Nadelstichverletzungen dokumentieren

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  • Hallo zusammen,

    da muss ich Biker Mike definitiv!!!! zustimmen. Außerdem ist bekanntermaßen nach jeder Nadelstichverletzung (durch kontaminiertes Material Blut, etc. ...) ein D-Arzt-Bericht zu erstellen durch einen D-Arzt. Nur so hat der Mitarbeiter/in überhaupt eine Chance von der zuständigen BG im Ernstfall (z. B. nachgewiesene HCV-Infektion) eine Entschädigung zu erhalten. Außerdem gibt es eine klare Handlungsanleitung wie oft und ich welchen Abständen HIV + HCV bestimmt werden muss. Irritierte Grüße von Sabine

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  • Kein guter Rat. Ohne entsprechende deutliche Kennzeichnung des Behälters würde ich dies niemals tolerieren!


    Das ist richtig, allerdings, es dauerte, bis wir die Behälter bekamen, nach der Intervention des TAB und wenn man Hunderte Meter weit in einem Tunnel ist und ne leere Dose zur Hand hat, ist das immer noch besser als gar nichts.
    Es wurden schon Kollegen losgeschickt, die benutzten Spritzen mit den bloßen Händen aus dem Schotterbett zu fischen und das entsorgen blieb ihnen selbst überlassen :D
    Willkommen in der großen weiten Welt!

    Was mir da noch einfällt, der Rat mit den Dosen kam von der Feuerwehr, da die selbst grade keinen Behälter zur Verfügung hatten (oder wohl eher keinen Rausrücken wollten).
    Die letzten beiden für uns in der U-Bahn hatte ich selbst gekauft und ein größerer kam nach Intervention der VBG, allerdings auch erst, nachdem ich wenig ein "nachgeholfen" hatte.
    Dann gestaltete sich auch die Frage nach dem "wohin" mit den Behältnissen, neben den ganzen Gegenständen, die man so schon an der Koppel hat.

    Ergo werde ich beim nächsten mal Vorschlagen, ramm dir die Nadel irgendwo rein, dann bekommste vllt. auch die Hepa A+B, die eigentlich schon lange fällig wäre, aber das kostet ja Geld, nicht war? Das schmälert ja den Gewinn...

  • ...Es wurden schon Kollegen losgeschickt, die benutzten Spritzen mit den bloßen Händen aus dem Schotterbett zu fischen und das entsorgen blieb ihnen selbst überlassen :D

    Gruß an den Vorgesetzten, hier winkt §229 StGB. Einen solchen Auftrag würde ich nicht ausführen.

    ...Dann gestaltete sich auch die Frage nach dem "wohin" mit den Behältnissen, neben den ganzen Gegenständen, die man so schon an der Koppel hat.


    Wenn man in einen Bereich geht, in dem mit Spritzen zu rechenen ist, muss man eben einen entsprechenden Behälter mitnehmen. Hat man keinen dabei, bleiben die Spritzen liegen, dann muss man allerdings den Bereich kennzeichnen und ggf. absichern.

    ...dann bekommste vllt. auch die Hepa A+B, die eigentlich schon lange fällig wäre...


    Die bekommt man als Kassenleistung problemlos vom Hausarzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dann einfach bei der FW oder Rettungswache etc. abgeben.


    Wie kommst du auf das Brett?
    Da musst du Glück haben, wenn eine Feuerwache oder Rettungswache das Zeug annehmen.

    Spritzen etc sind mit Abfallschlüssel 180101 eingestuft, auch, wenn möglicherweise eine Belastung durch HIV- o.ä. Erreger gegeben ist.
    Sammlung in durchstich- und bruchsicheren Behältern, die dann anschließend fest und sicher verschlossen, dem "normalen" Hausmüll zugeführt werden können.
    Sprich, es müssen für die Einsammelaktionen nicht die teuren gelben Spritzenbehälter sein, es reichen stabile Behälter mit passend großer Einwurföffnung, die nach dem Befüllen (nicht nachstopfen!) sicher mit einem Deckel verschlossen werden können.

    (vgl. LAGA-Richtlinie "Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" -> klick)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ...Da musst du Glück haben, wenn eine Feuerwache oder Rettungswache das Zeug annehmen.


    Abfallrechtlich dürfen sie es gar nicht.

