Alarm- und Befreiungsplan für Aufzugsanlagen

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  • Hallo zusammen,

    letzten bekam ich ein schreiben von einer ZÜS in dem stand, das ich als Betreiber einen Alarm- und Befreiungsplan für Aufzugsanlagen gem. TRBS 2181 haben muss. Meine Frage ist hat jemand so einen Plan, denn ich kann mir da nichts drunter vorstellen, außer das dort die Schritte beschieben werden wie eine Person befreit wird. Ist das Pflicht? Oder nur wieder eine Methode wie ich als ZÜS Geld verdienen kann?

    Kann ich das als angehende SIFA machen ?

    Wenn jemand bescheid weiß würde ich mich über eine Info freuen.

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  • Hallo,

    siehe hier zur "formalen" Anforderung: http://www.baua.de/cae/servlet/co…0/TRBS-2181.pdf
    Siehe auch hier: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/news/Merkb…zugsanlagen.pdf
    Dort sind einige -mögliche- Inhalte eines solchen Plan beschrieben.

    Ein Muster habe ich gerade nicht zur Hand, vielleicht über Google mal
    versuchen.


    Kann ich das als angehende SIFA machen ?

    Sachkunde? Wenn Nein, dann Nein....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Simon,

    Zitat von »Michael72«
    Kann ich das als angehende SIFA machen ?

    Sachkunde? Wenn Nein, dann Nein....


    Warum soll er das denn nicht machen können? Um den Alarm- und Befreiungsplan zu erstellen wird nirgends ein Sachkundiger gefordert.

    Mit den Angaben die hier:

    Siehe auch hier: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/news/Merkb…zugsanlagen.pdf Dort sind einige -mögliche- Inhalte eines solchen Plan beschrieben.


    zu finden sind lässt sich ein solcher Plan erstellen


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Wird bei uns auch vom Immobilienmanagement erstellt. Man muss kein Experte für Aufzugsanlagen sein, um einen solchen Plan zu erstellen. Das "Was" kann man ohne Sachkunde machen, bei dem "Wie" sieht es dann anders aus. Sprich: Den Plan kann ich zwar erstellen, wenn es aber darum geht, die Personen einzuweisen wie z.B. den Aufzug manuell ablassen kann, ist natürlich ein sachkundiger Unterweiser gefordert (im Idealfall die erreichtende/wartende Firma der Anlage).

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,


    Warum soll er das denn nicht machen können? Um den Alarm- und Befreiungsplan zu erstellen wird nirgends ein Sachkundiger gefordert.

    Entschuldigung, ich dachte nur es wäre sinnvoll, wenn man eine Ahnung davon hätte..... :cursing:


    Mit den Angaben die hier: zu finden sind lässt sich ein solcher Plan erstellen

    Super....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Zitat von »awen«
    Warum soll er das denn nicht machen können? Um den Alarm- und Befreiungsplan zu erstellen wird nirgends ein Sachkundiger gefordert.

    Entschuldigung, ich dachte nur es wäre sinnvoll, wenn man eine Ahnung davon hätte.....


    Hab ich geschrieben das man keine Ahnung haben soll? Ich als Sifa im Betrieb habe unter Garantie mehr Ahnung von den bei uns gegebenen Gepflogenheiten als ein Sachkundiger (der jetzt ja eher eine befähigte Person ist) der von irgendeiner ZÜS ist. Wohlgemerkt, es ging nur um die Erstellung des Plans nicht um die Unterweisung von Mitarbeiter zu Rettungsmaßnahmen


    Im Grunde hat Guudsje es beschrieben:

    Wird bei uns auch vom Immobilienmanagement erstellt. Man muss kein Experte für Aufzugsanlagen sein, um einen solchen Plan zu erstellen. Das "Was" kann man ohne Sachkunde machen, bei dem "Wie" sieht es dann anders aus. Sprich: Den Plan kann ich zwar erstellen, wenn es aber darum geht, die Personen einzuweisen wie z.B. den Aufzug manuell ablassen kann, ist natürlich ein sachkundiger Unterweiser gefordert (im Idealfall die erreichtende/wartende Firma der Anlage).

    Gruß Frank

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Da ich einige Unternehmen habe, die Aufzüge/Fahrstühle in Betrieb haben war für mich die TRBS 2181 im Anhang Pkt. A.3.3 die sogenannte "Panikzeit" von 30 min. sehr interessant. Da werde ich mal nachbohren. Das Muster eines Alarm- u- Befreiungsplan von NRW ist doch eine gute Vorlage, die man halt an die Bedingungen vor Ort anpassen muss. Wichtig ist wer die zur Befreiung befähigte Person ist. Genau so ein Problem, wer darf den Aufzug im Wartungsmodus bedienen/oben auf dem Korb fahren, sogar Fensterputzer, Elektriker usw. trauen sich da dran, obwohl dazu auch eine Befähigung erforderlich ist.

    ... kuck hin was de machst! --> Obacht geben - länger leben!


  • Entschuldigung, ich dachte nur es wäre sinnvoll, wenn man eine Ahnung davon hätte..... :cursing:

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Das ist völlig korrekt, aber von Aufzugsanlagen muss man hierfür keine Ahnung haben, da es in erster Linie organisatorische Dinge sind, die festgelegt werden müssen. In meinem vorherigen Job war als IT-ler mein Job z.B. dafür zu sorgen, dass in dem Aufzug eine Sprechanlage ist, die wahlweise während der Öffnungszeiten beim Empfang aufläuft ausserhalb dieser Zeiten bei einer ständig besetzten Leitstelle. Das Immobilienmanagement hat sich dann wiederum darum gekümmert, dass die Alarmierten wussten, wer in Marsch gesetzt werden muss, wo diese Personen erreichbar sind und wer im Vertretungsfall in Marsch gesetzt werden muss. Die Marschierer sind dann die, die das "Wie" beherrschen müssen, und das bekommen sie von Sachkundigen in der Unterweisung eingetrichtert.

    Für den Plan als solchen wird keine Sachkunde benötigt. Wenn ich einen Maßnahmenplan für eine Einbruchmeldeanlage mache, benötige ich keine Kenntnis über die EMA. Ich wuss nur festlegen, wer wird wann wie alamiert und wer hat daraufhin wo wann was zu machen und wen zu informieren. Insofern bin ich da ganz bei awen.

    Gruß Frank

    Edit: Zu langsam getippt - awen war schneller :thumbup:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,

    Sorry, diese Meinung teile ich überhaupt nicht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010