Habe soeben eine Mail bekommen, dass es bestimmte Gesetze gibt die ausgehängt werden müssen. Natürlich bekommt man die Info nur wenn ein Buch gekauft wird.
Habt Ihr eine Ahnung um was es da geht.
Gruß
Hermann
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Neues Benutzerkonto erstellen Habe soeben eine Mail bekommen, dass es bestimmte Gesetze gibt die ausgehängt werden müssen. Natürlich bekommt man die Info nur wenn ein Buch gekauft wird.
Habt Ihr eine Ahnung um was es da geht.
Gruß
Hermann
Hallo Hermann,
wenn ich micht nicht täusche, meinst Du vermutlich diverse Rechtsvorschriften, wie UVV'en, Aushang BG-Zugehörigkeit, Notfallplan etc.
Wir haben das bei uns per PC geregelt und haben hierzu eine Zusammenstellung der relevanten Vorschriften als Database hinterlegt.
Liebe Grüße aus dem Norden sendet Dir guard
Hallo,
diese Problematik kommt immer mal wieder im Zusammenhang mit Werbekampagne von Verlagen auf.
Aber grundsätzlich sollte man schon wissen, daß udn welche Vorschriften im eigenen Betrieb aushangpflichtig sind.
(z.B. Besonderheiten im Gesundheitswesen, Handel ...)
Arbeitgeber verpflichtet, eine ganze Reihe von Gesetzen und Gesetzesauszügen „an geeigneter Stelle“ auszulegen.
Aushangpflicht besteht z.B. für das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder für dei Unfallverhütunsvorschriften.Für Arbeitszeitgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz, Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz,
Mutterschutzgesetz, Bundeserziehungsgeldgesetz,
Gesetz über den Ladenschluss,Beschäftigtenschutzgesetz ..
Aushänge natürlich in der jeweils aktuellen Fassung - und im ersten Hj. 2005 gab es da einige Änderungen.
Deshalb ist z.B. die PC-Lösung mit einem Zugriff auf eine online-Vorschriftenbibliothek immer eine gute Lösung.
Gruß
gladis:-)
Beispiel: http://www.regierung.schwaben.bayern.de/fachinfo/GAA/Formulare/GAA-011.pdf
Servus Gladis,
so etwas hatte ich schon vermutet, "hörte" sich in der Mail aber recht gefährlich und dringend an.
Allen ein Danke für Eure Antworten
Gruß
Hermann
hallo HEB
habe mich gerade auch mit diesem thema beschäftigen müssen, also:
es gibt einige gesetze, die definitiv die aushangpflicht fordern:
ArbZG laut § 16
BSchG laut § 7
JArbSchG laut § 21 ab einem jugendlichen
LadSchlG innerhalb der verkaufstelle, laut § 21 ab einem beschäftigten
MuSchG laut § 18 bei mehr als drei frauen
Das gilt aber nur, soweit diese gesetze für den bereich zutreffen.
Weiterhin können zutreffen:
ArbSichG, ArbSchG, ArbStättV, ArbGG, BErzGG, NachwG, BGB
und natürlich arbeitsschutz- und berufsgenossenschaftliche bestimmungen.
Der online-zugriff auf diese gesetze innerhalb des unternehmens ist prinzipiell eine gute sache. Dazu müsste dann aber auch allen ungehindert und zu jeder zeit dieser zugriff im betrieb ermöglicht werden.
Die "aushangpflichtigkeit" beinhaltet, dass jeder ungehindert zu jeder zeit und unabhängig vom willen des vorgesetzten sich über seine jeweiligen rechte (und pflichten) informieren kann. Es wird sich also oft die häufige praxis über das "aushängen am schwarzen brett" als einfache und wirksame methode nicht vermeiden lassen. Die hinterlegung der gesetze einfach nur auf dem rechner des vorgesetzten scheint mir hier problematisch zu sein.
peter
Hallo,
bitte fragen ins richtige forum stellen.
gruß toni
@ toni; stand das Thema vorher woanders?
zum Thema,
Peter hat recht, der Begriff heißt:
-Aushangpflichtige Gesetze-
das Wort sagt eigentlich alles. Diese Gesetze in einer Database zu verpacken ist sehr fraglich.
Ciao Andreas
..die Dateien sind allen per Intranet zugänglich! Und selbstverständlich stehen sie auch als Hardcopy zur freien Verfügung.
Wollte auch nur zum Ausdruck gebracht haben, daß man(n)/Frau auch moderne Medien verwenden kann.
Es ist auch denkbar allen einen Datenträger mit den Dateien auszuhändigen. Allerdings ist dies mit Schwierigkeiten verbunden. Änderungsdienst usw., deshalb hat sich die Bereitstellung per Intranet als am praktikabelsten herausgestellt.
