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  • Mahlzeit,

    mich beschäftigt gerade folgendes Thema. Wir betreiben bei uns in der Mischerei verschiedene Mischer. Bei diesen Mischern werden die Deckel für Reinigung und Revision über einen Pneumatikzylinder vertikal nach oben gefahren um den Mischer zu öffnen. Der Deckel selbst ist dann auch schwenkbar. Das Problem ist das Ablassen der Deckel. An zwei Mischern existiert nur ein Wahlhebel für auf und einer für zu. Demnach schließt der Deckel nach Betätigen des Hebels in Position "zu". Da der Deckel beim Ablassen jedoch nicht immer die Position zum korrekten Schließen hat oder verlaufen kann, was bedeutet der Mitarbeiter muss die Hände an den Deckel nehmen um zu korriegieren, sehe ich hier die Gefährdung einer Quetschung von Hand / Finger im Schließbereich. Hier wollen wir nun Zweihandsteuerungen verbauen um diese Gefährdung beim Schließen zu vermeiden.

    Nun die eigentliche Frage.An Zweihandsteuerungen werden normativ ja Anforderungen gestellt wie z.B. die zeitliche Abhängigkeit in der beide Taster betätigt werden müssen damit etwas schließt oder öffnet. Dies ist ja die Absicherung gegen Überbrücken wie z.B. das Manipulieren eines der beiden Taster.Diese Lösungen sind jedoch sehr kostenintensiv. Wenn ich nun eine Zweihandsteuerung mit zugelassenen Bauteilen baue und das mögliche Manipulieren durch eine geeignete Einhausung der Ventile und der Taster weitestgehend verhindern kann und dies auch über eine GFB rechtfertige sollte das doch ok gehen oder irre ich mich hier? Diese Lösung würde nur rund 1/5 kosten.

    Grundsätzlich spiegeln Normen ja den Stand der Technik wieder. Anhand einer GFB mit Begründung einer alternativen Maßnahme, welche die Sicherheit auch gewährleistet, sollte dies doch so umsetzbar sein, was heißt das ich die normativen Vorgaben nicht zwingend einhalten muss.


    Danke schonmal im voraus


    Gruss Marco

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  • ...Wenn ich nun eine Zweihandsteuerung mit zugelassenen Bauteilen baue und das mögliche Manipulieren durch eine geeignete Einhausung der Ventile und der Taster weitestgehend verhindern kann und dies auch über eine GFB rechtfertige sollte das doch ok gehen oder irre ich mich hier? Diese Lösung würde nur rund 1/5 kosten....


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du es schaffst einen Taster so anzuordnen, dass er nicht irgendwie festgestellt werden kann. => nur die Lösung über eine Zeitsteuerung für die beiden Taster bleibt übrig. Sowas kann man für unter 10.- € z.B. mit einem Microcontroller realisieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nun die eigentliche Frage.An Zweihandsteuerungen werden normativ ja Anforderungen gestellt...Wenn ich nun eine Zweihandsteuerung mit zugelassenen Bauteilen baue und das mögliche Manipulieren...
    Grundsätzlich spiegeln Normen ja den Stand der Technik wieder. Anhand einer GFB mit Begründung einer alternativen Maßnahme, welche die Sicherheit auch gewährleistet, sollte dies doch so umsetzbar sein, was heißt das ich die normativen Vorgaben nicht zwingend einhalten muss.

    Hallo Koffer 81,

    zuerst mal ein guter und zulässiger Ansatz. Aber
    - dazu gehört eine vollständige technische Dokumentation eurer Lösung
    - der Nachweis der Festlegung des Performance Levels nach ISO13849
    - die Berechnung des SIL-Levels nach EN61508, auch für die verknüpften Bauteile
    - und wahrscheinlich noch mehr.
    Eine Prüfung, ob die normativen Vorgaben nicht in der einen oder anderen Vorschrift erwähnt ist, muss auch stattfinden. Dann wäre diese Norm nämlich verbindlich.

