Arbeitswegeunfall mit (eigenem) Hund

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    Tenor: Verabschiedung vom Hund ist unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitsweges
    Gericht: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
    Aktenzeichen: L 6 U 12/12
    Datum: 16.05.2013
    Quelle Urteil: © kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2013, Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
    http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Sachsen-An…d.news16139.htm


    LSG Sachsen-Anhalt zum Unfall­versicherungs­schutz beim Sturz durch den eigenen Hund
    Verabschiedung vom Hund ist unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitsweges

    Ein Hundebesitzer, der morgens vor dem Weg zur Arbeit bei der Verabschiedung von seinem Hund umgestoßen wird und sich dabei verletzt, hat Anspruch auf Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

    Ein Versicherungsvertreter verließ morgens sein Haus, um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren.
    Er pfiff nach seinem Hund, der angerannt kam und ihn versehentlich umstieß.
    Die Folge war eine Knieverletzung.
    Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil das Verabschieden vom Hund nicht zu dem versicherten Arbeitsweg gehöre.

    LSG bejaht Vorliegen eines Arbeitsunfalls


    Die dagegen erhobene Klage hatte Erfolg.
    Nach Auffassung der Richter des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hat sich der Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignet.
    Die Verabschiedung vom Hund sei eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitsweges gewesen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Ich frag mich manchmal echt, ob unsere Gerichte keine anderen Probleme haben....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Ich frag mich manchmal echt, ob unsere Gerichte keine anderen Probleme haben....


    Unsere Gerichte durchaus, aber wohl die Leistungserbringer nicht.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Grüß Dich, Hardy

    Unsere Gerichte durchaus, aber wohl die Leistungserbringer nicht.

    gefühlsmäßig hätte ich den folgenreichen Kontakt mit dem Hund als "Privatvergnügen" eingestuft ...
    ich bin gespannt, ob die betroffene BG in Berufung geht ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ich frag mich manchmal echt, ob unsere Gerichte keine anderen Probleme haben....


    Also jetzt nicht falsch verstehen; ich hab da echt Mitleid mit den Richtern. Ein guter Kumpel von mir war lange Richter. Wenn der mal anfängt aus dem Nähkästchen zu plaudern mit was er sich alles beschäftigen musste.... Manche Anwälte und auch Bürger sollte man echt einweisen. Dass das nicht mit "gesundem" Menschenverstand zu lösen ist....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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  • Grüß Dich, Hardy

    gefühlsmäßig hätte ich den folgenreichen Kontakt mit dem Hund als "Privatvergnügen" eingestuft ...
    ich bin gespannt, ob die betroffene BG in Berufung geht ...

    Ob mich jetzt mein Hund vor Begeisterung umrennt oder mein Großer mit seinem Schulranzen bei der Verabschiedung umbügelt oder mein Kleiner mir bei der Verabschiedung seinen Scooter (Roller darf ich ja nicht sagen, das wäre ja sooooooo peinlich 8) ) ist doch eigentlich völlig egal. Es war eine kurzzeitige unerhebliche Unterbrechung, und das es nun gerade der Hund war, na ja.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Manche Anwälte und auch Bürger sollte man echt einweisen. Dass das nicht mit "gesundem" Menschenverstand zu lösen ist....


    warum, weil sie sich bei den bestehenden Gesetzen versuche Recht zu verschaffen was sie als ihr Recht betrachten?

    Wenn der Mann meint dass die Berufgenossenschaft zahlen sollte diese aber verneint muss eben jemand entscheiden. Für mich wäre der Fall auch in erster hinsicht ein dummes aber privates Unglück. Doch man ist halt immer wieder damit beschäftigt zu klären ab wann man sich auf dem Arbeitsweg befinden (vor der haustür, hinter der haustür, im vorgarten, am gartentor... usw.), ab wann man diesen Unterbrochen hat (frühstücksbrötchen beim bäcker holen, schnell noch tanken, schnell noch zeitung holen).

    Wenns ums geld geht, dann muss eben der entscheiden der unabhängig ist. BG ist das nicht und der Verletzte auch nicht. Aber ein Richter sollte das schons ein. Oder? ^^