CE Kennzeichnung von Eigenbau Maschinen

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  • Hallo,

    was genau wurde denn vorgeschlagen.

    Das ganze handbetrieben auzuführen? *lach*

    Ansonsten wüßte ich nicht, wie man eine Maschine aus dem Geltungsbereich der Maschinenrichline nimmt.

    Aber ich lerne gern dazu!

    Gruß
    gladis:-)

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  • Hier die Begründung der externen SIFA :
    Voraussetzungen für das Inverkehrbringen (also eine Abgabe an Dritte) werden in § 3 der Verodnung genannt. Hierzu zählen:
    • Das Anbringen der CE-Kennzeichnung
    • Erstellung einer Konformitätserklärung
    • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

    Daraus folgt, wenn keine Abgabe an Dritte erfolgt und Maschinen für den Eigenbedarf gebaut werden, ist das CE Zeichen und die Formalien zur Erstellung einer Konformitätserklärung optional aber nicht notwendig. Wohl aber die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, zum Schutz der später daran arbeitenden Menschen.
    Dafür gelten andere oder weitere Vorschriften.

    Kann man das ernst nehmen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bitte ins richtige forum schreiben dient der übersichtlichkeit.

    gruß toni

  • Hallo,
    sehr interessantes Thema. Damit habe ich auch ständig zu tun.
    ALSO: Es spielt keine Rolle, ob die Maschine nur für den Eigengebrauch vorgesehen ist. Auch das Bereitstellen für eigene Mitarbeiter gilt als In-Verkehr-Bringen.

    Gruß
    Ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Da irrt die externe Sifa denn ein Blick in das GPSG klärt uns auf!

    GPSG § 2 Begriffsbestimmungen
    ...........
    8. Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig davon, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufgearbeitet oder wesentlich verändert worden ist. .......

    Wie Ralph schon schrieb ist das Bereitstellen für eigene Mitarbeiter "Inverkehrbringen" da der Arbeitgeber seine Maschine einem anderen (Arbeitnehmer) überlässt.

    Viele Grüsse

    Kuddel

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  • Hallo,

    ich finde, zum Thema _in Verkehr bringen diese Übersicht ganz nützlich
    http://www.druckgeraete-online.de/seiten/GPSG/gpsg_recht.htm

    *Technische* Arbeitsmittel/ Maschinen fallen unter das GPSG.

    Infos findet man auch hier
    http://195.145.160.229/cgi-bin/asnrw/…ingen&submit=Go

    z.B. die Frage: "Gerätesicherheitsgesetz - Anwendung bei Erstellung von Arbeitsmitteln für den Eigengebrauch"

    Antwort: "Die Fragestellung wird für technische Arbeitsmittel, die unter die 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz - 9. GSGV fallen mit § 3 Abs. 4 der 9. GSGV beantwortet.
    Auch wenn die Maschine ausschließlich für den Eigengebrauch hergestellt wird, unterliegt sie der 9. GSGV und es muss eine EG-Konformitätserklärung erstellt werden.
    Weitere Informationen zu einer ähnlichen Fragestellung bietet auch der Dialog 1219 der KomNet-Datenbank.

    Stand: 04.09.2003"

    Man beachte das Datum - diese Tatsache ist keineswegs *neu*, wird aber imme rwieder gern diskutiert :)

    Gruß
    gladis:-)

    • Offizieller Beitrag

    hallo an alle

    ich habe zwar im moment nicht direkt mit dieser problematik zu tun, aber ich hätte da ein paar links im angebot:

    http://www.ce-zeichen.de

    http://www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien/

    http://www.jaysoft.de/jschmitz-suppo…chLeitfaden.pdf

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Alle Fragen zur CE-Kennzeichnung von Maschinen finden sich sehr übersichtlich aufbereitet in den Schriften "Sichere Maschinen in Europa Teil 1 bis 3".
    Diese kann man für ca. 10 -14 Euro pro Stück beim Verlag Technik & Information bekommen.
    https://sifaboard.de/www.vti-bochum.de (Maschinen).

    Dies soll bitte keine Schleichwerbung sein. Ich habe diese Bücher selbst vorliegen und kann sagen, dass dort wirklich hilfreich und verständlich das Thema aufgbereitet wird.

    Auch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung wird in Teil 3 umfassend behandelt (mit Checklisten usw.)

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