Steintrennmaschine ohne Not-Aus und ohne Bremse

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  • Bei einer Betriebsbegehung habe ich eine Steintrennmaschine gefunden, die von Haus aus keinen Not-Aus hat und über einen beeindruckenden Nachlauf der Trennscheibe verfügt.
    Der Betreiber hat die Maschine,
    Norton Clipper, CM 501,
    http://cpdcatalogue.norton.eu/l3_Machines_PD…0501_MAN_DE.pdf

    nachträglich mit einem Not-Aus ausgestattet.
    Vermutlich wurde heute das erste Mal ( :( ) der Not-Aus (von mir) betätigt ... die Trennscheibe lief so lange nach, wie bei einem normalen Ausschalten ...
    Ich habe inzwischen mit mehreren BGn gesprochen und der zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsicht.
    Wir rüsten die Maschine mit einer Bremse nach und die Aufsichtsbehörde ermittelt nach meinem Anruf gegen den Hersteller / Inverkehrbringer, der offensichtlich gegen die Vorgaben der Maschinenrichtlinie verstoßen hat.

    Der Anwender war entsetzt, dass er durch die BetrSichV (Anhang 1, Kap. 2.4, 2.8 ) in einer Haftung ist, die er nicht kannte ...
    und der Anwender war der Meinung, dass er, wenn er eine Maschine kauft, diese den gesetzlichen Vorgaben entspricht ...
    das war / ist nicht der Fall.

    Fazit: wir müssen einen wirksamen Not-Aus schaffen, z.B. durch eine Bremse.
    Und wir pinkeln dem Inverkehrbringer ans Bein.

    Wer zieht etwas vergleichbares durch?
    Sollen wir entsprechende Produktwarnungen systematisch veröffentlichen?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Sollen wir entsprechende Produktwarnungen systematisch veröffentlichen?


    Produktwarnungen hier im Forum ... bei der Masse an gefährlichen Produkten kann das schnell unübersichtlich werden.

    Gefährliche Produkte sollten und können unmittelbar (und meiner Erfahrung nach sehr wirksam!) über ICSMS an die zuständige Behörde gemeldet werden. Leider werden, aus meiner Sicht, diese Möglichkeiten, gerade auch im gewerblichen Bereich, viel zu selten genutzt.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Gefährliche Produkte sollten und können unmittelbar (und meiner Erfahrung nach sehr wirksam!) über ICSMS an die zuständige Behörde gemeldet werden.

    Das kannte ich noch nicht. Danke.
    Aber ich werde dies auch in Zukunft im direkten Gespräch mit der Marktüberwachung machen ... mal gespannt, wie es in oben genanntem Fall weitergeht ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ... mal gespannt, wie es in oben genanntem Fall weitergeht ...

    Hallo a.r.ni,

    ich auch. Hältst du uns auf dem Laufenden?
    Ist zur Zeit eines meiner Hauptprobleme. Manager-Vorgesetzte-Mitarbeiter sind durchweg der Meinung sind, dass eine neu gekaufte Maschine auch sicher ist.
    Die Praxis zeigt aber etwas völlig anderes. :cursing:
    Und zur Motivation und Überzeugung bin ich für jedes Argument und Beispiel dankbar.
    Ich gehe auch davon aus, dass dieses Problem in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen wird. Die Selbstkontrolle, oder auch "Made in Germany", funktioniert nicht mehr.

    Das mit der bekanntgabe von Produktrückrufe und Produktwarnungen
    gibt es schon auf der BAUA Seite.

    Ja. Und soweit auch ok.
    Um es aber nachhaltig verwenden zu können, fehlt eine Rückmeldung zu den tatsächlichen Rückläufen und den umgesetzten Maßnahmen des Herstellers.

    Ich habe meine Zweifel, ob die Produktrückrufe wirklich effektiv sind.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Ich habe meine Zweifel, ob die Produktrückrufe wirklich effektiv sind.


    Sicherlich hängt viel davon ab, wie die "Verbraucher" bzw. Nutzer mitspielen. Ich kenne Leute, die Sicherheitsschuhe tragen, die bereits 2009(!) zurückgerufen wurden und für die ein Trageverbot durch die Unfallkasse verhängt wurde. Es hängt auch viel davon ab, welche kriminelle Energie der Produzent aufbringt - wenn der gegen behördliche Verfügungn vorgeht, kann es u.U. Jahre dauern, bis Untersagungsverfügungen rechtskräftig sind - und das ist nicht zwingend eine Garantie, das die Produkte auch verschwinden.

    Auf der anderen Seite gibt es aber auch Hersteller, die im Rahmen ihrer QM Mängel feststellen und komplette Chargen öffentlich zurückrufen - selbst dann, wenn die Ware noch im eigenen Lager steht.
    Da fällt mir ein, ich hab hier einen Laserpointer aus dem asiatischen Raum ... da ist noch 'ne Meldung fällig ...

