vorgeschriebene Unterweisungen

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  • Hallo,

    seit unsere Firma von General Electric gekauft wurde, habe ich einen fachlichen Vorgesetzten, der in unserer Schwester-Firma in UK arbeitet und natürlich vom deutschen System, was den Arbeitsschutz betrifft, wenig Ahnung hat. Gestern wollte er von mir eine Aufstellung über die "regulatory" also die vom Gesetz oder von der BG vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen/-schulungen.
    Ich habe ihm folgende Liste zukommen lassen, die ich mit meinem Vorgänger einem Sicherheitsingenieur zusammen erstellt habe:
    ATEX
    Brandschutz und Handhabung von Feuerlöschern
    Ersthelfertraining
    Kranarbeiten
    Heben und Tragen
    Notfall- und Evakuierungsmaßnahmen
    Persönliche Schutzausrüstung
    Umgang mit elektrischen Geräten
    Umgang mit Flurförderzeugen
    Umgang mit Gefahrstoffen
    Umgang mit Leitern und Tritten
    Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
    Unfallmeldung

    Unstrittig ist, daß alle Themen für uns zutreffend, mein Chef will von mir nur wissen, ob es für diese Unterweisungen/Schulungen eine gesetzliche oder BG-Grundlage gibt, die den AG verpflichtet, diese Unterweisungen/Schulungen regelmäßig durchzuführen. Für einige habe ich schon etwas gefunden, aber wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet, wäre ich sehr dankbar.

    VG Marlene

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  • Hallo Hofi16,

    allgemein gilt immer die BGV A1 - Grundsätze der Prävention (bes. §4 Unterweisung der Versicherten), BGV A2 mit den Infos was u.a. die SiFa zu schulen hat, sowie die einschlägigen Gesetze ArbSchG, ArbStättV, PSA-BenutzungsV etc.

    Außerdem:
    BGV A1 §22 Brandschutz und Handhabung von Feuerlöschern
    BGV A1 §24 und §26 Ersthelfertraining
    BGV D6 und evtl. BGV D8 Kranarbeiten
    LasthandhabV Heben und Tragen
    ArbSchG § 10 Notfall- und Evakuierungsmaßnahmen
    BGR 189 bis BGR 197 Persönliche Schutzausrüstung
    BGV A3 Umgang mit elektrischen Geräten
    BGV D27 BGG 925 und BGI 545 Umgang mit Flurförderzeugen
    GefStoffV Umgang mit Gefahrstoffen
    BGV D36 Umgang mit Leitern und Tritten
    BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
    u.a. BetrSichV Unfallmeldung

    Hoffe Dir etwas weitergeholfen zu haben.
    Gruß, oytun9899

  • § 4
    Unterweisung der Versicherten
    (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz
    sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen;
    die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen;
    sie muss dokumentiert werden.
    (2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BGRegeln
    sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.

    Sorry,
    ich denke, ohne die Firma zu kennen kann kein Außenstehender wissen, was unterwiesen werden muß.
    Gibt es einen Gefahrenabwehrplln? - dann ist dieser zu unterweisen?
    Flucht-und Rettungswege, Sammelplätze, Bildschirmarbeit, Feuerlöscher, uswusf. Und sowohl zu Geräten, Anlage als auch zu Gefahrstoffen gibt es vermutlich Betriebsanweisungen - um Gefahren udn maßnahmen zu denern Verhinderung darzustellen - eine klasse Unterweisungsgrundlage. Da fällt die Nutzung von PSA gleich mit rein, genau so, wie die jeweils zutreffenden Sicherheitszeichen.
    Und nicht vergessen - es gibt zwar z.B. keine UVV Lastaufnahmeeinrichtungen mehr - aber die BGR 500 - und gefährdungen allemal.
    Last not least - Bildschirmarbeit, Außendienst, führen von Fahrzeugen, Lärm, arbeitsmedizinischer Vorsorge ....
    Das ließe sich jetzt endlos fortführen und letztendlich würde vielleicht immer noch der *Umgang mit Druckgasflaschen* fehlen, weil ich nicht weiß, ob so etwas in deinem Betrieb vorkommt. Genau sow eig, wie ich die Problematik Ex-Schutz einschätzen kann.

    Also belasse ich es bei diesen *Anregungen* und würde empfehlen, entweder anhand der Gefährdungsbeurteilung systematisch wirklich alles aufzunehmen - oder es eben bei dieser *Überschrift Gefährdung + Maßnahmen* zu lassen, so daß es für jeden Arbeitsbereich zu konkretisieren ist.
    Ich habe mit jeden Betriebs-, Labor, Bereichsleiter SEINEN Unterweisungsplan erstellt.
    Denn man höre und staune, auch zu Büroarbeitsplätzenund auch für *Vorgesetzte* ist eine Unterweisung erforderlich :)

    Gruß
    gladis:-)

  • Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten, der Hinweis mit den Gesetzen hilft mir auf jeden Fall weiter, da es zumindest momentan hauptsächlich darum geht, meinem Vorgesetzten die Hintergründe für die bereits vorhandenen Schulungen zu liefern.

    Gruß Marlene

  • Hallo Leute,

    das am höchsten stehende Gesetz bezüglich der Unterweisung ist natürlich das ARBEITSSCHUTZGESETZ!!! Lest bitte Paragraph 12.

    Das hat eine europäische Grundlage und gilt in allen EU Staaten in gleicher Art und Weise (in irgeneiner nationalen Umsetzung).

    Das Arbeitsschutzgesetz sagt allerdings nur, dass eine Unterweisung regelmässig wiederholt werden muss und lässt eine (Mindest)frist offen.

    Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 präzisiert hier die Mindestfrist auf maximal ein Jahr, ansonsten ist der Text aber auch hier aus dem Arbeitsschutzgesetz entnommen.

    Beim Arbeitsschutz bitte immer europäisch denken!

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  • ... aber irgendwie fühle ich mich von diesem heimat-, alters- und geschlechtslosen getue *geohrfeigt*

    da muß ich wohl noch an meiner Toleranz arbeiten :)


    gladis:-)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gladis,

    das liegt leider daran das anfangs keine pfichtfelder vorhanden waren bzw.nicht ausgefüllt werden mussten was sich aber dann im laufe der zeit ja dann doch geändert hat :D
    aus diesem grunde haben wir noch einige altlasten zu tragen (ist nicht bös gemeint) zwingen können und wollen wir auch niemanden dazu...................ergo toleranz ist angesagt :D :D aber du arbeitest ja schon dran :gr:

    gruß toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)