Schließkraftmessung an Hauptkanten von Toren

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  • Hallo alle zusammen,

    ich bin jetzt schon mal so weit, das nicht an jedem Tor nach ASR 1.7 eine Schließkraftmessung durchgeführt werden muss.... ich habe vor anhand der GFB diese als nicht notwendig anzusehen da lediglich LKW's durchfahren. Neben dem Tor ist eine Tür für den Personenverkehr. Hat jemand so etwas oder ähnliches gemacht? Danke!

    Grüße Oliver

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  • Bei uns im Werk werden alle Kraftbetriebenen Türen und Tore jährlich geprüft, egal ob Personen oder Fahrzeugverkehr.

    Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten das ich automatisch schließende Tore (Fahrzeugverkehr) nicht mit einer Schließkantensicherung ausrüsten müsste.

    Wir haben allerdings alte Garagentore bei denen die Schließkantensicherung zu spät einsetzt, bzw. die Kraft der Bremse nachgelassen hat, und diese dann auf Todmannschaltung umgebaut um sie weiter betreiben zu können.

    Todmannschaltung heißt, das man einen Taster zum schließen betätigt der unmittelbar am Tor ist und der Schließvorgang sofort aufhört wenn man diesen Taster los lässt.

    Im Brandfall vor dem posten bitte erst das Gebäude verlassen.

    Gruß Ralf

  • Hallo!

    Bei dem Begriff Schließkraftmessung habe ich sofort an eine Federwaage gedacht.
    Selbstverständlich gibt es eine Reihe von Varianten, mit denen man Kräfte messen, vergleichen und dokumentieren kann.
    Junge Leute werden vielleicht sofort an elektronischen Messwertgeber mit Computern und Datenbanken denken?

    Es kommt auf die Genauigkeit der Messwerte an. Im Extremfall kann man auch Werte ohne Messgerät ermitteln.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Oli.
    Kannst Du 100-120% ausschließen, dass die Tore/ Einfahrten nicht durch Personen begangen werden? Vllt wird mal ein Einweiser eingeteilt oder jemand Betriebsfremdes geht durch die Tore... oder eben einfach mal Faul- oder Bequemlichkeit... und auch Wartungszwecke nicht vergessen. Nein. Kannst Du nicht. 8)
    Weiterhin dient diese Einrichtung dazu, um Sachschaden abzuwenden.
    Denk immer daran. Dieses sind Sicherheitseinrichtungen, die entsprechend vorgesehen und vorgeschrieben sind. Diese Tore haben eine Baumusterprüfung und sind nur so, wie sie dort eingebaut und voll funktionsfähig sind, zugelassen. Die darfst Du nicht einfach "außer Kraft" setzen (auch mit einer GFB nicht). Wenn dann etwas passiert, bist Du voll im Boot der Haftung. Viel Spass :thumbup:
    Begeb Dich nicht auf so dünnes Eis und solche Aussagen würde ich niemals treffen! 8| Ich gebe keine Vorschläge um nicht funktionierende Sicherheitseinrichtungen zu umgehen, defekte zu missachten. Das ist NO GO!!! Und widerspricht dem Grundsatz dessen, dem sich solche Leute wie ich verschrieben haben. Genau bei so etwas greifen wir dann ein und dann sind wir wieder die Bösen... :cursing:
    Ich habe einen Grundsatz, den ich IMMER einhalte:
    Ich lasse keine Gefährdung oberhalb des Grenzrisikos zu! Das dokumentier ich auch so. Wenn Vorgesetzte etwas anderes machen, is das deren Problem. Ein derart beschriebenes Tor wäre für mich jetzt nicht so zu bewerten, dass ich die Nutzung untersagen würde... aaaaaber ich würde es aufnehmen, auf den Mangel schriftlich hinweisen und auf entsprechende Umsetzung drängen. Damit bist Du für Dich raus. Was die dann treiben is deren Ding.
    Ich weiß auch in welche Richtung Du möchtest.
    Bsp. Kann ich eine funktionsunfähige Beleuchtung an einem Firmenfahrzeug zulassen, weil ich merke, dass damit eh nur tagsüber gefahren wird? Kann ich einen defekten Notaus an einer Ständerbohrmascine zulassen, weil die eh nur 2x im Jahr verwendet wird? NEIN!
    Auch wenn selten etwas passiert, wenns passiert und die Folgen mit Tod machbar erscheinen... bin ich nicht bereit, dieses Risiko auf mich zu nehmen. Das sollen andere machen ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Noch was, das dir evtl. zu denken geben sollte.

