Kran in der Tierarztpraxis

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  • Hallo an Alle,

    ich soll eine Tierarztpraxis betreuen und habe bei dem ersten Besuch dort einen Kran vorgefunden, der an der Decke läuft und mit dem Pferde aus der Premedikamentation in den OP transportiert werden. Muss diese Laufkatze auch wie die Krane in der Industrie geprüft werden, oder fällt sie unter die Ausnahme der ärztlichen Praxis?

    Ralle
    ?(

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  • Hallo Ralle,

    welche Ausnahme meinst Du?
    Der Kran muss gemäß BGV D6 regelmäßig, mindestens 1mal pro Jahr, von einem Sachverständigen geprüft werden.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hi Ralle,

    Kran ist Kran, egal ob da jetzt Zement oder ein Pferd dran hängt, denn entscheident ist das Lastgewicht.

    Ergo: Prüfen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    in der BGV D6 sind Patientenhebeeinrichtungen ausgenommen, ist natürlich die Frage inwieweit das Pferd als Patient zählt. Aber selbst wenn du nicht im Geltungsbereich der BGV D6 bist wirst du nicht drumherum kommen in deiner Gefährdungsbeurteilung eine regelmäßige Wartung festzuschreiben und das würde ich dann auch jährlich machen, also ist das dann wahrscheinlich gehoppst wie gesprungen.

    Schönes Wochenende!

    Moritz

  • Hallo,

    in der BGV D6 sind Patientenhebeeinrichtungen ausgenommen, ist natürlich die Frage inwieweit das Pferd als Patient zählt. Aber selbst wenn du nicht im Geltungsbereich der BGV D6 bist wirst du nicht drumherum kommen in deiner Gefährdungsbeurteilung eine regelmäßige Wartung festzuschreiben und das würde ich dann auch jährlich machen, also ist das dann wahrscheinlich gehoppst wie gesprungen.

    Schönes Wochenende!

    Moritz


    Meine Gedanken gingen auch in diese Richtung. Dann wäre das MedizinProduktGesetz IMHO anzuwenden.
    Und damit sind die jährlichen Prüfungen fix.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Meine Gedanken gingen auch in diese Richtung. Dann wäre das MedizinProduktGesetz IMHO anzuwenden.
    Und damit sind die jährlichen Prüfungen fix.

    Hardy


    Achso, dahin ging der Gedanke mit der "Ausnahme"?
    Ob Kran oder Patientenhebeeinrichtung, Auskunft gibt da die Betriebsanleitung. Und ich gehe jede Wette ein, dass es sich um einen Industriekran handelt ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    ich hänge mich an den Vorredner an.

    Wäre das Pferd ein Mensch und die Praxis für Menschen: kein Thema, Ausnahmeregelung.

    Hier jedoch dürfte der Kran einfach ein Industrieprodukt sein. So nebenbei: Wie hält man einen Kran mit allen Schienen, Ketten, Antriebs- und Bedienelementen steril?

    Schönen Sonntag noch.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Gegenfrage: Wie hält man eine DVE (=Deckenversorgungseinrichtung) im Human-OP steril?

    Und ich denke entscheidend ist, ob der Kran hier ein Medizinprodukt ist.
    Da aber kenne ich mich in der Veterinärmedizin nicht aus. Aber eine Anfrage beim Hersteller sollte diese Frage leicht klären lassen.

    Hardy

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    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Tach Hardy,

    weiss ich auch nicht.


    Bei mir in der Nachbarschaft gibt es eine bekannte Tierklinik, die sich recht gut auf die lieben Pferdchen spezialisiert hat. Die Kräne in dem Laden könnten in jedem Schlosserbetrieb oder auch im Schlachthof stehen. Da ist nix mit Supersauber und so. (Wobei ich jetzt den Kran meine und nicht ein OP-Feld oder den entsprechenden Raum.)
    Überall in greifbarer Höhe wird geputzt und gewienert, alles was oberhalb der Augenlinie ist, sieht man ja auch nicht so einfach. :thumbup: Der Blick geht eher Richtung Boden.

    :303: geht zur Not für alle Fleischsorten.

    Duck und wech.

    .
    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • [quote='moritz_p','index.php?page=Thread&postID=55106#post55106']...Dann wäre das MedizinProduktGesetz IMHO anzuwenden....


    Das MPG gilt nur für die Anwendung am Menschen. Somit ist dies hier nicht anzuwenden.
    Aber die Betriebssicherheitsverordnung gilt und da hat man ja über §3 Abs. 3 die entsprechenden Vorgaben zu treffen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Ralle und bauco,

    die wiederkehrenden Prüfungen stehen im §26 der BGV D6 (Krane) und werden von einem Sachkundigen durchgeführt.

    Für die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen, siehe §25, benötigt man einen Sachverständigen.

    Viele Grüße von Frank

  • Hallo Frank,

    gut aufgepasst. Selbstverständlich reicht für die jährliche Prüfung ein Sachkundiger.
    Danke für den Einwurf

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Also erstmal Danke für die Infos,

    ich werde beim nächsten Besuch mal die Unterlagen einsehen, um zu prüfen. ob der Kran überhaupt schon einmal geprüft worden ist. Ansonsten denke ich, dass mit einer jährlichen Prüfung gemäß BGV D6 der Tierarzt auf der sicheren Seite steht.

    Ralle

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  • Hallo Ralle,

    schau Dir die Unterlagen genau an und achte darauf ob folgende Nachweise vorhanden sind:

    - Kran Prüfbuch

    - Abnahme durch den Kransachverständigen wenn Tragfähigkeit größer 1000kg (§25, Absatz 1)

    - Standsicherheitsnachweis (Statik) Kranbahn (Tragkonstruktion)

    - Konformitätserklärung wenn nach dem 31.12.94 in Verkehr gebracht wurde

    - UVV Überprüfung mind. jährlich durch Sachkundige

    - Werkszeugnis EN 10204–2.1 (Seilattest)

    - Ermittlung der Restnutzungsdauer vom Hubwerk (SWP Berechnung) (BGV D8 §23, Absatz 4)

    - Bedienungsanleitung

    - Betriebsanweisung

    Nach so einer Liste gehe ich immer vor, wobei die Reihenfolge hier beliebig gewählt ist und vielleicht
    unvollständig ist. Deswegen die allgemeine Frage: Habe ich noch etwas in der Liste vergessen?

    Viele Grüße von Frank