    Wenn du das alles konsequent und richtig umsetzt, behaupte ich einmal ganz frech, wird eure Lösung teurer als eine Standard-Baugruppe der einschlägigen Anbieter.
    Wenn du es nicht machst, hat euer Geschäftsführer (und vielleicht du als Errichter einer Anlage) im Fall der Fälle ein Problem...

    ...Diese Lösungen sind jedoch sehr kostenintensiv... Diese Lösung würde nur rund 1/5 kosten.

    Juhu. Geiz ist geil auch im Arbeitsschutz. :D

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Koffer81,

    bauen kann man (fast) alles, behaupte ich einmal. So wäre es möglich, auch eine entsprechende Schaltung hinzubekommen. Taster gibt es z.B. auch als "Berührungstaster", die können/könnten dann nicht festgeklemmt werden.

    Die Frage ist doch, braucht ihr ein sicherheitsrelevantes Steuergerät für die Zwei-Hand-Auslösung? Falls ja, Nico hat es schon angedeutet, lasse die Finger davon. Diese Bauteile haben x verschiedene Zulassungen. Du als Erbauer/Erzeuger einer neuen Lösung würdest im Schadensfall die volle Verantwortung haben.

    Bitte: Finger weg!

    Frage doch bitte deinen Geldgeber (Chef) einmal, ob eine Woche Mitarbeiterausfall (bei einem seeeeehr kleinen Unfall) billiger ist, als ein entsprechendes Steuergerät für 300 Euro (geschätz)?

    Es führt doch kein Weg an der Trennung der beiden Deckelsteuerungen mit jeweils einem eigenen Sicherheitskreis vorbei.


    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Koffer 81,
    ich kann dir nur dringend von dieser Vorgehensweise abraten.
    Es handelt sich bei einer ZHS um eine Sicherheitsfunktion
    welche auf eine ganze Reihe von Normen reflektiert.

    DIN EN 574
    Sicherheit
    von Maschinen -Zweihandschaltungen
    Funktionelle Aspekte - Gestaltungsleitsätze;
    Fassung EN 574:1996+A1 :2008
    DIN EN ISO 13849-1 und -2 Funktionale Sicherheit
    DIN EN 4414 Pneumatik
    DIN EN ISO 13855 Sicherheitsabstände
    Eine ZHS Auswertung ist ein Sicherheitsbauteil nach MRL.
    Zur Entscheidung welche Ausführung eine ZHS haben muss wird eine Risikobeurteilung
    durchgeführt. Dann der erforderliche Performancelevel festgelegt und die Notwendige Ausführung der ZHS.
    Also nicht ganz so einfach.
    Du solltest Dir auch Gedanken machen über Energieausfall und versagen von Leitungen,
    eventuell ein Rückschlagventil direkt am Zylinder.
    Sehe Dir
    dazu mal das Sicherheitshandbuch von Festo an:

    http://www.festo.com/pdf_Flip/Leitf…it/de/index.htm

    Hans Dieter Deutschmann

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  • Hallo Zusammen,

    zunächst einmal danke für die Antworten. Ich habe mich nun auch nochmal etwas schlau gemacht und bin mir mit der von mir genannten Vorgehensweise auch nicht mehr so ganz einig.

    Die "günstige Variante" das alles über herkömmliche Ventile und Taster realisiert wird halte ich auch nicht für vertretbar. Eine ZHS- Einheit wie z.B. von Festo oder Norgren mit integriertem Sicherheitsventil und der zeitlichen Abhängigkeit sind sicher nötig um hier eine vernünftige Lösung zu erhalten. Fraglich ist eben inwieweit ich dann noch die weiteren Ventile wie z.B. das für die Umschaltung von "Auf / Zu" überwacht werden müssen. Auch der von Safey genannte Aspekt eines mögliche Druckverlustes ist hier relevant.

    Ich werde mich nun nochmal mit dem Anbieter der Steuerung/Komponenten zusammensetzen müssen und hier eine geeignete Lösung suchen. Um die nach EN 547 zertifizierte ZHS- Einheit komme ich sicher nicht rum ! Fraglich ist auch noch das Performancelevel welches der Anbieter vorgesehen hat. Ich komme hier klar auf C .


    Gruss Marco