibilisierenden, toxischen und sonstigen die Gesundheit schädigenden Wirkungen beinhalten. Die
    Angaben müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretungen zugänglich sein.
    (3) Bei Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 hat der Arbeitgeber zusätzlich ein Verzeichnis über die Beschäftigten
    zu führen, die diese Tätigkeiten ausüben. In dem Verzeichnis sind die Art der Tätigkeiten und die vorkommenden
    Biostoffe sowie aufgetretene Unfälle und Betriebsstörungen anzugeben. Es ist personenbezogen für den
    Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach Beendigung der Tätigkeit aufzubewahren...

    Glückauf,

    rukasifa

  • Siehst - darauf wollte ich hinaus - mittlerweile ist es egal ob Mitarbeiter oder nicht.
    Aber ich denke auch mal wie Sifa Lucy schon sagte - man bräuchte mehr Angaben darüber was er alles an Aufgaben durchführt - erst dann kann man explizit Aussagen treffen.

    Gruß
    Stefan

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  • Hier etwas noch dazu:

    http://shop.baua.de/baua-alle-publ…n=Suche+Starten

    Ist aber nicht alles, was man dort anbietet.
    Du kannst dort auch direkt Anfragen, es gibt sicher eine Antwort und deine zuständige BG hilft dir auch sicherlich weiter.

    Gruß aus Ffm,

    Carsten

    http://www.bgw-online.de/SiteGlobals/Fo…=&submit=Suchen

    Ach und freiwillig Versichert in der BG, im ersten Jahr zahlte ich rund 380,- € Beitrag für den höchsten Versicherungsschutz, ein Jahr später 475,- €, als freiberuflicher Dozent bei der VBG (Nebentätigkeit zum Hauptberuf)

  • Hallo,

    es ist doch ganz einfach.

    Ich als Unternehmer habe alles zu tun, damit mein Kunde keiner Gefahr ausgesetzt wird. Somit muss ich alles beachten was meinen Kunden vor einer Gesundheitsschädigung gefährdet. Egal ob BG oder sonstiges.

    Egal ob alleine oder 1000 Ma.

    Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann Prost Mahlzeit.

    Eine Frage von der Staatsanwaltschaft wir sein: Was haben Sie als Unternehmer gatan, damit es nicht zu dieser Situation gekommen ist?

    So dann mal... ?

    Somit ist doch klar, dass ich als Unternehmer mich Frage: Was muss ich machen, damit ich abgesichert bin. Somit eine Gefährdungsanalyse machen.

    Im QM-Bereich bedeutet dieses eine FMEA:
    FMEA folgt dem Grundgedanken einer vorsorgenden Fehlervermeidung
    anstelle einer nachsorgenden Fehlererkennung und -korrektur
    (Fehlerbewältigung) durch frühzeitige Identifikation und Bewertung
    potenzieller Fehlerursachen bereits in der Entwurfsphase. Damit werden
    ansonsten anfallende Kontroll- und Fehlerfolgekosten in der
    Produktionsphase oder gar im Feld (beim Kunden) vermieden und die Kosten
    insgesamt gesenkt. Durch eine systematische Vorgehensweise und die
    dabei gewonnenen Erkenntnisse wird zudem die Wiederholung von
    Designmängeln bei neuen Produkten und Prozessen vermieden.

    Die Methodik der FMEA soll schon in der frühen Phase der Produktentwicklung (Planung und Entwicklung) innerhalb des Produktlebenszyklus
    angewandt werden, da eine Kosten-/Nutzenoptimierung in der
    Entwicklungsphase am wirtschaftlichsten ist (präventive
    Fehlervermeidung). Denn je später ein Fehler entdeckt wird, desto
    schwieriger und kostenintensiver wird seine Korrektur sein.

    Als Unternehmer benötige ich keine FASI Betreuung (gesetzlich), könnte mir vorstellen dieses beratend doch zu machen.

    Dieses Prinzip ist auch auf alles was ich als Unternehmer mache und leiste anzuwenden.
    Um Feedback wird gebeten.
    Euer

    Sifa 1959