    Tor wo nur LKW´s durchfahren mit Nebeneingangstür.

    Nun kommt ein Fahrer der eine Ladebordwand hat und sich denkt wegen der einen Palette die ich liefern muss fahre ich da nicht mit dem LKW rein.

    Mit dem Handhubwagen und der Palette drauf passt er aber nicht durch die Nebeneingangstür. Und nun?

    Im Brandfall vor dem posten bitte erst das Gebäude verlassen.

    Gruß Ralf

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  • Mosche,

    vielen Dank für eure Antworten. Die LKW's sind Kipper und liefern immer komplette Ladungen ab indem sie eben abkippen (keiner mit einer Europalette oder so)...... grundsätzlich will ich hier nichts gesund beten, aber wie soll ich bitte als SIFA und gleichzeitiger Verantwortliche für die wiederkehrenden Prüfungen einen Weg finden ein Tor das 8m hoch ist und ca 15 Jahre alt ist nach ASR 1.7 zu prüfen? Hier wird eine maximal zulässige Kraft von 500N gefordert. Das schafft das Tor niemals..... und vom Fachausschuss wurde mir signalisiert, dass der einzige Weg die GFB wäre....

  • Moin,

    Bei dem Begriff Schließkraftmessung habe ich sofort an eine Federwaage gedacht.
    Selbstverständlich gibt es eine Reihe von Varianten, mit denen man Kräfte messen, vergleichen und dokumentieren kann.
    Junge Leute werden vielleicht sofort an elektronischen Messwertgeber mit Computern und Datenbanken denken?

    Ich arbeite in einem Unternehmen, dass Geräte für die Messung von Schließkräften von Toren und Türen herstellt. Bei Interesse könnt ihr mir gerne eine PN senden.

    Gruß,
    Rainer

    "Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist befürchtet, das der Optimist recht hat." (James Branch Cabell)

  • Das schafft das Tor niemals..... und vom Fachausschuss wurde mir signalisiert, dass der einzige Weg die GFB wäre....


    Hallooooooooooooooooooooo?
    Das ist doch wohl eindeutig der falsche Weg! Du bist als SiFa weisungsfrei. Du kannst aufgrund Deiner Erfahrung vllt etwas vertreten (z. B. organisatorisch Maßnahmen zur Risikominimierung bis zur Instandsetzung, damit Du es nicht gleich zumachst) aber so einfach geht es nicht. Hier gibts genaue gesetzl. Vorgaben (BetrSichV u. a.) und die darfst Du nicht "schönreden". Wenn Du das einmal machst, tanzt Du nach deren Pfeife! Ich warne Dich inständig davor, so etwas zu tun. Erstmal hängst Du dann voll mit drin, wenn etwas passiert und zweitens wirst Du es weiter so machen müssen und kannst nicht mehr zurück. Sei professionell, bitte.
    Und spätestens wenn Du es so, wie die wollen, von Dir schriftlich dokumentiert ist, haste eh ausgespielt. Lass das bloß sein! Das sag ich Dir als Sachverständiger in diesem Bereich. Solange Du nix Schriftliches hast, wo Du den Mangel beschreibst, akuten Handlungsbedarf aufzeigst, die Nutzung von Deiner Seite aus untersagen würdest (Vorschlag) und die Dir den Erhalt der Meldung des Berichts bestätigen, bist Du da nicht raus.
    Somit dürfte Deine Vorgehensweise klar sein, oder?
    In meinem Job such ich keine Freunde. Wenn ich einen Freund haben will..... KAUF ICH MIR NEN HUND!!!!
    Verbündete finde ich trotzdem ;)
    DU musst Deiner Pflicht nachkommen und das machst Du auch. Nicht "schönen", klare Aussagen, ggf. gesetzl. Nachweise mit dazu.... und dann wartest Du ab. Ende ;)
    Mal schauen, was da kommt.... hab da nicht zu viel Angst vor. Du bist keiner vom Band, der seine Stückzahlen nicht erledigt bekommt... sondern Du bist SiFa. Und diesen Job machst Du auch!
    Bei Fragen.... gerne an mich oder auch viele andere hier! Das kennen wir zu Genüge :thumbup:

