Vorschriften für Rauhigkeit von Füßböden?

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  • Hallo, ich habe folgende Frage und hoffe mir kann jemand weiterhelfen:

    Im Produktionsbereich ist der Fußboden an einer Stelle mit der Zeit recht rutschig geworden. Nicht wegen irgendwelcher Stoffe, sondern mit der Zeit durch Mitarbeiter und Hubameisen glattgelaufen/fahren worden. Die Betriebstechnik könnte den Boden anschleifen, damit er nicht mehr so rutschig ist aber sie wollen von mir eine Aussage darüber wie "rauh" das ganze sein soll/muss. 8| Gibt es da überhaupt irgendwelche Vorschriften? Alles was ich bisher gefunden habe bezieht sich auf Böden, die mit glättefördernden Substanzen in Kontakt kommen. Das ist hier allerdings nicht der Fall.

    Vielen Dank schon mal.

    Jetzt machen wir erst mal nichts, und dann warten wir ab.

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  • ja die gibt es und zwar in der Arbeitstettenregel ASR 2.3

    ... öhhhmmm, oder meintest Du

    Fußböden - ASR A1.5/1,2
    ? :whistling:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Danke für die schnellen Antworten,

    habe mir die ASR 2.3 mal angesehen aber leider keine Hinweis auf Fußbodenbeschaffenheit gefunden (ausser "Fluchtwege dürfen keine Ausgleichsstufen enthalten") oder gucke ich nur nicht richtig?

    ASR1.5/1,2 habe ich schon gelesen (gleich als erstes) da finde ich aber keine konkreten Werte oder so was. Anhang 2 bezieht sich ja nur auf "... solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und be-triebliche Verkehrswege, deren Fußböden mit gleitfördernden Medien in Kontakt kommen..." und das passiert in dem Bereich nicht.

    Jetzt machen wir erst mal nichts, und dann warten wir ab.

  • Mein Fehler, hätte beim Googlen besser aufpassen sollen.

    Und die ASR A1.5/1,2 hast Du ja schon.

    Ich habe Dir da nach (die 2003 letztmalig geänderte) GUV-R-181. Hier heißt es unter Punkt 5.2.

    Nachträgliche Verbesserung der Rutschhemmung von Bodenbelägen
    Bodenbeläge in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, die den Anfor-
    derungen an die Rutschhemmung nicht genügen, können nachträglich in ihrer Rutsch-
    hemmung verbessert werden. Geeignet hierfür sind Verfahren der Oberflächenbehand-
    lung, wie Oberflächenfinish, mechanische oder chemische Nachbehandlung.
    Weitere Hinweise zur chemischen Nachbehandlung können dem Merkblatt „Verbesse-
    rung der Rutschhemmung von keramischen und anderen mineralischen Bodenbelägen
    durch chemische Nachbehandlung“ (M 9) der Berufsgenossenschaft für den Einzelhan-del entnommen werden

    Vielleicht hilft dir das weiter.

    In der ASR A1.5/1,2 findest Du in Anhang 1 das standardisierte Messverfahren, wenn Du es genau wissen möchtest, was Ihr erreicht habt.

    Und was ist ein Schuh etwas anderes als ein gleitfähiges Medium?!

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Danke Dir,

    die GUV-R-181 bezieht sich allerdings auch wieder auf

    Zitat

    ...solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege, deren Fußböden nutzungsbedingt bzw. aus dem betrieblichen Ablauf heraus mit gleitfördernden Stoffen in Kontakt kommen, die eine Gefahr des Ausrutschens darstellen ...


    Ok, Schuhe sind sicherlich gleitfähig, aber sind sie gleitfördernde Stoffe? (obwohl...kommt auf den Schuh an :D )

    Gibt es für stinknormale Fußböden die nicht in Bereichen mit besonderer Rutschgefahr sind irgendwelche Vorgaben? Oder kann man das einfach mehr oder weiniger "nach Gefühl" machen :S

    Jetzt machen wir erst mal nichts, und dann warten wir ab.

