Hallo zusammen,
da muss ich Biker Mike definitiv!!!! zustimmen. Außerdem ist bekanntermaßen nach jeder Nadelstichverletzung (durch kontaminiertes Material Blut, etc. ...) ein D-Arzt-Bericht zu erstellen durch einen D-Arzt. Nur so hat der Mitarbeiter/in überhaupt eine Chance von der zuständigen BG im Ernstfall (z. B. nachgewiesene HCV-Infektion) eine Entschädigung zu erhalten. Außerdem gibt es eine klare Handlungsanleitung wie oft und ich welchen Abständen HIV + HCV bestimmt werden muss. Irritierte Grüße von Sabine