Hallo Forum, habe heute unsere Brandschutztüren von einer sachkundigen Firma überprüfen lassen. Bei einer Tür war der Obertürschließer Defekt. Der Mitarbeiter der Firma hat dann ohne mich zu Fragen einen neuen Schließer angebracht und dabei die neuen Schrauben durch die Tür gebohrt. Ist so etwas bei einer BST legal? Leider habe ich noch nichts schriftliches gefunden, vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben. Im voraus schon mal ein nettes Dankeschön
Brandschütztüren
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thoko -
27. Mai 2013 um 20:14 -
Erledigt
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Hallo thoko!
Du sprichst mehrere Probleme an.
Ich antworte mal auf die Durchgangsschrauben des stummen Monteures.
Im Vergleich zum Querschnitt des durchgehenden Profilzylinder scheinen mir die Schrauben in einer Holztür noch zu vertreten.
Wenn es sich um eine Metalltür handelt, verstehe ich die Frage nicht ganz.Grüße
FlügelschraubePS
Ich bin geneigt Fachleuten zunächst einmal zu glauben, dass sie fachgerecht arbeiten. Leider ist das nicht immer richtig. -
Hallo,
um was handelt es sich im Detail (tatsächlich durchgebohrt?)?
Was letztendlich an der Tür gemacht werden darf oder nicht (Änderungen,
zulässige Verankerungsmittel etc.), findet man in der Einbauanleitung und/oder
der Wartungsanleitung vom Hersteller (ggfs. findet man Hinweise auch in der
bauaufsichtlichen Zulassung),Wie so eine bauaufsichtliche Zulassung aussieht, siehe hier zum Beispiel:
http://www.forster-profile.ch/fileadmin/medi…2-1233_8-08.pdf
Und siehe Beispielhaft Seite 6 der Zulassung, was alles in der
Einbauanleitung vom Hersteller zu stehen hat.
Ich würde daher erstmal die entsprechenden Unterlagen raussuchen und
prüfen....oder einfach die Firma um eine Erklärung bittenZukünftig vielleicht darauf achten, dass nicht ungefragt entsprechende
Änderungen/ Reparaturen vorgenommen werden (sofern nicht beauftragt dazu).Gruß
Simon Schmeisser -
So viel zum Thema Sachkunde. Leider häufen sich die Fälle, wo irgend ein Mitarbeiter mal einen "Schein" gemacht hat und dadurch die Firma als "sachkundig" oder "sachverständig" auftritt. Oftmals mit "normalen" Schlossern oder Elektrikern, die zwar handwerklich top sind, aber von der eigentlichen Materie keinen Plan haben.
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Moin Moin und Hallo Board-Mitglieder,
Die vor einem Brand schützenden Türen trennen Brandabschnitte im Gebäude voneinander ab, werden aber durchaus oft auch als Außentüren eingesetzt. Brandschutztüren werden nach der jeweiligen Landesbauordnung, durch einen entsprechenden Verweis auf die jeweilige DIN-Norm in Brandschutzwände als Feuerschutzabschlüsse eingebaut, wobei Tür und Brandschutzwand der gleichen Widerstandsklasse gegen Feuer entsprechen müssen. Nach ihrem geprüften Feuerwiderstand unterscheidet man
- 1. feuerhemmende Türen (FH-Türen), z.B. T-30
- 2. hochfeuerhemmende Türen, z.B. T-60 oder T-90
- 3. feuerbeständige Türen, z.B. T-120
Der Feuerschutz wird bei den weit verbreiteten, als Brandschutztür zugelassenen Stahltüren durch die nicht brennbare Türfüllung erreicht. In älteren Feuerschutztüren wurde oft das als gesundheitsschädlich bekannte Asbest verarbeitet, heute werden dafür andere Materialien eingesetzt. Nicht nur wegen der Gefahrstoffe im Innern ist es unzulässig, FH-Türen zu durchbohren, oder Zusatzschlösser einzubauen, wodurch eine Brandschutztür automatisch ihre Zulassung als solche verlieren würde. Feuerschutzabschlüsse können nur unbeschädigt ihrer Aufgabe gerecht werden. Zugluft kann zu einem gefährlichen Brandbeschleuniger werden. Deshalb dürfen nur zugelassene Schlösser, Beschläge, Türschließer, Schließfolgeregler usw. für Brandschutztüren verwendet, und vorschriftsmäßig montiert werden.