    ...Spritzen etc sind mit Abfallschlüssel 180101 eingestuft, auch, wenn möglicherweise eine Belastung durch HIV- o.ä. Erreger gegeben ist.
    Sammlung in durchstich- und bruchsicheren Behältern, die dann anschließend fest und sicher verschlossen, dem "normalen" Hausmüll zugeführt werden können.
    ...


    Auch hier drohen Fallstricke. Abfälle aus entsprechenden Einrichtungen dürfen beim Entsorger nicht über eine Sicht- und Sortierstrecke laufen. Dies funktioniert bei Abfällen aus größeren Kliniken recht problemlos. Bei Arztpraxen kommen schon die Probleme, denn so manch eine Praxis entsorgt auch ihre kritischen Abfälle über die Hausmülltonne.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wir entfernen uns etwas vom Thema - aber ich denke, das passt noch.
    Der Kollege aus Frankfurt arbeitet ja nicht in einer Einrichtung des Gesundheitswesens. :)
    Sicherheitshalber sollte er mit seinem Entsorger Kontakt aufnehmen und die Entsorgung der vollen Behälter klären.

    Diese Probleme betreffen ja nicht nur Arztpraxen, jeder Diabetiker entsorgt seine Spritzen im Hausmüll - und das oft genug ohne entsprechende Behälter.
    Oder was machen Kommunen mit ihren Sammelergebnissen von z.B. "belasteten" Spielplätzen und "bekannten" Problemzonen, oder Hausmeister von Wohnanlagen ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)


  • Auch hier drohen Fallstricke. Abfälle aus entsprechenden Einrichtungen dürfen beim Entsorger nicht über eine Sicht- und Sortierstrecke laufen. Dies funktioniert bei Abfällen aus größeren Kliniken recht problemlos. Bei Arztpraxen kommen schon die Probleme, denn so manch eine Praxis entsorgt auch ihre kritischen Abfälle über die Hausmülltonne.

    Du siehst mich jetzt reichlich erstaunt: Seit wann wird den Hausmüll sortiert?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • So langsam kommt man wieder auf den Trichter, zwecks Rohstoffen und so ...
    zum Beispiel die EGN (Entsorgungsgesellschaft Niederrhein): nach eigenen Angaben werden in Neuss jährlich rund 170.000 t Hausmüll, in der Anlage in Viersen 140.000 t Hausmüll sortiert oder die BSR (Berlin-Neukölln) mit einer Anlagenkapaziät von 400.000 t.
    Im Ausland sind Sortieranlagen eher gefragt, so steht auf Zypern eine der modernsten Anlagen weltweit.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Wir entfernen uns etwas vom Thema - aber ich denke, das passt noch.
    Der Kollege aus Frankfurt arbeitet ja nicht in einer Einrichtung des Gesundheitswesens. :) ...


    Genau das ist das Problem. Bei einer Einrichtung des Gesundheitswesens ist klar, dass deren "Hausmüll" nicht sortiert werden darf. Bei einem Betrieb aus einer anderen Branche kann durchaus sortiert werden und wenn dann da kontaminierte Spritzen enthalten sind, hat der Abgebende ein Problem. => Die Fraktion ist gesondert zu sammeln und entsorgen. Hier würde ich den Transporteur+Entsorger kontaktieren. Immer daran denken, es gibt ja auch Betriebe, die ihren Müll pressen, damit man ein wenig Platz spart. Schon ist der durchstichsichere Behälter möglicherweise vollständig beschädigt oder schaut wie ein Igel aus.

    ...Seit wann wird den Hausmüll sortiert?


    Noch findet dies relativ selten statt, ist aber formal möglich. Bei hausmüllähnlichem Gewerbeabfall aus medizinischen Einrichtungen ist dies allerdings untersagt. Bei großen Kliniken ist dies in der Regel auch kein Problem. Bei Arztpraxen und manchen kleineren Kliniken landet dieser krankenhausspezifische Müll durchaus gelegentlich auch in den Abfalltonnen, die die Gemeinde für die Hausmüllentsorgung bereitstellt. Solange nichts passiert, gibt es hierbei in der Regel auch keine größeren Probleme. Spätestens bei einem Personenschaden hat der Abfallerzeuger aber ein gewaltiges Problem.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Deshalb habe ich ja geschrieben, das der Kollege sicherheitshalber mit dem Entsorger Kontakt aufnehmen soll. :)
    Bei "thermischer Verwertung" muss der Behälter nur bis zum Entsorgungscontainer halten ... (Siehe LAGA-Richtlinie).

