Entsorgung Gasflaschen

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  • Tach zusammen !
    Bei uns auf dem Bauhof bin ich auf 3 uralte Gasflaschen gestossen und weil die da ungefähr seit dem Westfälischen Frieden vergessen wurden, habe ich mir mal ein Angebot für die fachgerechte Entsorgung kommen lassen.
    Für die drei Pullen (1x Acetylen, 1x CO2, 1x Argon) werden mit Entsorgungszertifikat sage und schreibe 800 € aufgerufen !

    Kennt jemand (besonders wegen der Acetylenflasche) eine ordentliche, fachgerechte und straffreie Alternative ?


    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

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  • Hallo,


    das Problem haben wir bei uns auch. 3 Flaschen aus Belgien ca. 15 Jahre alt und noch eine mit über 20 Jahre. Suchen hier ebenfalls ein Entsorgungsbetrieb, was nicht einfach ist. In den Flaschen sind teils noch mit Inhalt. Was das ganze da der TÜV der Flaschen abgelaufen ist noch erschwert.

    Wäre ebenfalls dankbar für einen günstigen Tipp, den ich bei uns weitergeben kann.


    Grüße aus Neuwied

  • ...In den Flaschen sind teils noch mit Inhalt. ...


    Was ist drin?
    Der Inhalt dürfte den Preis entscheidend beeinflussen. Acetylenflaschen sind wegen ihrem besonderen Aufbau auch besonders teuer in der Entsorgung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Unsere haben folgenden Inhalt:

    3 Flaschen aus Belgien mit Apachi Gas und 1 mit Methylacetylen Propadien drin aber nur noch Reste.

    Hab jetzt eine Firma in Waldbreitbach bei uns gefunden die Prüfen die entsorgung eventuell mit neuem TÜV was dann alles günstiger machen würde.

    Hier der Link falls einer interesse: http://erw-commende.de/index.php?suba…tbach&mainak=10

    Grüße aus Neuwied

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  • Moin,
    das

    Hab jetzt eine Firma in Waldbreitbach bei uns gefunden die Prüfen die entsorgung eventuell mit neuem TÜV was dann alles günstiger machen würde.

    verstehe ich jetzt nicht wirklich. Wenn ich das richtig sehe, werden die Flaschen dann zuerst entleert und eine Druckprüfung durchgeführt und dann verschrottet. Wenn ich das richtig im Kopp hab darf doch auch aus einer Flasche von der der TÜV abgelaufen ist das Gas entnommen werden, sie darf nur nicht neu befüllt werden. Insofern kann ich den TÜV-Zwischenschritt nicht nachvollziehen.

    Gruß Moritz

  • Die ewig abgelaufenen Druckgasflaschen dürfen wohl nicht mehr ohne spezielle Sicherung nach ADR transportiert werden. Näheres könne bestimmt die ADR Experten beantworten, das ist nicht mein Fachgebiet.
    Somit bleiben nur 2 Möglichkeiten:
    1. Flaschen entleeren und anschließend prüfen, alles vor Ort. Jetzt können die Flaschen weiter verwendet oder entsorgt werden.
    2. Flaschen vor Ort entleeren und rechtssicher öffnen, damit sie nicht mehr als Druckgasflaschen gelten. Wenn ich mich recht entsinne darf dann kein Ventil mehr vorhanden sein und auch weitere Öffnungen im Flaschenkörper sind notwendig. Bevor man da also mit der Flex ansetzt muss der Flaschenkörper gründlich mit Inertgas gespült sein. Keine Arbeit für Laien, das sollte man Experten überlassen.

    Bei der Acetylenflaschen von Thomas bleibt eigentlich nur das Bergegefäß und auch dann ist dies ein Himmelfahrtskommando, denn wenn sich noch Acetylen in der Flasche befindet und selbiges beginnt mit einer Zersetzung dann wird es richtig heftig. Eine Acetylenflasche wird sich vor Ort wohl kaum sicher öffnen lassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die ewig abgelaufenen Druckgasflaschen dürfen wohl nicht mehr ohne spezielle Sicherung nach ADR transportiert werden. Näheres könne bestimmt die ADR Experten beantworten, das ist nicht mein Fachgebiet.