(Lexikon Sicherheitstechnik)
Außerdem hat der Sachkundige nur zu prüfen und keinen Auftrag Reparaturen auszuführen. Gehört der Sachkundige aber einer Organisation an die durch eine Zertifizierung das Einbauen, Reparieren und das Prüfen von zugelassenen Systemen hat, dann darf er das. Nur ob die Eigentümer der Brandschutztür einen Reparaturauftrag erteilt haben ist eine andere Sache.
Moin Moin und Grüße aus dem Hunsrück
Stefan
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Hallo,
[quote='schinderhannes','index.php?page=Thread&postID=55666]
Außerdem hat der Sachkundige nur zu prüfen und keinen Auftrag Reparaturen auszuführen. Gehört der Sachkundige aber einer Organisation an die durch eine Zertifizierung das Einbauen, Reparieren und das Prüfen von zugelassenen Systemen hat, dann darf er das. Nur ob die Eigentümer der Brandschutztür einen Reparaturauftrag erteilt haben ist eine andere Sache. /quote]Das ist so pauschal formuliert aber nicht ganz richtig...
Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo thoko!
Du sprichst mehrere Probleme an.
Ich antworte mal auf die Durchgangsschrauben des stummen Monteures.
Im Vergleich zum Querschnitt des durchgehenden Profilzylinder scheinen mir die Schrauben in einer Holztür noch zu vertreten.
Wenn es sich um eine Metalltür handelt, verstehe ich die Frage nicht ganz.Hallo Flügelschraube, es handelt sich um eine Metalltür T90. Mir ging es lediglich darum, ob man einfach so Löcher in die Tür bohren darf. Nach einigen Googleversuchen bekomme ich halt unterschiedliche Aussagen zu dieser Frage und deshalb wollte ich euch Fachleute mal fragen.
Der Feuerschutz wird bei den weit verbreiteten, als Brandschutztür zugelassenen Stahltüren durch die nicht brennbare Türfüllung erreicht. In älteren Feuerschutztüren wurde oft das als gesundheitsschädlich bekannte Asbest verarbeitet, heute werden dafür andere Materialien eingesetzt. Nicht nur wegen der Gefahrstoffe im Innern ist es unzulässig, FH-Türen zu durchbohren, oder Zusatzschlösser einzubauen, wodurch eine Brandschutztür automatisch ihre Zulassung als solche verlieren würde. Feuerschutzabschlüsse können nur unbeschädigt ihrer Aufgabe gerecht werden. Zugluft kann zu einem gefährlichen Brandbeschleuniger werden. Deshalb dürfen nur zugelassene Schlösser, Beschläge, Türschließer, Schließfolgeregler usw. für Brandschutztüren verwendet, und vorschriftsmäßig montiert werden.
Dann heißt das jetzt für mich, die Tür darf so nicht mehr betrieben werden?
Werde euch morgen mal ein Foto von der Tür einstellen, dann diskutiert es sich vielleicht etwas leichter
Bis dahin aber danke für die vielen Antworten.
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Hallo,
da bin ich mal gespannt, bitte aber auch mit Nennung vom Hersteller (der Tür).
Hat sich die Firma die diese Arbeiten vorgenommen haben, gar nicht
erklärt?Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo!
Auch ich bin gespannt.
- Auf die Ausführung der Durchgangsschrauben
- Auf die Antwort der Herstellerfirma
- Auf die Reaktion des Umbauers.Am wenigsten ist mir im Nachhinein klar, warum die Befestigung des Beschlags geändert wurde.
Grüße
Flügelschraube -
Hallo, Hai, Sevus, ...
Hier ein Auszug vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
Zulässige Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften
im modifizierten Zulassungsverfahren
Zulassungskonforme Änderungen und Ergänzungen am Verwendungsort
Die nachfolgend genannten Änderungen und Ergänzungen dürfen - nach Abstimmung mit dem Antragsteller der Zulassung bzw. dem Hersteller - an hergestellten und bereits eingebauten Feuerschutzabschlüssen durchgeführt werden, wenn sie in der Anlage zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung aufgelistet sind.
Der Zulassungsinhaber/Hersteller kann aus dem vom DIBt zur Verfügung gestellten Katalog an möglichen Änderungen die für den jeweiligen Feuerschutzabschluss zutreffenden festlegen. Darüber hinaus sind - ohne weitere Nachweise - zulassungskonform keine Änderungen möglich.
1. Anbringung von Kontakten, z. B. Magnetkontakte und Schließblechkontakte (Riegelkontakte) zur Verschlussüberwachung, sofern sie aufgesetzt oder in vorhandene Aussparungen eingesetzt werden können.
