Bei einer Betriebsbegehung habe ich eine Steintrennmaschine gefunden, die von Haus aus keinen Not-Aus hat und über einen beeindruckenden Nachlauf der Trennscheibe verfügt.
Der Betreiber hat die Maschine,
Norton Clipper, CM 501,
http://cpdcatalogue.norton.eu/l3_Machines_PD…0501_MAN_DE.pdf
nachträglich mit einem Not-Aus ausgestattet.
Vermutlich wurde heute das erste Mal ( ) der Not-Aus (von mir) betätigt ... die Trennscheibe lief so lange nach, wie bei einem normalen Ausschalten ...
Ich habe inzwischen mit mehreren BGn gesprochen und der zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsicht.
Wir rüsten die Maschine mit einer Bremse nach und die Aufsichtsbehörde ermittelt nach meinem Anruf gegen den Hersteller / Inverkehrbringer, der offensichtlich gegen die Vorgaben der Maschinenrichtlinie verstoßen hat.
Der Anwender war entsetzt, dass er durch die BetrSichV (Anhang 1, Kap. 2.4, 2.8 ) in einer Haftung ist, die er nicht kannte ...
und der Anwender war der Meinung, dass er, wenn er eine Maschine kauft, diese den gesetzlichen Vorgaben entspricht ...
das war / ist nicht der Fall.
Fazit: wir müssen einen wirksamen Not-Aus schaffen, z.B. durch eine Bremse.
Und wir pinkeln dem Inverkehrbringer ans Bein.
Wer zieht etwas vergleichbares durch?
Sollen wir entsprechende Produktwarnungen systematisch veröffentlichen?