Hallo,
wir haben eine Halle in der Teile verpackt werden, in dieser staut sich an heißen Tagen die Luft, bis in die Spätschicht, in einem unerträglichen Maße. Als letztes Jahr die Rauchabzugsklappen mal 3 Tage offen standen, wegen irgendwelcher Arbeiten, war das Klima für alle Mitarbeiter erträglich. Die aufgeheizte Luft konnte ja nach oben entschwinden. Als die Mitarbeiter das Öffnen der Klappen, an den heißen Tagen diesen Jahres erbaten, wurde Ihnen mitgeteilt, dass das Öffnen der Klappen nur im Brandfall erlaubt sei.
So, nun kommt meine Frage an Euch, dürfen Rauchabzugsklappen nur im Brandfall geöffnet werden oder dürfen sie bei Bedarf auch zur Klimaregulierung geöffnet werden?