Hallo zusammen,
letzten bekam ich ein schreiben von einer ZÜS in dem stand, das ich als Betreiber einen Alarm- und Befreiungsplan für Aufzugsanlagen gem. TRBS 2181 haben muss. Meine Frage ist hat jemand so einen Plan, denn ich kann mir da nichts drunter vorstellen, außer das dort die Schritte beschieben werden wie eine Person befreit wird. Ist das Pflicht? Oder nur wieder eine Methode wie ich als ZÜS Geld verdienen kann?
Kann ich das als angehende SIFA machen ?
Wenn jemand bescheid weiß würde ich mich über eine Info freuen.