Moin,
ich habe bei uns "Kletterer", die im Bereich Veranstaltungtechnik tätig sind. Hierbei müssen sie auch in Höhen bis zu 8 Metern innerhalb des Gebäudes arbeiten und sind auch auf dem Dach dieses Gebäudes tätig. PSA ist vorhanden und wird regelmäßig geprüft. Die Jungs sind mit der Benutzung der PSA vertraut und nutzen diese auch. Sekuranten sind in ausreichender Zahl und örtlich sinnvoll angeordnet vorhanden.
Um die Jungs mache ich mir eigentlich keine Sorgen, denn die sind nebenher noch in der Veranstaltungsbranche tätig -unter anderem als Rigger (musste ich erst mal ergoogeln )- und klettern auch in ihrer Freizeit. Die entsprechenchenden Untersuchungen (G41) haben sie, da sie ansonsten im Nebenjob das Buch zumachen könnten. BA hat uns darauf hingewiesen, dass mindestens einmal jährlich eine Unterweisung mit einem praktischen Teil zu erfolgen hat. Als Grundlage wurde die BGR 199 angeführt *hüstel* (Vielleicht sollte man auch mal die BGR 198 lesen .
Die Führungskraft sollte in der Lage sein, die praktische Unterweisung durchzuführen. Bei dem Termin wäre ich gerne dabei, wenn ein Schreibtischtäter sich im Gurtzeug verheddert, um zwei ausgebildeten Kletterern den richtigen Umgang mit der PSA zu demonstrieren. Wie handhabt Ihr das in der Praxis? Meine Intention wäre jetzt, dass die Führungskraft mindestens 1 x jährlich eine Unterweisung mit praktischem Teil veranlasst, durch jemanden, der das Geschäft kennt (externe Firma, Fachmann etc.). Jetzt kam die Idee auf, dass die Kollegen, die alle ausgebildet sind, sich gegenseitig unterweisen könnten. Ich habe starke Zweifel, ob das als Unterweisung durchgehen würde.
Wäre das ein gangbarer Weg mit der "externen" Unterweisung, die durch die Führungskraft veranlasst wird? Dokumentation ist klar.
Gruß Frank