Hallo,
wir bauen einfache pneumatisch betriebene Maschinen zum Eigengebrauch. Nun steht die Frage im Raum ob man die CE kennzeichnung irgendwie umgehen kann ohne in einen rechtsunsicheren raum abzudiften. Hat jemand Erfarungen in diesem Bereich?
CE Kennzeichnung von Eigenbau Maschinen
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6prozent -
2. Februar 2006 um 09:51 -
Erledigt
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
schau doch mal im GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)
und in der 9.Verordnung (Maschinenverordnung) aus diesem Gesetz nach.
Das sollte alle deine Fragen klären.herbert
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Dort habe ich schon nachgeschaut. Ist ja alles klar geregelt - CE muss sein. Nur hat jetzt ein externer FASI unserem Chef erklährt das könnte man umgehen.
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Hallo,
also das wäre mir neu, bin gespannt ob darüber jemand was weiß.
Michael
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Hallo,
was genau wurde denn vorgeschlagen.
Das ganze handbetrieben auzuführen? *lach*
Ansonsten wüßte ich nicht, wie man eine Maschine aus dem Geltungsbereich der Maschinenrichline nimmt.
Aber ich lerne gern dazu!
Gruß
gladis:-) -
Hier die Begründung der externen SIFA :
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen (also eine Abgabe an Dritte) werden in § 3 der Verodnung genannt. Hierzu zählen:
• Das Anbringen der CE-Kennzeichnung
• Erstellung einer Konformitätserklärung
• Durchführung einer GefährdungsbeurteilungDaraus folgt, wenn keine Abgabe an Dritte erfolgt und Maschinen für den Eigenbedarf gebaut werden, ist das CE Zeichen und die Formalien zur Erstellung einer Konformitätserklärung optional aber nicht notwendig. Wohl aber die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, zum Schutz der später daran arbeitenden Menschen.
Dafür gelten andere oder weitere Vorschriften.Kann man das ernst nehmen?
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
bitte ins richtige forum schreiben dient der übersichtlichkeit.
gruß toni
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Hallo,
sehr interessantes Thema. Damit habe ich auch ständig zu tun.
ALSO: Es spielt keine Rolle, ob die Maschine nur für den Eigengebrauch vorgesehen ist. Auch das Bereitstellen für eigene Mitarbeiter gilt als In-Verkehr-Bringen.Gruß
Ralph -
Da irrt die externe Sifa denn ein Blick in das GPSG klärt uns auf!
GPSG § 2 Begriffsbestimmungen
...........
8. Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig davon, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufgearbeitet oder wesentlich verändert worden ist. .......Wie Ralph schon schrieb ist das Bereitstellen für eigene Mitarbeiter "Inverkehrbringen" da der Arbeitgeber seine Maschine einem anderen (Arbeitnehmer) überlässt.
Viele Grüsse
Kuddel
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Hallo,
ich finde, zum Thema _in Verkehr bringen diese Übersicht ganz nützlich
http://www.druckgeraete-online.de/seiten/GPSG/gpsg_recht.htm*Technische* Arbeitsmittel/ Maschinen fallen unter das GPSG.
Infos findet man auch hier
http://195.145.160.229/cgi-bin/asnrw/…ingen&submit=Goz.B. die Frage: "Gerätesicherheitsgesetz - Anwendung bei Erstellung von Arbeitsmitteln für den Eigengebrauch"
Antwort: "Die Fragestellung wird für technische Arbeitsmittel, die unter die 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz - 9. GSGV fallen mit § 3 Abs. 4 der 9. GSGV beantwortet.
Auch wenn die Maschine ausschließlich für den Eigengebrauch hergestellt wird, unterliegt sie der 9. GSGV und es muss eine EG-Konformitätserklärung erstellt werden.
Weitere Informationen zu einer ähnlichen Fragestellung bietet auch der Dialog 1219 der KomNet-Datenbank.Stand: 04.09.2003"
Man beachte das Datum - diese Tatsache ist keineswegs *neu*, wird aber imme rwieder gern diskutiert
Gruß
gladis:-) -
- Offizieller Beitrag
hallo an alle
ich habe zwar im moment nicht direkt mit dieser problematik zu tun, aber ich hätte da ein paar links im angebot:
http://www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien/
http://www.jaysoft.de/jschmitz-suppo…chLeitfaden.pdf
peter
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Danke, für die wirklich hilfreichen Tips.
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Alle Fragen zur CE-Kennzeichnung von Maschinen finden sich sehr übersichtlich aufbereitet in den Schriften "Sichere Maschinen in Europa Teil 1 bis 3".
Diese kann man für ca. 10 -14 Euro pro Stück beim Verlag Technik & Information bekommen.
https://sifaboard.de/www.vti-bochum.de (Maschinen).Dies soll bitte keine Schleichwerbung sein. Ich habe diese Bücher selbst vorliegen und kann sagen, dass dort wirklich hilfreich und verständlich das Thema aufgbereitet wird.
Auch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung wird in Teil 3 umfassend behandelt (mit Checklisten usw.)