Grossraumbüro in einem Hochhaus

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  • Hallo,

    wir wollen in einem Untergeschoss unseres Hochhauses ein Großraumbüro einrichten. Der von uns beauftragte Brandschutzsachverständige hat festgelegt, dass nach Musterhochhausrichtlinie Nr. 3.3.1 alle Türen vom Flur zu diesem Grossraumbüro T-30 RS sein müssen. Das lese ich nicht so.
    Es geht mir nicht darum, dem Sachverständigen zu widersprechen. Ich möchte wissen, warum das so entschieden wurde. Leider war ich bei der Begehung (ich bin auch Brandschutzbeauftragter) nicht dabei. Gibt es Anforderungen an den baulichen Brandschutz für Großraumbüros (hier ca. 180m²) in Hochhäusern? Wie groß dürfen diese max. sein? Meiner Meinung nach bis 400m², bei erhöhter Brandgefährdung. Es handelt sich hierbei um ein Büroraum mit Aktenlagerung.
    Müssen die Türen selbstschließende, rauchdichte Feuerschutzabschlüsse sein?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin,

    wir wollen in einem Untergeschoss unseres Hochhauses ein Großraumbüro einrichten.

    vom Brandsachutz mal abgesehen: ist das überhaupt zulässig?
    Ich denke da mal "Sichtverbindung ins Freie" ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    ja, das ist kein Problem. Die Räume haben ausreichend große Fenster und viel Licht. Es ist zwar das Untergeschoss, aber die umliegenden Flächen wurden böschungsmäßig abgetragen, so dass eine gute Sicht nach draussen vorhanden ist. Es ist also kein typischer Keller. :rolleyes:

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Hallo,

    Auszug aus der Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern - MHHR (Fassung April 2008):

    "Abschlüsse von Öffnungen

    1 Abschlüsse von Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen müssen rauchdicht und
    selbstschließend sein und der Feuerwiderstandsfähigkeit dieser Bauteile entsprechen.
    2 Feuerhemmmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse genügen für Öffnungen
    in Wänden zwischen

    1. notwendigen Treppenräumen und Vorräumen oder notwendigen Fluren,
    2. Vorräumen und notwendigen Fluren,
    3. notwendigen Fluren und Nutzungseinheiten,
    4. offenen Gängen und Nutzungseinheiten,
    5. Installationsschächten für Elektroleitungen und anderen Räumen."

    Was ist diesbezüglich jetzt unverständlich oder besteht das Problem bzw.
    Widerspruch hinsichtlich 4.3.4 MHHR?


    Es geht mir nicht darum, dem Sachverständigen zu widersprechen. Ich möchte wissen, warum das so entschieden wurde.

    Vielleicht mal direkt beim SV nachfragen.

    Hier findet man die Erläuterungen zur MHHR:
    http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.as…1&o=759O986O991

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (6. November 2013 um 10:47) aus folgendem Grund: Link bearbeitet

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  • Moin, Niko

    wie kommst du auf die Sichtverbindung ins Freie? Das ist doch Geschichte...

    Du hast recht - in der Komnet-Antwort steht: "Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten."
    Danach wäre es auch zulässig, in ein Untergeschoss mittels Spiegeln Tageslicht zu bringen, damit dort ein Großraumbüro betrieben werden kann.

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  • Hallo und guten Morgen Simon,

    Demnach hätten auch feuerhemmende Türen ....... gereicht?

    Was ist diesbezüglich jetzt unverständlich oder besteht das Problem bzw.
    Widerspruch hinsichtlich 4.3.4 MHHR?


    Nee, dass hier ist klar. Das Stockwerk hat ca. 500m² und ist durch einen Flur (Flucht- und Rettungsweg) geteilt. Das gesamte Stockwerk ist ein Brandabschnitt und durch T90-RS Türen von den Vorräumen und den Treppenhäusern getrennt. Die Vorräume sind zusätzlich von den Treppenhäusern durch Feuerschutzabschlüsse getrennt.
    Wie oben beschrieben trennt ein Flur die Etage der länge nach in zwei Seiten. Eine Hälfte sind 11 Einzelbüros. In der anderen Hälfte (zurzeit ebenfalls Einzelbüros) sollen die Zwischenwände entfernt werden und ein Großraumbüro eingerichtet werden. Von den 11 Einzeltüren werden einige zugemacht und der Rest soll durch T30-RS Türen ersetzt werden. Zurzeit sind lediglich dichtschließende Türen eingebaut.
    Das Haus wurde 1955 gebaut!
    Da der Kontakt über das Baureferat hergestellt wurde, habe ich leider keine Möglichkeit direkt zu fragen. Ich durfte das Gutachten lesen.

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    Gruß Mick

  • Demnach hätten auch feuerhemmende Türen ....... gereicht?


    Da steht doch feuerhemmend, rauchdicht, selbstschließend.

    ...Von den 11 Einzeltüren werden einige zugemacht und der Rest soll durch T30-RS Türen ersetzt werden. Zurzeit sind lediglich dichtschließende Türen eingebaut.
    Das Haus wurde 1955 gebaut!


    Worin besteht jetzt Dein Problem?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • :do: Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    Die PISA-Studie hat ja auch bestätigt, dass Lese-Verstehen in Deutschland ein echtes Problem ist. Ich habe es jetzt aber verstanden. Tut mir leid. Ich hätte es früher merken müssen. Manchmal bin ich Gedanklich einfach blockiert. :lol:

    Danke für die Hilfe.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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