    Und jetzt hau rein. Wir sind auch noch da 8)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • ..... wie soll ich bitte als SIFA und gleichzeitiger Verantwortliche für die wiederkehrenden Prüfungen einen Weg finden .............zu prüfen?

    Nun, es darf nur ein Sackundiger oder hier eine "befähigte Person" zu solch einer Aufgabe bestellt werden.
    Wenn Du diese Prüfung nicht beherrscht, darf man Dich nicht zum Prüfer bestellen. Das heißt Organisationsverantwortung.
    Bist du schriftlich bestellt?

    Zitat

    ...ein Tor das 8m hoch ist und
    ca 15 Jahre alt ... wird eine maximal
    zulässige Kraft von 500N gefordert. Das schafft das Tor niemals.....

    Was heißt das?
    Kann das Tor keine größeren Kräfte entwickeln? Da bin ich völlig anderer Meinung.
    Entwickelt das Tor immer größere Kräfte? Dann muss an der Technik des Tores eine Änderung erfolgen. Z.Bsp. kleinere Schließgeschwindigkeit.

    Zitat

    .... und
    vom Fachausschuss wurde mir signalisiert, dass der einzige Weg die GFB
    wäre....

    Huste, huste, pruste. Was wurde hier rechtsverbindlich...????
    Also so eine Aussage ist ja wohl nichts wert.
    Welcher Fachausschuss?
    Welches Signal?
    Welche GFB?

    Eine Gefährdungsbeurteilung verringert nicht Probleme.
    Eine Gefährdungsbeurteilung verschleiert nicht Probleme,
    Eine Gefährdungsbeurteilung ersetzt keine sicherheitstechnischen Maßnahmen.

    Mir scheint, Du wirst hier instrumentalisiert. Jemand der aus fraglichen Ausschüssen dubiose Anweisungen erhält, technische Probleme, auf schriftlichem Weg wegzudenken, der ist später der Sündenbock, der zahlt. Ein Personenschaden belastet Dich, Dein Leben lang.

    Grüße
    Flügelschraube

    PS
    Ich wünsche dir Rückgrad

  • Hallo Christian!

    Danke für diesen absolut aktuellen Beitrag der DGUV.
    Zur Schließkraftmessung hat man sich jedoch scheinbar nicht entschließen können das Wort "muss" zu verwenden. Hier wird gesagt, dass ein Schließkraftmessgerät verwendet werden sollte. Nach meinem Rechtsverständnis ist das also keine zwingende Vorgabe.

    Torhersteller nutzen diese Formulierung, um einen anderen Eindruck bei den Kunden zu erzeugen. Bei einer Recherche, bei einem sehr großen Torhersteller wurden meine Fragen nicht beantwortet, die ich zur Prüfung ihrer Tore hatte. Es wurde nicht verweigert, sondern verzögert, und verschleiert. Im Grunde machte man mir klar, dass man Prüfung, Wartung und Rechnungsstellung in Vertragsfirmen haben wollte. Ein kostenfreier Zugriff auf Unterlagen für alte Toranlagen ist nicht möglich.
    Leider sind diese Unterlagen bei Pachtobjekten oder Objekten nach Eigentümerwechsel oft nicht mehr vorhanden.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Flügelschraube,

    ...Hier wird gesagt, dass ein Schließkraftmessgerät verwendet werden sollte. Nach meinem Rechtsverständnis ist das also keine zwingende Vorgabe..

    das "sollte" ist im Verwaltungsrecht im Regelfall ein "muss". Bei Arbeitsunfällen wird auf diese Rechtsauffassung oft zurückgegriffen. Infos zu Ermessen, Intendiertes Ermessen, Muss-Soll-Kann findet man z.B. hier

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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