  • Eigentlich hast Du doch die letzte Frage bereits eingangs beantwortet:

    Du hast eine Rutschgefährdung entdeckt. Das, und genau das, muss Dein Handlungsanlass sein.
    Dann kommen die Maßnahmen und am Schluss musst Du noch beurteilen ob Du auf der sicheren Seite stehst. Das kann aber von uns niemand beurteilen, das kannst nur Du und Deine Beschäftigte. Und wenn das Ganze sauber dokumentiert ist, ist das auch rechtssicher.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,

    diese Frage taucht leider immer wieder auf. Im Prinzip muss "nirgendwo" etwas zwingend stehen. Wichtig ist, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt, um es mal grob auszudrücken.
    Das wollte auch unsere "Turnschuhgeneration" im Ordnungsdienst nicht verstehen, der damalige FaSi hatte S3 Schue festgelegt, weil Schrauben, Nägel, Glasscherben, Spritzen. Bolzen, umknicken etc. als Gefährdungen festgestellt wurden. Unter anderem natürlich auch Rutschgefahr durch Reinigung, Regen, andere "Formen" der Nässe :D
    In der BGV C7 steht lediglich, das die Arbeitskleidung den Umständen angemessen auszuführen ist.

    http://www.vbg.de/apl/uvv/68/10.htm</a> (siehe dort unter 3)

    Gefährdung feststellen, Dokumentieren, weiterleiten und mehr kannst du im Endeffekt auch nicht machen...ausser an die zuständige BG wenden, wenn innerhalb einer gewissen Zeit nichts passiert.
    Aber das nimmt dir der AG wahrscheinlich übel, hehe, Garantiert!

    Gruß,

    Carsten

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  • Danke Dir,

    die GUV-R-181 bezieht sich allerdings auch wieder auf


    Ok, Schuhe sind sicherlich gleitfähig, aber sind sie gleitfördernde Stoffe? (obwohl...kommt auf den Schuh an :D )

    Gibt es für stinknormale Fußböden die nicht in Bereichen mit besonderer Rutschgefahr sind irgendwelche Vorgaben? Oder kann man das einfach mehr oder weiniger "nach Gefühl" machen :S

    Gibt es für stinknormale Fußböden die nicht in Bereichen mit besonderer Rutschgefahr sind irgendwelche Vorgaben? Oder kann man das einfach mehr oder weiniger "nach Gefühl" machen :S

    Oder schau dochmal hier nach: http://www.baunetzwissen.de/glossarbegriff…ung_949335.html

  • Hallo,

    diese Frage taucht leider immer wieder auf. Im Prinzip muss "nirgendwo" etwas zwingend stehen. Wichtig ist, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt, um es mal grob auszudrücken.
    Das wollte auch unsere "Turnschuhgeneration" im Ordnungsdienst nicht verstehen, der damalige FaSi hatte S3 Schue festgelegt, weil Schrauben, Nägel, Glasscherben, Spritzen. Bolzen, umknicken etc. als Gefährdungen festgestellt wurden. Unter anderem natürlich auch Rutschgefahr durch Reinigung, Regen, andere "Formen" der Nässe :D
    In der BGV C7 steht lediglich, das die Arbeitskleidung den Umständen angemessen auszuführen ist.

    http://www.vbg.de/apl/uvv/68/10.htm</a> (siehe dort unter 3)

    Gefährdung feststellen, Dokumentieren, weiterleiten und mehr kannst du im Endeffekt auch nicht machen...ausser an die zuständige BG wenden, wenn innerhalb einer gewissen Zeit nichts passiert.
    Aber das nimmt dir der AG wahrscheinlich übel, hehe, Garantiert!

    Gruß,

    Carsten

    Eigentlich hast Du doch die letzte Frage bereits eingangs beantwortet:

    Du hast eine Rutschgefährdung entdeckt. Das, und genau das, muss Dein Handlungsanlass sein.
    Dann kommen die Maßnahmen und am Schluss musst Du noch beurteilen ob Du auf der sicheren Seite stehst. Das kann aber von uns niemand beurteilen, das kannst nur Du und Deine Beschäftigte. Und wenn das Ganze sauber dokumentiert ist, ist das auch rechtssicher.

    Hardy


    Dankeschön! Die Gefährdung festgestellt habe ich ja schon, dann lasse ich jetzt mal Maßnahmen durchführen und beurteile danach noch ob die Gefährdung dadurch behoben wurde.

