Wofür sind Betriebsanweisungen zu erstellen?

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  • Guten Tag Sifas.

    In einem von mir betreuten Betrieb hat das Gewerbeaufsichtsamt in seinem Begehungsbericht die pauschale Forderung erhoben Betriebsanweisungen zu erstellen.
    Da für die vorhandenen Gefahrstoffe bereits die Betriebsanweisungen existieren und aushängen kann sich diese Forderung nur auf die verwendeten Arbeitsmittel (Maschinen und Werkzeuge) beziehen.

    Nun bin ich unsicher wofür alles Betriebsanweisungen zu erstellen sind.
    Die BGV A1 und auch die Betriebsicherheitsverordnung sind ja in ihren Aussagen hierzu sehr unpräzise. Den Aufbau finde ich sehr gut in der BGI 578 beschrieben, aber nicht präzidse für WELCHE Arbeitsmittel die notwendig sind. Und mit dem immer zitierten Spruch - erstelle doch eine Gefährdungsbeurteilung - komme ich auch nicht weiter (Dann müßte ich auch eine Betriebsanweisung für die Schere im Bürobereich erstellen)

    Ich habe bisher nur die Erstellung von Betriebsanweisungen für notwendig gehalten wenn verdeckte Gefährdungen bzw. Verletzungsmöglichkeiten durch Fehlbedienungen vorhanden waren (dieses steht häufig in der Betriebsanweisung) oder wenn eine besondere Schulung / Einweisung für die Bedienung einer Maschine notwendig war.

    Nun verstehe ich aber die Forderung des Gewerbeaufsichtsamtes dahin dass praktisch für alle Arbeitsgeräte (z.B. auch für den Akkuschrauber) Betriebsanweisungen gefordert werden.

    Wie seht Ihr diese Forderung des GAA.
    Kann man die Notwendigkeit zur Erstellung von Betriebsanweisungen von irgendwelchen Kriterien abhängig machen? Z.B. Qualifikation des Benutzers oder ob es sich um ein Kraftbetriebenes Arbeitsmittel handelt oder ...

    Hat einer von Euch eventuell eine "Sammelbetriebsanweisung" mit der man die ganzen Kleingeräte und Werkzeuge abdeckt?

    MfG
    J. B.

    J.B.

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  • Hallo Tjueche,

    im Kapitel 2 der BGI 578 sind eine ganze Menge Arbeitsmittel aufgeführt aber die Liste ist nicht vollständig da z.B. Zentrifugen fehlen (s. BGR 500).

    Die Betriebssicherheitsverordnung sieht eine BA nur vor wenn sie erforderlich ist. Man kann davon ausgehen das die BA erforderlich ist wenn Sie in einer BGR vorgeschlagen wird (Vermutungswirkung).

    Zitat

    Ich habe bisher nur die Erstellung von Betriebsanweisungen für notwendig gehalten wenn verdeckte Gefährdungen bzw. Verletzungsmöglichkeiten durch Fehlbedienungen vorhanden waren (dieses steht häufig in der Betriebsanweisung) oder wenn eine besondere Schulung / Einweisung für die Bedienung einer Maschine notwendig war.

    Das ist m.E. eine mögliche Definition für "...wenn erforderlich".

    Wie Gerhard Rosenberger schon schrieb, würde auch ich die Vertreter der GAA um Auskunft bitten welche BA´s Sie aus welchen Gründen für diesen konkreten Betrieb für erforderlich halten. Dies hat den Vorteil, dass die GAA in den Prozess der Verbesserung eingebunden ist und beide Seiten im fachlichen Diskurs voneinander lernen.

    Eine Sammelbetriebsanweisung für Kleingeräte und Werkzeuge würde ich nicht erstellen! Welchen Lehrwert hätte Sie den? Dies würde doch nur ein weiteres Papier für den Aktenschrank sein, von denen es schon viel zu viele gibt.

    Viele Grüße

    Kuddel

  • Hallo ganz kurz,

    ich amche es mir leicht und verweise mal wiedr auf die Seite von herrn Wittke - besser könnte ich es auch nicht sagen.
    http://www.wittke.de/newsletter/01_04_Betriebsanweisung.htm

    Wer will, kann auch gern alle BGV, BGR etc. durchstöbern - oft findet sich ja explizit die Forderung nach einer Betriebsanweisung.

    Wir haben für jede Maschine und viele Tätigkeiten eine Betriebsanweisung.

    Noch vor einiger Zeit hätte ich gesagt - " Sicherheit durch Betriebsanweisung" ..jaja...
    Nach einem Betriebsbesuch in einer Firma, wo das nicht so durchgehend gemacht wird hat sich bei mir die meinung gebildet - diese betriebsanweisungen verdeutlichen den beschäftigten tagtäglich das Engagement der Vorgesetzten/ der Firma für die Arbeitssicherheit.
    Das macht sich dann im Unfallgeschehen bemerkbar.

    Und nicht zuletzt ist eine BA eine immer nachvollziehbare Unterweisungsgrundlage - sollte einmal die Frage aufkommen, wa swurde gesagt- bzw. was nicht. Auch aus diesem Grund lohnt sich aus meiner Sicht die *Mühe*.

    Soviel auf die Schnelle.

    Gruß
    gladis:-)

  • Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen

    BG Chemie - damit leider nicht online verfügbar


    Gruß
    gladis:-)

  • Also unser QM-Meister hat mir erzählt dass man schon Betriebsanweisungen aus Sicht der QM Zertifizierung haben muss. Egal wie sie da heissen: Verfahrensanweisung oder SOP´s.
    Daraus ergibt sich schon die Berechtigung der Betriebsanweisung.

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  • also ...
    wenn ich das tun würde, ...
    was mir hier jeder _erzählt_, ...

    wäre ich absolut überflüssig *lach*

  • Hi,
    bitte denk auch daran, dass ein Kugelschreiber mechanisch betätigt wird...also Betriebsanweisung..lol
    Nein, Spass bei Seite, ich erstelle Betriebsanweisungen für bestimmte Arbeitsverfahren, Maschinen und ggf. wenn nötig für Gefahrstoffe.
    Ich mach es abhängig von der Gefährdung die davon ausgeht.

    Gruß Matthias

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit"

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