    Egal, wie du es drehst und wendest, es bleibt aber immer noch das ungelöste Problem mit den Privathaushalten ... aber das führt jetzt zu weit von Thema weg.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Gruß an den Vorgesetzten, hier winkt §229 StGB. Einen solchen Auftrag würde ich nicht ausführen.


    Wenn man in einen Bereich geht, in dem mit Spritzen zu rechenen ist, muss man eben einen entsprechenden Behälter mitnehmen. Hat man keinen dabei, bleiben die Spritzen liegen, dann muss man allerdings den Bereich kennzeichnen und ggf. absichern.


    Die bekommt man als Kassenleistung problemlos vom Hausarzt.


    Hallo,

    zum einen, nicht jede KK zahlt die Impfung, einige verweisen auf den AG als denjenigen, der dafür sorge zu tragen hat und ich musste meine auch bezahlen. Die Grippeimfpung bekommt man auf jeden Fall Kostenlos :D Und nen U-Bahntunnel einfach mal so im der Hauptverkehrszeit "stillzulegen", Respekt, dann hängt man dich in der Leitstelle.
    Aber genug des Schreibens, so wirklich ne Ahnung was in der Bewachung läuft, scheint da nicht zu sein.
    Machst es du nicht, macht es der nächste und der noch ein paar Euro´s billiger ;) wobei das dann wie immer zu Lasten der Beschäftigten geht...oder, wenn man sich an die Behörden wendet, der Chef sagt, das wir mir zu teuer, den Vertrag lassen wir auslaufen und mit etwas Glück steht ne 3stellige Zahl schlange an der Arge.
    In diesem Sinne, noch viel spaß beim krümel suchen und Realität verpeilen.

    Carsten


  • Aber genug des Schreibens, so wirklich ne Ahnung was in der Bewachung läuft, scheint da nicht zu sein.
    Machst es du nicht, macht es der nächste und der noch ein paar Euro´s billiger ;) wobei das dann wie immer zu Lasten der Beschäftigten geht...oder, wenn man sich an die Behörden wendet, der Chef sagt, das wir mir zu teuer, den Vertrag lassen wir auslaufen und mit etwas Glück steht ne 3stellige Zahl schlange an der Arge.
    In diesem Sinne, noch viel spaß beim krümel suchen und Realität verpeilen.

    Sicher ist das ein Problem. Aber so wird sich da nichts ändern. Es gibt im Arbeitsschutz viele Akteure, die gillt es da mit ein zu binden. Dann lässt sich eben häufig doch etwas bewegen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • ...Bei "thermischer Verwertung" muss der Behälter nur bis zum Entsorgungscontainer halten ... (Siehe LAGA-Richtlinie).


    Die LAGA Richtlinie gilt allerdings nur für das Gesundheitswesen, nicht für andere Abfallerzeuger!

    ...es bleibt aber immer noch das ungelöste Problem mit den Privathaushalten ...


    Diese werden als "Fehlabwürfe" gewertet, die in der Anzahl nicht ins Gewicht fallen im Vergleich zum anfallenden Abfallaufkommen aus Privathaushalten.
    Natürlich entsteht dadurch ein "Restrisiko".

    ...zum einen, nicht jede KK zahlt die Impfung, einige verweisen auf den AG als denjenigen, der dafür sorge zu tragen hat und ich musste meine auch bezahlen.

    Da hab ich eben mit meiner Kasse Glück, wobei ich auch im Gesundheitswesen tätig bin und somit in die Indikation der STIKO falle. Bei der beschriebenen Tätigkeit wäre eine Impfung meiner Meinung nach allerdings indiziert und im Zweifelsfalle hat diese der Arbeitgeber zu übernehmen entsprechend ArbMedVV.

    ...Und nen U-Bahntunnel einfach mal so im der Hauptverkehrszeit "stillzulegen", Respekt, dann hängt man dich in der Leitstelle.

    Die Kontrollgänge finden ja bestimmt auch nicht zur Hauptverkehrszeit statt.

    ...Aber genug des Schreibens, so wirklich ne Ahnung was in der Bewachung läuft, scheint da nicht zu sein. Machst es du nicht, macht es der nächste und der noch ein paar Euro´s billiger ;) wobei das dann wie immer zu Lasten der Beschäftigten geht...