    Die Betriebstechnik wollte von mir halt einfach gerne irgendwelche Zahlen und am Besten auch noch ein Gesetz dazu. Aber dass es das nicht immer gibt habe ich inzwischen schon festgestellt. Hatte im Vorfeld schon in allen Quellen gesucht, die mit einfielen und wollte sichergehen, dass ich nichts vergessen habe.

    Jetzt machen wir erst mal nichts, und dann warten wir ab.

  • Dankeschön! Die Gefährdung festgestellt habe ich ja schon, dann lasse ich jetzt mal Maßnahmen durchführen und beurteile danach noch ob die Gefährdung dadurch behoben wurde.

    Und wenn Du dann noch ggf. weitergehende Schlüsse ziehst, dann hast Du den Handlungszyklus komplett abgearbeitet.

    Die Betriebstechnik wollte von mir halt einfach gerne irgendwelche Zahlen und am Besten auch noch ein Gesetz dazu. Aber dass es das nicht immer gibt habe ich inzwischen schon festgestellt. Hatte im Vorfeld schon in allen Quellen gesucht, die mit einfielen und wollte sichergehen, dass ich nichts vergessen habe.

    Ja, soweit sind wir halt schon, dass wir regeln über ein konkret erreichtes Ergebnis stellen. Dabei stellen Sie nur den Stand der Technik dar. Mittels einer GBU kann davon durchaus abgewichen werden, wenn diese belegt, dass die durchgeführten Maßnahmen ein entsprechend sicheres Ergebnis bringen.

    Immer wieder höre ich auf Tagungen und Seminaren, wenn es um die Erstellung einer GBU geht, folgendes sinngemäßes Zitat:

    "Eine Gefährdungsbeurteilung ist etwas, dass Sie jeden Tag auch in ihrem Privatleben machen:
    Sie setzen einen Topf mit Wasser auf den Herd, stellen den Herd an. Das nun kochende Wasser wollen Sie jetzt mitsamt dem Topf vom Herd nehmen. Sie wissen, dass der Topf nun auch heiß ist und nehmen deshalb einen Topflappen zum Schutz vor Verbrennung. War der Lappen zu dünn, halten Sie für das nächste Mal fest: Dickeren Lappen nehmen.
    Nichts anderes machen Sie auch bei einer betrieblichen GBU."

    So, und da sehe ich jetzt erstmal keine von irnkwem erstellte Regel, einfach ein überlegtes Durchlaufen des Handlungszyklus.

    Eine TR wird in meinen Augen dann wichtig, wenn der Verantwortliche meint, das wäre alles Quatsch, dann kann man ihm zeigen, dass das nicht Quatsch, sondern Stand der Technik ist.
    Oder aber, wenn ich einfach Input benötige, den ich sonst nicht habe.

    In Deinem Fall hast Du aber den notwendigen Input über die festgestellte Rutschgefährdung.
    Wenn Ihr den Boden(-belag) ersetszen möchtet durch einen rutschfesteren, dann wäre der Blick in die TR insofern sinnvoll, dass Du sehen kannst welche Rutschklasse an dieser Stelle notwendig ist. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr aufraut und dann einer hin geht und mit der standardisierten Messmethode die Rutschklasse bestimmt.
    Viel eher wird man darüber gehen und so die Rutschfestigkeit prüfen.

    Vergessen sollte aber nicht werden fest zu legen, in welchem zeitlichen Abstand eine derartige Rutschprüfung durchgeführt werden soll.

    Hardy

    P.S.: Liebe Kollegen, oder ist mein Ansatz vielleicht zu pragmatisch?

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
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  • Hallo Diaphane,

    die entsprechenden Angaben müsstest Du in der DIN CEN/TS 16165; DIN SPEC51132:2012 finden.
    Einen guten Überblick kannst Du Dir hier verschaffen.
    Dort werden auch gleich ein paar Werte genannt, die für Dich, bzw, Deinen Betrieb relevant sind.
    Damit müsstest Du Deiner Betriebstechnik ausreichend Auskunft geben können ;)

    Hardy Ich würde empfehlen die Rutschfestigkeit messen zu lassen. Wenn es von einem Fachunternehmen durchgeführt wird gibt es für gewöhnlich auch einen Nachweis/Messprotokolle dazu. Ansonsten bei der Angebotsanfrage mit Angeben

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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