Ich diskutiere grade mit einem Anlagenbauer über den Spalt zwischen dem Hallenboden und der Unterkante eines Sicherheitszaunes. Hinter dem Zaun verläuft eine Fördereinrichtung. Vorne und hinten sind Lichtschranken, die bei Zutritt die Anlage abschalten. Unterkriecht jemand den Zaun (und das schaffe sogar ich) ist er in der Anlage ohne das eine automatische Abschaltung stattfindet.
Ich könnte schwören, dass es da eine Vorgabe gibt, daher suche ich mir jetzt einen Wolf.
Die DIN EN ISO 13857 greift ja hier nicht und die BGI 703 hilft mir auch nicht weiter. Klar ist, wenn ich nichts finde wirke ich auf den Gefährdungsbeurteiler ein, dass er das auf kritisch setzt. Schöner(einfacher) wäre aber eine greifbare Zahl. Natürlich ist Unterkriechen nicht der bestimmungsgemäße Gebrauch sondern vorhersehbarer Mißbrauch, den es zu verhindern gilt.
Hat zufällig jemand die passende Vorschrift im Kopf?
Grüße aus dem Sauerland
DerStefan