    Ja, viele Auftraggeber können nur billig und verwechseln das mit preiswert. Leider ist die öffentliche Vergabepraxis so, dass solche irrsinnigen Dinge gefördert werden. Es soll aber auch Arbeitgeber geben, die entsprechende Qualität abliefern, dafür einen adäquaten Preis verlangen und diesen auch entsprechend dem Auftraggeber darstellen können, leider zu wenige.

    Meine Erfahrungen im Bewachungsbereich sind in der Tat recht beschränkt, ich kenne fast nur die "Typen" von der DB Sicherheit in Stuttgart. Ich nenne sie immer in Anspielung an die alten s/w-Filme meiner Kindheit Dick&Doof. Die Zweierteams sehen nämlich fast immer so aus, wie die Filmgestalten. Ein großer Dicker, der sich kaum regen kann (ideal um den Zugang zur S-Bahn zu versperren) und ein kleiner schmächtiger. Mir geben diese "Gestalten" kein erhöhtes Sicherheitsgefühl und deren Nutzen halte ich für äußerst fragwürdig. Ein anderer Sicherheitsmensch, den ich kenne, hat seinen eigenen Wach- und Schließdienst, der macht auf mich einen durchaus kompetenten Eindruck. Das Gewerbe dürfte unter den relativ schlechten Rahmenbedingungen leiden. Geringes Lohnniveau, ungünstige Arbeitszeiten usw. führen eben zu entsprechend "motívierten" Beschäftigten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo.

    Es war schon ein großes Problem, dem großteil von 130 MA zu erklären, das sie nicht zu Müllmännern degradiert werden, wenn sie Nachts in der Betriebsruhe die leeren Flaschen von Passanten oder Jugendlichen zumindest aus dem Bereich der Griffhöhe und höher gelegenen Bereichen zu entfernen, da diese früh Morgens für manch betrunkene Horde prima Waffen und/oder Wurfgeschosse sind und nicht gerade ungefährlich. Aber nach ca. 1 Jahr fingen die ersten an und immer mehr zogen nach.

    Nadeln in Dosen zu stecken ist für war keine Akztepable Lösung, aber wenn man irgendwo in Tunneln in Ecken rumrennt, die noch nicht mal Reiniger in ihrem Leben sehen werden, sondern nur wir und das "Klientel" so ist dies meist die einzige Alternative.
    Weil so hell ausgeleuchtet sind die Bereiche auch nicht und durch unsere Einstzhandschuhe sind wir immer noch besser geschützt, als z. B. ein Reiniger, wir Rangieren in der Hackordnung schon ziemlich weit unten, die Reiniger noch etwas tiefer.
    Es geht auch nicht darum, ganze Gleisabschnitte zu reinigen sondern einfach um eine Notlösung.
    Da wir als Tochterunternehmen den Auftrag neu bekamen, war erst mal alles quer Beet, so nach 2 Jahren fing es langsam an, das etwas Ordnung reinkam, aber mein Hinweis auf eine Überarbeitung der GA wurde bis heute nicht durchgeführt.
    Die Kollegen, die mit bei der Betriebsratgründung dabei waren, sind heilfroh, wenn sie abgewählt werden, so dermaßen haben sie die Schnauze voll. Und ich hab lediglich bei der Gründung geholfen, weil nach 11 Jahren im Betrieb war mir das Ergebnis im Vorfeld schon bekannt.
    Auch die VBG hatte ich eingeschaltet und es droht Bußgeld wegen mancher "Schräglage", aber die erste Maßnahme des AG war, ein neuer Betriebsleiter und die erste Aussage "es werden Köpfe rollen"...nunja, meiner nicht, dank GdB.
    Es hätte in anderer Hinsicht auch die Möglichkeit gegeben, das Gewerbeamt einzuschalten, aber, wisst ihr, wenn man in der Firmeneigenen GA liest, S 3 Schuhe sollen getragen werden, aber die Kollegen dann gegen einen gehen, weil es mit Turnschuhen einfacher zu laufen ist (durch Glasscherben etc. wohl nicht, aber das war nicht mehr mein Problem), dann gibt man irgendwann auf.
    Und wenn sich der eine oder andere daran aufhängt, das benutzte Nadeln nichts in Dosen zu suchen haben, dann ist das richtig, aber es minimiert das Risiko, das der nächste Kollege im halbdunkeln hineintritt.
    Irgendwann hatte man die Stadt soweit, das auch die unbenutzten Abschnitte gereinigt wurden, aber das Klientel ist dort vor allem in der kalten Jahreszeit stark vertreten und es sieht nach 1 Woche wieder aus wie vorher.
    Sicherlich ließe sich auch Arbeitsrechtlich etwas machen, oder StGB, aber, selbst wenn man gewinnt, hat man recht schlechte Karten in einer anderen Firma in dem Bereich anzufangen, oder man bleibt und leidet.

