- Offizieller Beitrag
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Ich wurde gestern gefragt, ob die Berufsschüler des Berufsgrundschuljahres Metall- und Holzbearbeitung bei der praktischen Arbeit in den Werkstätten auch Sicherheitsschuhe tragen müssen.
Ich habe aus dem Bauchgefühl heraus mal ja gesagt.
Daraufhin wurde mir erklärt, dass die Schüler ja nur sehr kleine und leichte Werkstücke bearbeiten und auch sonst keinerlei Gerfahren für die Füße da wären.
Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Vorschrift, welche das genau regelt.
Kann mir denn jemand auf die schnelle helfen????
herbert