Manchmal wird vom Gericht auch beim Eis essen ein Arbeitsunfallanerkannt.
Eis essen als Arbeitsunfall.
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AxelS -
5. Juni 2013 um 12:13 -
Erledigt
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Tach,
das hätte ich nicht so gedacht, aber man lehrnt nie aus.
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Die BG wird das durchfechten bis zum Exzess um nur nicht zahlen zu müssen. Wir kennen ja die Einstellung der BG dazu. Nach vorne heraus stellt man sich als Saubermann und Dienstleister für den Versicherten dar, falls mal was passieren sollte, ist er in optimalen BG Händen sorgenfrei aufgehoben! Im nachhinein stellt sich immer wieder heraus, dass sich die BG benimmt wie - (wia d'saua en dr Standa, übersetzt: wie die Schweine im Käfig) - jeder andere Versicherer, auch um nur nicht zahlen zu müssen. Im Grund genommen ist sie ja auch ein großer Versicherungskonzern, der gerne viel Geld nimmt um überflüssige Stellen zu finanzieren, hier sollte man auch mal nach Notwednigkeiten durchforsten, ob jede Stelle gerechtfertigt ist. Meine langjährige Erfahrung sagt nein, es geht auch anderst! Der Leidtragende ist immer der kleine Mann dem der Unfall passiert ist. Da hat der Bericht, der letzte woche bei ZDF ZOOM kam, schon recht. (Habe ihn auf DVD aufgenommen)
Da wurde auch berichtet, dass ein TAB gesagt hat, dass man solange prozessiert bis der kleine Mann aufgibt, da dem früher die Luft ausgeht und er einem eventuell angebotenen vergelich zustimmt! Wir haben den längeren Atem!
Die Beträge die die Versicherungen hier immer anbieten, sind nur Nasenwasser im Vergleich zu dem Schaden. Dies wurde aber von der DGUV Postwendend dementiert. Klar, die werden es doch nicht zugeben! Ich erinnere mich an meine FASI Ausbildung, genau das gleich wurde uns auch geasgt. Warten wir mal ab, was da weiter passiert.@tiefflieger , halte uns auf dem laufenden.
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi -
Kann ich gut nachvollziehen, bei uns ist es im Sommer (an heissen Tagen wenn die Sonne Scheint, was in letzter Zeit ja nicht so häufig war) auch weit über 30 Grad heiss, und dann ist man froh mal vor die Tür gehen zu können. Aber leider fehlt bei uns der Kiosk mit dem Eis und den isotonischen Getränken.
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Tach,
das hätte ich nicht so gedacht, aber man lehrnt nie aus.
In der Kurzbegründung wird doch deutlich klar gestellt, dass nicht das Eisessen Ursache für die Haftungspflicht der BG ist, sondern die hohen Temperaturen in der Halle auf Grund derer der Beschäftigung zwecks Abkühlung nach außen gegangen ist.
In einer GBU könnte das durchaus als organisatorische Maßnahme stehen: Bei Pausen bei der Materialzufuhr ist ein kurzfristiges Verlassen der Halle zwecks Abkühlung (bei hohen Innentemperaturen) zu ermöglichen.Just my 0,02$
Hardy
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Und selbst, wenn es nicht in der Gefährdungsbeurteilung steht, so ist das Verlassen der Halle zur Abkühlung der Arbeitsaufgabe und Arbeitsumgebung geschuldet und von daher folgerichtig gegeben ohne dass dafür eine Anweisung her muss. Das Eis spielt hier eigentlich keine Rolle, denn der MA hätte dort auch zur Abkühlung ohne irgendwas stehen können, weil der Ort des Geschehens arbeitsplatznah, hinreichend entfernt vom Entstehungsort für Lärm und Hitze und zudem im Schatten liegt.
Hätte er für das Eis erst 300 Meter über das Gelände laufen müssen, wäre die Entscheidung wahrscheinlich eine andere.Gruß vom Thomas
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Also die Begründung ist doch sehr hingebogen. Nachher kommt heraus, daß der Mitarbeiter vom Arbeitgeber gzwungen wurde, ein Eis essen zu gehen , damit Besuchergruppen den "herumstehenden" Mitarbeiter nicht also Störung empfinden.
So ein Hinbiegen von Vorkommnissen halte ich doch für sehr fragwürdig. Die BG wir da sicher nochmal nach haken.
Gruß Frank
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In einer GBU könnte das durchaus als organisatorische Maßnahme stehen: Bei Pausen bei der Materialzufuhr ist ein kurzfristiges Verlassen der Halle zwecks Abkühlung (bei hohen Innentemperaturen) zu ermöglichen.
Sehe ich auch so. Wird ja auch in der ArbStättV §3 verlangt.
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Ich sehe es ganauso wie einige andere hier, es handelt sich doch ganz klar um eine organisatorische Maßnahme. Kann da die BG auch absolut nicht verstehen...