2. Führung von Kabeln auf dem Türblatt (dies schließt eine Bohrung - Ø [size=12][font='ArialMT-Identity-H'][size=12][font='ArialMT-Identity-H']
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So hier mal das Bild vom durchgebohrten OT. Den Hersteller der Tür kenne ich leider nicht. Die Tür ist ca. 15 Jahre alt. Die Antwort der ausführenden Firma lautet: Wenn die Schrauben + Scheiben die Bohrung großflächig bedecken wäre das so in Ordnung. Ich hab da mal nichts dazu gesagt, da ich mich mit den Brandschutztüren noch nicht so gut auskenne.
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Hallo,
um beurteilen zu können ob das zulässig ist oder nicht, geht es nicht ohne Nennung
vom Hersteller (Tür und/oder Türschließer). Generell bezweifel ich aber sehr stark,
dass diese Art der Montage in der Form zulässig ist. Meiner Meinung nach, hat diese
Tür keine Zulassung mehr....An deiner Stelle, würde ich jetzt von der betreffenden Firma unverzüglich
die Vorlage der bauaufsichtlichen Zulassung der Tür/ Türschließer verlangen.Gruß
Simon Schmeisser -
um beurteilen zu können ob das zulässig ist oder nicht, geht es nicht ohne Nennung
vom Hersteller (Tür und/oder Türschließer). Generell bezweifel ich aber sehr stark,
dass diese Art der Montage in der Form zulässig ist. Meiner Meinung nach, hat diese
Tür keine Zulassung mehr....Also der Türschließer ist von der Firma Dora Model 1700-0102 Basi Saturn TS71. Bei der Tür hab ich leider keine Ahnung. Aber wie wirkt sich der Hersteller darauf aus? Gibt es da nicht eine allgemeine Regel dazu?
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Hallo,
ich nehme mal an, Du meinst DORMA?
Schau mal hier, dass dürfte es sein: http://www.dorma.com/de/de/products…-3262-3272.html
Insbesondere die Downloads mit der Montageanleitung, diese Art der
Montage (dein Bild) kann ich der Anleitung nicht entnehmen.Interessant auch das Architekten- und Planerhandbuch:
http://www.dorma.com/webcatalogue/tuertechnik/index.html#/1/Rufe am besten bei denen mal an, siehe hier:
http://www.dorma.com/de/de/service/…vice/index.html
ob diese Art der Montage von deren Produkt, so erlaubt ist.Ergänzung: Bezüglich deiner zweiten Frage, siehe hier:
http://www.dibt.de/de/Fachbereich…ulassungsvf.pdf
sowie die jeweilige Zulassung.Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo zusammen,
Für mich hat diese Türe die eigentliche Funktion verloren. Soweit ich weiß, dürfen Veränderungen nur vom Hersteller beauftragte Firmen - (und der Hersteller selber) - in vom Hersteller beschriebenen und genehmigten vorgehensweise Anbauten und Reparaturen durchführen. Wenn es eine Brandschutztüre ist, muss mindestens an der Türe bzw. an der Türzarge ein Typenschild sein, dass diese Türe als Brandschutztüre bzw. Rauchschutztüre ausweist, und darauf ist auch der Hersteller zu ersehen. Somit habe ich den Typ der Tür und den Hersteller. Da Brandschutztüren ja auch einer jährlichen Prüfung unterliegen, so müssen dazu auch die Unterlagen vorhanden sein. Also zwei Fliegen mit einer KLappe geschlagen!
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi -
Bei dieser Reparatur gehe ich von den Prinzip man nehme so man hat
Vergleich Koch hat steakfleish eingefroren und irgendwann kommt einer der ein Steak ganz durch haben will......
Da verbaut man irgend was.
Fachliche Eignung der ausführenden Firma würde ich nicht bezweifeln eher, den Tatendrang geschuldet, den ausführenden Mitarbeiter.Nachbesserung verlangen
Optik
Funktion => Brandabschluss gewährleistet (Soll seine ausgeführte Arbeit verantwortlich übernehmen)
Totschlagargumentation Bautechnische Zulassung der Ausführung vorzeigenGrüße
Weinbär
Einfach mal mein Senf dazu! -
Hallo,
Bei dieser Reparatur gehe ich von den Prinzip man nehme so man hat
Nachbesserung verlangenwas dann in Konsequenz eine neue Türe bzw. Türblatt wäre......
Gruß
Simon Schmeisser -
So habe mit der ausführenden Firma gesprochen und der Chef hat sich erstmal entschuldigt das der MA vor der Ausführung nichts gesagt hat. Lt. Aussage des Chefs wäre die Ausführung mit den durchgehenden Schrauben so in Ordnung. Allerdings möchten wir das nicht und nach langer Diskussion wird uns ein neues Türblatt eingebaut.