Mahlzeit,
mich beschäftigt gerade folgendes Thema. Wir betreiben bei uns in der Mischerei verschiedene Mischer. Bei diesen Mischern werden die Deckel für Reinigung und Revision über einen Pneumatikzylinder vertikal nach oben gefahren um den Mischer zu öffnen. Der Deckel selbst ist dann auch schwenkbar. Das Problem ist das Ablassen der Deckel. An zwei Mischern existiert nur ein Wahlhebel für auf und einer für zu. Demnach schließt der Deckel nach Betätigen des Hebels in Position "zu". Da der Deckel beim Ablassen jedoch nicht immer die Position zum korrekten Schließen hat oder verlaufen kann, was bedeutet der Mitarbeiter muss die Hände an den Deckel nehmen um zu korriegieren, sehe ich hier die Gefährdung einer Quetschung von Hand / Finger im Schließbereich. Hier wollen wir nun Zweihandsteuerungen verbauen um diese Gefährdung beim Schließen zu vermeiden.
Nun die eigentliche Frage.An Zweihandsteuerungen werden normativ ja Anforderungen gestellt wie z.B. die zeitliche Abhängigkeit in der beide Taster betätigt werden müssen damit etwas schließt oder öffnet. Dies ist ja die Absicherung gegen Überbrücken wie z.B. das Manipulieren eines der beiden Taster.Diese Lösungen sind jedoch sehr kostenintensiv. Wenn ich nun eine Zweihandsteuerung mit zugelassenen Bauteilen baue und das mögliche Manipulieren durch eine geeignete Einhausung der Ventile und der Taster weitestgehend verhindern kann und dies auch über eine GFB rechtfertige sollte das doch ok gehen oder irre ich mich hier? Diese Lösung würde nur rund 1/5 kosten.
Grundsätzlich spiegeln Normen ja den Stand der Technik wieder. Anhand einer GFB mit Begründung einer alternativen Maßnahme, welche die Sicherheit auch gewährleistet, sollte dies doch so umsetzbar sein, was heißt das ich die normativen Vorgaben nicht zwingend einhalten muss.
Danke schonmal im voraus
Gruss Marco