Die "ausgehängten" Gesetze etc. können schließlich auch nicht mit dem "Schwarzen Brett" mitgenommen werden.
LG aus dem Norden
guard
hallo guard
wie ich schon sagte: die nutzung der neuen medien ist schon prinzipiell eine gute sache.
Wenn ich damit auch noch die forderungen des gesetzgebers erfüllen kann, warum nicht.
Man muss sich nur von fall zu fall genau überlegen, was an welcher stelle machbar und sinnvoll ist. Das kann eben in einem fall der einfache zugriff auf das intranet sein und im anderen fall eben das büchlein mit den gesammelten gesetzen am "schwarzen brett".
peter
Toni,
in welchem Forum hättest Du denn gerne meine Frage gesehen?
Gruß
Hermann
Servus Perter,
danke für Deine Antwort, aber wie habt Ihr das praktisch geregelt.
Hängen die Gesetze bei Euch am SB und sind frei zugänglich?
Gruß
Hermann
ZitatOriginal von HEB
Toni,in welchem Forum hättest Du denn gerne meine Frage gesehen?
Gruß
Hermann
Hallo Hermann,
natürlich in diesem hier
diesen beitrag hattest du im bereich news geschrieben.
gruß toni
hallo HEB
in dem allgemein zugänglichen teil unseres betrieblichen intranets hab ich einen eigenen ordner "arbeitssicherheit" auf dem allen interessenten (vorgesetzte, sicherheitsbeauftragte oder mitarbeiter) informationsmaterial zur verfügung gestellt bekommen. Darunter sind z.b. auch die aushangpflichtigen gesetze.
Ansonsten liegen ordner und hefte dazu zumeist in den pausenräumen aus und wo es die möglichkeiten gibt, da hängen die an den informationstafeln.
peter
Servus Peter,
stellst du nur einige Gesetze zur Verfügung die du auswählst, oder habt ihr Netzwerklizenzen gekauft.
Wie schauts mit der Aktualität aus, wie bekommst du Änderungen mit?
Gruß
Hermann
Argumentationshilfe:
http://www.ihk-koeln.de/Navigation/Fai…rbeitgeber1.pdf
In der Tabelle gibt es auch eine Spalte - *Art und Weise* in der es überwiegend heißt *auslegen oder aushängen* - vermutlich als Zitat aus dem Gesetzestext.
Im Zeitalter moderner Kommunikationstechnik sollten elektronische Medien zulässig sein.
Der Forderung " In jedem Fall muss für den Arbeitnehmer die Möglichkeit bestehen, ohne Schwierigkeiten den jeweiligen Inhalt zu erfahren." sollte damit genüge getan werden.
Bedenkt man eine etwaige Sprachvielfalt im Unternehmen bieten sich dadurch auch erheblich vielfältigere Möglichkeiten.
hallo HEB
die gesetze und bestimmungen sind eine auswahl von mir, zum einen das, was für uns zutrifft und zum anderen das, was mir lizensfrei zur verfügung steht.
Mit der aktualisierung läuft das so, wie sonst überall auch: ICH bin im betrieb derjenige, der für arbeitssicherheit die "informationshoheit" hat und sich kümmern muss, dass immer alles so aktuell wie möglich ist (Nur deshalb hat man mir schließlich auch den internetzugang ermöglicht).
Ansonsten wird häufig noch mal bei mir nachgefragt, ob es bei bestimmten Problemen noch irgendwelche neuigkeiten gibt.
peter
Zitatguard schrieb u.a.: ..die Dateien sind allen per Intranet zugänglich! Und selbstverständlich stehen sie auch als Hardcopy zur freien Verfügung.
... Änderungsdienst usw., deshalb hat sich die Bereitstellung per Intranet als am praktikabelsten herausgestellt.
Ich pflege hierzu eine Variante:
um nicht selbst für die Aktualisierungen sorgen zu müssen, verweise ich in einer Datei mittels einer Internet-Verknüpfung auf die entsprechenden Gesetze; die Basisdatei kann von jedem Vorgesetzten oder Sicherheitsbeauftragten oder Betriebsratmitglied aufgerufen werden, um einem Interessierten den Zugriff auf das Regelwerk zu ermöglichen.
anbei nachstehend die Datei:
Allen einen herzlichen Dank für die rege Teilnahme. Ich habe es jetzt mit einem Abo bei Haufe geregelt. Die Gesetze liegen jetzt in 5 Abteilungen aus und sind somit für jeden verfügbar. Änderungen bekomme ich durch das Abo automatisch mit und bin so immer up to date.
Gruß
Hermann Bayer