    Und wie weiter oben geschrieben, ob die FW oder Rettungswache das annimmt...die meisten schon und wenn nicht, dann landet die Dose im Müll wo es immer noch gesicherter ist, als die Spritze einfach so reinzuwerfen.
    Und überhaupt, wer will sich soweit aus dem Fenster lehnen und richtig Stress machen? Ich sicherlich nicht mehr, denn Gedankt bekommt man es meistens nicht, eher das Gegenteil, leider.

    Eines Abends fand ich einen Rucksack, vom äußeren sah der nach dem Eigentum eines Wohnsitzlosen aus, also was machen? Sperren und Polizei holen? Leiststelle angerufen: " guckt mal rein, wenn ihr der Meinung seit, es wäre nichts "Gefährliches".
    Ich habe reingeschaut und dank Müdigkeit den Rucksack nicht ausgekippt, sondern drinnen rumgewühlt...mit meinen Schutzhandschuhen und ich hatte Glück, der Rucksack war von einem Drogenabhängigen, aber er hatte seine Kanülen alle wieder sauber mit Kappe versehen.
    Anruf Leistelle, was machen damit? "Gebt es nem Reiniger oder schmeißt es in den Müll....
    Und nun genug :138:

  • Die LAGA Richtlinie gilt allerdings nur für das Gesundheitswesen, nicht für andere Abfallerzeuger!

    Durchaus richtig.
    Aber wer verbietet es, diese Richtlinie, z.B. in der GBU, als "Stand der Technik und der Unfallverhütung" anzusehen, wenn es in bzw. für eine(r) Branche keine entsprechenden Regelungen gibt?

    Diese werden als "Fehlabwürfe" gewertet, die in der Anzahl nicht ins Gewicht fallen im Vergleich zum anfallenden Abfallaufkommen aus Privathaushalten. Natürlich entsteht dadurch ein "Restrisiko".

    Naja ... Restrisiko ist gut ... ;) Da produziert so manche Wohnanlage für "betreutes Wohnen" mehr Risikomüll als die örtliche Arztpraxis ...
    Aber das soll uns hier jetzt nicht umtreiben.

    Ich denke, das zu diesem Thema, auch zur ursprünglichen Fragestellung der Dokumentation, alles gesagt ist ... vielleicht nur noch nicht von jedem :D

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Durchaus richtig.
    Aber wer verbietet es, diese Richtlinie, z.B. in der GBU, als "Stand der Technik und der Unfallverhütung" anzusehen, wenn es in bzw. für eine(r) Branche keine entsprechenden Regelungen gibt?...


    Die Rahmenbedingungen verbieten dies. Bei Abfällen aus dem Gesundheitswesen ist klar geregelt, dass diese nicht über die Sicht- und Sortierstrecke fahren dürfen. Bei anderen Quellen gibt es diese Regelung nicht, daher kann man die LAGA Richtlinie nur einsetzen, wenn alle Rahmenbedingungen eingehalten werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Du siehst mich jetzt reichlich erstaunt: Seit wann wird den Hausmüll sortiert?

    Hardy


    etwas OT, aber dennoch vieleicht sollte man das wissen. In manchen Müllverbrennungsanlage werden zwischendurch auch verschiedene Stoffe verbrannt die eine bestimmte Temperatur benötigen um keine Gefahr mehr zu sein. (Fragt mich nicht welche, ich weiss das nicht)
    Ich weiss nur, Müll wird sortiert weil oftmals durch das verbrennen diese Temperaturen nicht erreicht werden. Also wird eine sortierung vorgenommen um die Sachen zu bündeln die in der Lage sind die richtige Temperatur zu erreichen. (wurde mir zumindest so geschildert)