Hallo,
wir wollen in einem Untergeschoss unseres Hochhauses ein Großraumbüro einrichten. Der von uns beauftragte Brandschutzsachverständige hat festgelegt, dass nach Musterhochhausrichtlinie Nr. 3.3.1 alle Türen vom Flur zu diesem Grossraumbüro T-30 RS sein müssen. Das lese ich nicht so.
Es geht mir nicht darum, dem Sachverständigen zu widersprechen. Ich möchte wissen, warum das so entschieden wurde. Leider war ich bei der Begehung (ich bin auch Brandschutzbeauftragter) nicht dabei. Gibt es Anforderungen an den baulichen Brandschutz für Großraumbüros (hier ca. 180m²) in Hochhäusern? Wie groß dürfen diese max. sein? Meiner Meinung nach bis 400m², bei erhöhter Brandgefährdung. Es handelt sich hierbei um ein Büroraum mit Aktenlagerung.
Müssen die Türen selbstschließende, rauchdichte Feuerschutzabschlüsse sein?