Zweiter Hauptschalter an Spritzgießmaschinen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Sifas in der Kunststoffverarbeitung (oder auch Plasteverarbeitung),

    unsere amerikanische Kollegen haben ein Projekt gestartet, Spritzgießmaschinen mit einem zweiten (Haupt-)Schalter auszurüsten. Dieser zweite Schalter schaltet ausschließlich die Hydraulik ab, ist abschließbar und schwarz.
    Damit können die LOTO-Prozeduren angepasst werden, sodass für definierte Tätigkeiten "nur" der Hydraulikkreis abgeschaltet und gesichert wird.

    Kennt jemand diese Herangehensweise? ist dies bereits irgendwo (in Europa) umgesetzt? Wer hat die Umrüstung gemacht? Hat es sich bewährt?

    Und ja, ich weiß
    - es ist nicht vorgeschrieben
    - es ist ein "Nice to have"
    - die Hydraulik wird auch über das Öffnen der Schutztüren abgeschaltet
    - die Hydraulik kann auch über die Steuerung abgeschaltet werden

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ANZEIGE
  • Also bei dem Wort "Hauptschalter" ist doch jede Erklärung in der deutschen Sprache überflüssig. Dann gibt es nur noch den NOT-AUS. Einen Haupt-Haupt-Schalter halte ich für sehr irreführend. Dann kommt irgend ein Depp und sagt "Ich dachte ...". Das möchte doch kein Sicherheitsingenieur, oder ? ?(

    ... kuck hin was de machst! --> Obacht geben - länger leben!

  • Hallo Niko,

    die Geschichte mit dem zweiten Hauptschalter kenne ich so nicht, teile jedoch die Meinung von Landy51.

    Was ich aus meiner Praxis kenne ist der Weg: Hauptschalter und zwei Sicherheitskreise: Not-Aus für alles und z.B. eine abgesicherte Tür für den direkten Bereich dahinter. Das kann man dann noch erweitern.
    Seperate "Hauptschalter", extra etwas markiert, werden als Wartungsschalter direkt vor Ort an einem Antrieb angebracht. Ein Monteur kann mit seinem persönlichen Schloß diesen abgeschalteten Schalter dann auch abschliessen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Servus,

    Ich kann mich nach Deiner Beschreibung jetzt irren, aber ist was Du als Hauptschalter bescheibst nicht "einfach" eine Not-Halt Einrichtung (abschliessbar) nach EN 13850?

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Also bei dem Wort "Hauptschalter" ist doch jede Erklärung in der deutschen Sprache überflüssig.

    Hallo,

    diese Diskussion habe ich befürchtet. Und sie hilft überhaupt nicht weiter.
    Was die Konzernleitung will, muss umgesetzt werden. Ist halt leider so. :cursing:
    Und wenn es einzelne Standorte in der Welt gibt, die damit ein Problem haben, so ist das ein lokales Problem. Und das muss dann der (europäische) Geschäftsführer vor Ort lösen.

    Es ist mir jetzt keine deutsche Vorschrift bekannt, die den Einbau eines zweiten Hauptschalters verbietet ("secondary main-switch").


    Seperate "Hauptschalter", extra etwas markiert, werden als Wartungsschalter direkt vor Ort an einem Antrieb angebracht. Ein Monteur kann mit seinem persönlichen Schloß diesen abgeschalteten Schalter dann auch abschliessen.

    Hallo Waldmann,
    danke für den guten Hinweis bzgl. Wartungsschalter vor Ort. In dieser Richtung werde ich weiterdiskutieren. Das Problem wird dann nur das Verständnis des "Vor Ort" werden. Nächste Woche bekomme ich technische Unterlagen zum nachträglichen Einbau aus den USA.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ANZEIGE
  • Hi...

    kurzer Hinweis von meiner Seite (unabhängig von Zulässigkeit 2. Hauptschalter oder nicht):
    wie sieht die Situation an der Maschine in Richtung CE - Konformität / Maschinenrichtlinie aus

    Seit Ihr selbst Hersteller und damit auch Ersteller der Unterlagen? Ist die Maschine aus den USA grekauft und von Euch importiert worden oder von einem Anbieter innerhalb der EU erworben worden?
    Die entsprechenden Unterlagen (Bedienungsanleitungen, Ggefahrenanalysen etc.) müssen ja dann auch entsprechend angepasst werden bzw. die Zulässigkeit des Umbaus (falls von einem externen Anbieter gekauft) mit ihm geklärt werden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Thorsten,

    kurzer Hinweis von meiner Seite (unabhängig von Zulässigkeit 2. Hauptschalter oder nicht):
    wie sieht die Situation an der Maschine in Richtung CE - Konformität / Maschinenrichtlinie aus

    Ist eigentlich klar. Rüstet der Hersteller nach -> sein Thema. Rüsten wir nach: -> unser Thema.

    Seit Ihr selbst Hersteller und damit auch Ersteller der Unterlagen? Ist die Maschine aus den USA grekauft und von Euch importiert worden oder von einem Anbieter innerhalb der EU erworben worden?

    Es gibt weltweit nur zwei Handvoll Anbieter. Und die bieten alle auch global ihre Maschinen an. Theoretisch sind die Maschinen weltweit gleich, zumindest vergleichbar.
    Wobei es bei uns nicht unüblich ist, Maschinen weltweit zwischen den Werken "hin und her zu schieben". Einschließlich der ganzen Problematik mit CE, ISO, OSHA, ANSI, usw.
    Aber die Hersteller dieser Maschinen sind da inzwischen auch ganz fit. ;)

    Die entsprechenden Unterlagen (Bedienungsanleitungen, Ggefahrenanalysen etc.) müssen ja dann auch entsprechend angepasst werden bzw. die Zulässigkeit des Umbaus (falls von einem externen Anbieter gekauft) mit ihm geklärt werden.

    Ist soweit auch klar. Wobei die Zulässigkeit nicht mit dem Anbieter zur klären ist, sondern mit der Aufsichtsbehörde. Wenn der Anbieter nicht einverstanden ist mit dem Umbau, dann liegt die volle Verantwortung bei uns. Das ist uns klar.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -