Kletterer an die Front

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  • Moin,

    ich habe bei uns "Kletterer", die im Bereich Veranstaltungtechnik tätig sind. Hierbei müssen sie auch in Höhen bis zu 8 Metern innerhalb des Gebäudes arbeiten und sind auch auf dem Dach dieses Gebäudes tätig. PSA ist vorhanden und wird regelmäßig geprüft. Die Jungs sind mit der Benutzung der PSA vertraut und nutzen diese auch. Sekuranten sind in ausreichender Zahl und örtlich sinnvoll angeordnet vorhanden.

    Um die Jungs mache ich mir eigentlich keine Sorgen, denn die sind nebenher noch in der Veranstaltungsbranche tätig -unter anderem als Rigger (musste ich erst mal ergoogeln :rolleyes: )- und klettern auch in ihrer Freizeit. Die entsprechenchenden Untersuchungen (G41) haben sie, da sie ansonsten im Nebenjob das Buch zumachen könnten. BA hat uns darauf hingewiesen, dass mindestens einmal jährlich eine Unterweisung mit einem praktischen Teil zu erfolgen hat. Als Grundlage wurde die BGR 199 angeführt *hüstel* X( (Vielleicht sollte man auch mal die BGR 198 lesen :rolleyes: .

    Die Führungskraft sollte in der Lage sein, die praktische Unterweisung durchzuführen. Bei dem Termin wäre ich gerne dabei, wenn ein Schreibtischtäter sich im Gurtzeug verheddert, um zwei ausgebildeten Kletterern den richtigen Umgang mit der PSA zu demonstrieren. :D Wie handhabt Ihr das in der Praxis? Meine Intention wäre jetzt, dass die Führungskraft mindestens 1 x jährlich eine Unterweisung mit praktischem Teil veranlasst, durch jemanden, der das Geschäft kennt (externe Firma, Fachmann etc.). Jetzt kam die Idee auf, dass die Kollegen, die alle ausgebildet sind, sich gegenseitig unterweisen könnten. 8| Ich habe starke Zweifel, ob das als Unterweisung durchgehen würde. ?(

    Wäre das ein gangbarer Weg mit der "externen" Unterweisung, die durch die Führungskraft veranlasst wird? Dokumentation ist klar.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Frank,

    selbstverständlich kannst du es so machen, dass die Mitarbeiter von einer externen Fachkraft geschult werden und der Chef/Vorgesetzte am Ende der Schulung die Leute anweist wie geschult vorzugehen. Fertig ist die Unterweisung. Wird so 100fach gemacht.
    Die Unterweisung als gegenseitige Unterweisung der Mitarbeiter ist imo keine Unterweisung!

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    schließe mich Bauco an, als Zusatz möchte ich anmerken, dieFührungskraft sollte nicht nur die Unterweisung veranlassen, sonder selbst teilnehmen.
    Habe mal bei einer Unfalluntersuchung durch BG und Amt für Arbeitsschutz die Frage nach der Teilnahme der Führungskraft erlebt und durfte nachher
    die Führungskraft mit Spitzfindigkeiten wieder aus diesem Dilemma befreien.

    Hintergrund die Führungskraft soll unterweisen und sich davon überzeugen, dass der Inhalt der Schulung verstanden wurde.
    TAB Frage: "Wie konnten Sie sich davon überzeugen, wenn Sie nicht anwesend waren?"

    MfG

    Jürgen

  • Die Unterweisung als gegenseitige Unterweisung der Mitarbeiter ist imo keine Unterweisung!


    Warum nicht?
    Wenn der Unterweisende die notwendige Qualifikation für die Durchführung hat, sehe ich da absolut kein Problem.
    Du könntest auch eine gegenseitige Unterweisung in Kleingruppen durchführen, wenn dies unter entsprechender Kontrolle stattfindet.
    Bei solchen Aktionen können sogar einige bisher unbekannte interessante Überraschungen und Aspekte aufgrund der anderen Sicht der Dinge zu Tage treten (die dann ggf. sogar in die GBU einfließen können).
    Du kannst eine Unterweisung sogar "umgedreht" durchführen: die Mitarbeiter zeigen dir in Praxis und Theorie, das sie die Tätigkeiten sicher ausführen können.

    (Mit diesen Methoden kommt aber nicht jeder klar ...)

    Eine kleine Geschichte zu alternativen Unterweisungsmethoden:
    Eine Jugendgruppe möchte einen Waldtag durchführen. Der Gruppenleiter fragte mich, wie er am Besten die Kinder ( 6 - 10 Jahre) auf die Gefahren aufmerksam machen sollte. Mein Vorschlag: Lass die Kinder das erarbeiten. Haben die dann auch gemacht. Es ist ein ganz tolles Plakat entstanden - die Gefahren, das richtige (sichere) Verhalten. Abfotografiert, Teilnehmerliste dazu, kurze Zusammenfassung.
    Es kam fast wie erwartet: Ein Teilnehmer der Gruppe hält sich nicht an die von den Kinder erarbeiteten Regeln, macht Dummheiten ... und bricht sich den Knöchel. Das übliche Prozedere folgte, die Unfallkasse war von der Darstellung dieser "Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" überzeugt. Regressverfahren gegen den Gruppenleiter eingestellt.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Moin Udo,

    mein Hinweis das die Unterweisung nicht von den Mitarbeitern selbst durchgeführt werden sollte gründet natürlich auf §12 des ArbSchG "Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen..." Ist er selber nicht dazu in der Lage muss er sich Fachleute mit ins Bott holen. Ich gehe davon aus, dass der Unternehmer seiner Pflicht nicht nachkommt, wenn es das einfach den Mitarbeitern überlässt.

    Als didaktisches Mittel, wie von Dir in dem Beispiel genannt, bin ich ganz bei Dir. So ist das völlig ok, wenn nicht sogar best practice. Aber eben nur als didaktisches Mittel unter Anleitung/Aufsicht des Unternehmers, bzw. Führungsperson. ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Das ist korrekt. Natürlich ist der Arbeitgeber / Unternehmer bzw. dessen Beauftragte(r) für die Durchführung verantwortlich - er/sie muss halt dafür Sorge tragen, das die Unterweisungen "termingerecht" und "fachlich qualifiziert" durchgeführt werden. (Organisations-, Auswahl-, Kontrollpflicht!)
    Es geht ja nicht darum, Unterweisungen (von Mitarbeitern für Mitarbeiter) unkontrolliert laufen zu lassen. Du brauchst in jedem Fall eine fachlich versierte Person, die auch methodisch-didaktisch die Fäden in der Hand behält und das Ganze steuert.
    (Hätte ich vielleicht etwas deutlicher darstellen sollen.)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Dann sind wir doch einer Meinung 8)
    Bei dem von Frank genannten Vorschlag wollen die Mitarbeiter sich gegenseitig Unterweisen, weil der Vorgesetzte ("Schreibtischtäter") davon keine Ahnung hat... so habe ich es jedenfalls verstanden. Und das funktioniert imo nicht. Selbst dann nicht wenn der Vorgesetzte dabei wäre und das ganze "leitet", da er nicht beurteilen kann ob die Unterweisung fachlich qualifiziert durchgeführt wurde.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ich gebe Dir generell recht, aber das könnte er bei einem Externen auch nicht, da er gar nicht in der Lage ist, zu beurteilen, welche Qualität die Unterweisung hat. Da hilft nur Vertrauen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wenn eine externe Fachkraft eingekauft wird sollte im Vorfeld die Eignung abgefragt werden, z.B. (Ausbikdungs)Nachweis und Referenzen. Das kann ich auch als Nicht-Fachkraft. Klar, das schützt auch nicht vor einem schlechten Referenten, aber der Unternehmer muss sich im Schadensfall nicht vorwerfen lassen er hätte seiner Pflicht nicht genüge getan.

    Nicht falsch verstehen, ich habe als Externer natürlich eine andere Sichtweise weil ich immer wieder mit "super günstigen" Anbietern konkurrieren muss bei denen ich mir fast sicher bin das deren Qualifikation bei dem angebotenen Preis eine untergeordnete Rolle spielt. ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Selbst dann nicht wenn der Vorgesetzte dabei wäre und das ganze "leitet", da er nicht beurteilen kann ob die Unterweisung fachlich qualifiziert durchgeführt wurde.

    Och menno ... es gibt doch bei den Unfallversicherungsträgern, den angeschlossenen Instituten bzw. Akademien, privaten Anbietern und selbst bei der VHS so klasse Kurse ...
    Mal ehrlich, von einem Vorgesetzten muss ich doch erwarten können, das er sich nicht nur auf seinem "Spezialgebiet" auskennt, sondern zumindest im Ansatz Ahnung von den Themen Arbeitsschutz, Unterweisung, Schulung, etc. hat. Auch über die fachlichen Grundlagen sollte man als Vorgesetzter informiert sein, ist doch in der heutigen Zeit schnell und kompakt passiert.

    Und wenn dann der Vorgesetzte mit in der Unterweisung sitzt und da - oh Wunder- nicht einschläft und sogar noch etwas lernt, versteht und das hängen bleibt ... Ziel erfüllt, würde ich sagen. Oder? ;)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ...Du sprichst mir aus der Seele!!! (Leider) gibt es immer noch Leute die glauben, nur weil jemand "Vorgesetzter" ist muss er von der Sache genau so viel oder mehr Ahnung haben als seine Mitarbeiter - weit gefehlt. Aber, darueber kann sich ja jeder seine eigenen Gedanken machen, oder?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)