    Das Gefahrgutrecht sieht das recht pragmatisch:

    Zitat von "4.1.6.10 ADR"

    ... Druckgefäße dürfen nach Fälligkeit der wiederkehrenden Prüfung nicht befüllt werden, jedoch dürfen sie nach Ablauf der Frist befördert werden, um sie der Prüfung oder der Entsorgung zuzuführen, einschließlich aller Zwischenbeförderungen.

    Zitat von "4.1.6.13"

    Befüllte Druckgefäße dürfen nicht zur Beförderung übergeben werden:
    a) wenn sie undicht sind;
    b) wenn sie so stark beschädigt sind, dass die Unversehrtheit des Druckgefäßes oder seiner Bedienungsausrüstung beeinträchtigt sein könnte;
    c) wenn bei der Untersuchung der Betriebszustand des Druckgefäßes und seiner Bedienungsausrüstung nicht für gut befunden wurde und
    d) wenn die vorgeschriebenen Kennzeichnungen für die Zertifizierung, die wiederkehrende Prüfung und die Füllung nicht lesbar sind.


    Ach so ... für den Transport sollte die Ventilschutzkappe drauf sein.

    Somit bleiben nur 2 Möglichkeiten:
    1. Flaschen entleeren und anschließend prüfen, alles vor Ort. Jetzt können die Flaschen weiter verwendet oder entsorgt werden.
    2. Flaschen vor Ort entleeren und rechtssicher öffnen, damit sie nicht mehr als Druckgasflaschen gelten. Wenn ich mich recht entsinne darf dann kein Ventil mehr vorhanden sein und auch weitere Öffnungen im Flaschenkörper sind notwendig. Bevor man da also mit der Flex ansetzt muss der Flaschenkörper gründlich mit Inertgas gespült sein. Keine Arbeit für Laien, das sollte man Experten überlassen.


    Sehe ich auch so. Wobei sich die (Druck-)Gase IMHO nach dem Entfernen des Ventils auch durch Spülen /Füllen der Flasche mit Wasser entfernen lassen - sofern die Flaschen anschließend auf den Schrott sollen.
    Mit Acetylenflaschen geht das so halt nicht.

    Bei der Acetylenflaschen von Thomas bleibt eigentlich nur das Bergegefäß und auch dann ist dies ein Himmelfahrtskommando, denn wenn sich noch Acetylen in der Flasche befindet und selbiges beginnt mit einer Zersetzung dann wird es richtig heftig. Eine Acetylenflasche wird sich vor Ort wohl kaum sicher öffnen lassen.

    Solange die Flaschen unbeschädigt und dicht sind, halte ich ein Bergungsgefäß für entbehrlich. Wenn, dann hätte das Acetylen irgendwann in den letzten Jahren der Lagerung mit der Zersetzung begonnen und mit deftigem Knall die Flasche verlassen ... ;)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ... Solange die Flaschen unbeschädigt und dicht sind, halte ich ein Bergungsgefäß für entbehrlich. Wenn, dann hätte das Acetylen irgendwann in den letzten Jahren der Lagerung mit der Zersetzung begonnen und mit deftigem Knall die Flasche verlassen ... ;)


    Jahrelang stand die Flasche unberührt in einer kühlen dunklen Ecke. Jetzt wird sie hervorgeholt und beim Transport wohl auch gerüttelt. Man kennt den strukturellen Innenaufbau nicht, vielleicht ist das Füllmaterial zusammengebröselt und liegt ohne Hohlräume am Flaschenboden, oder zerbröselt nun bei der leichtesten Berührung. Ist noch Aceton drin oder nicht? Irgendwie ist mir bei einer solchen Flasche nicht wohl in meiner Haut, da kann ich mir so einiges vorstellen. Wenn dann noch das Acetylen beleidigt ist, dass man es jetzt erst anrührt, gibt es möglicherweise ein nettes Feuerwerk. Vielleicht ist aber auch jetzt schon kein Acetylen mehr in der Flasche, dann ist alle Panik überflüssig. Leider gibt es noch keine Gasflaschen aus transparentem hochfestem Aluminium.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Auf der Basis hast du recht. Ob die Flaschen noch Reste enthalten, lässt sich ja relativ einfach feststellen.
    Wenn ja, sollte man je nach Zustand der Flasche schon vorsichtig sein und den Transport einer Fachfirma überlassen; klar.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)