    Ich denke schon, das die Produktüberwachung relativ gut funktioniert ... Verbesserungspotential gibt es immer.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ...Da fällt mir ein, ich hab hier einen Laserpointer aus dem asiatischen Raum ... da ist noch 'ne Meldung fällig ... ....


    Laserpointer findet man ja regelmäßig bei den Rapex Meldungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Tja. So läuft es ja meistens. Wir können aber mal davon ausgehen, dass bei renomierten Herstellern solch ein Missstand weniger auftritt. Ok. Da sind die Maschinen auch meist etwas teurer. Ich kenne so etwas öfter, dass der Einkäufer meist auf die günstige Variante eines kleineren Herstellers ausweicht und da fangen doch auch oft die Probleme an. Ich habe auch schon mit Produktfälschungen zu tun gehabt, wo der Hersteller und der Inverkehrbringer selber nix von wusste. Das einzige offensichtliche Merkmal war der Preis. Gibts leider auch viel in der Kletterei. Grade Petzl-Produkte werden gerne gefälscht und da werden dann mal mitlaufende Sicherungsgeräte für Preise weit unter 100€ angeboten. Solche Dinger kosten aber meist gut über 100 (auch mit Rabatt) und da würde ich dem Hersteller mal ne Mail schreiben.
    John F. Kennedy hat es mal passend ausgedrückt: "Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit." oder in unserem Fall der Gesundheit.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moin, Niko,

    ich auch. Hältst du uns auf dem Laufenden?

    gerne. Ich habe heute noch mal mit der Gewerbeaufsicht (Marktüberwachung) gesprochen und gebeten, über die weiteren Schritte und Ergebnisse unterrichtet zu werden.
    Dann hatte ich noch ein interessantes Gespräch mit jemandem von der BG RCI.
    Er gab mir den Tip, in den Prozess der Beschaffung die BGI 5049 einzubeziehen, damit ein Unternehmen sensibilisiert wird und Nachrüstungen vermeiden kann.
    Mir hat der Fall gezeigt, dass das CE-Kennzeichen noch lange keine Garantie darstellt, dass eine Maschine in Ordnung ist; besser ist das (originale) GS-Kennzeichnen, noch besser ist ein Eintrag in der DGUV-Datenbank
    http://zzmweb.dguv.de/faces/GP?_afrL…te=1dr2485h7a_4

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

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  • Ich denke schon, das die Produktüberwachung relativ gut funktioniert ... Verbesserungspotential gibt es immer.

    Hallo Safety-Officer,

    da bin ich anderer Meinung. Zumindest bei gewerblich eingesetzten Maschinen und Anlagen.
    Das "Verbesserungspotential" ist bei mir ein klares "Finding".
    Ich kenne keinen einzigen Fall oder Beispiel, in der die (duale) Gewerbeaufsicht die Risikobeurteilung einer Maschine überprüft und die Schutzmaßnahmen auf Wirksamkeit hinterfragt hat. Und da die Risikobeurteilung formal "nur" der Gewerbeaufsicht vorgelegt werden muss, sehe ich hier gravierende Defizite.

    Beispiel aus der Risikobeurteilung eines namhaften deutschen Maschinenbauers:
    "Eine arbeitssichere Fehlersuche ist nur bei energiefreier Maschine möglich. Dies ist jedoch nicht immer bzw. nur selten möglich"

    Und dann...
    ... kommt nichts mehr. Kein Hinweis, keine Maßnahmen. NICHTS.
    Da sagt mir also der Hersteller: Hier hast du ein Problem - und wir können dir auch nicht helfen.
    Und das Problem bekommt (formal) nicht mal der Betreiber mitgeteilt, sondern "nur" die Aufsichtsbehörde.
    Diesen Zustand finde ich nicht akzeptabel.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ...Mir hat der Fall gezeigt, dass das CE-Kennzeichen noch lange keine Garantie darstellt, dass eine Maschine in Ordnung ist;...


    Ich würde mich mal mit einem fachlich fundierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Wenn ein Hersteller die CE-Konformität bescheinigt und diese tatsächlich nicht vorhanden ist, so ist er meiner Meinung nach regresspflichtig, was mögliche Schäden bzw. Nachrüstkosten betrifft oder kommt die Maschine aus China, da ist ja CE was anderes.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich kenne keinen einzigen Fall oder Beispiel, in der die (duale) Gewerbeaufsicht die Risikobeurteilung einer Maschine überprüft und die Schutzmaßnahmen auf Wirksamkeit hinterfragt hat.


    Irgendwie scheint es hier je nach Aufsichtsbehörde unterschiedliche Auffassungen zu geben.
    Mein Vater war (bis vor wenigen Jahren) freiberuflich in der Sondermaschinenkonstruktion tätig. Besuche bei und von den zuständigen Behörden waren nahezu alltäglich. Alleine die Erstellung der Risikobeurteilung, Anleitungen, usw., nahm teils mehr Zeit in Anspruch als die Konstruktion der eigentlichen Maschine.
    Also von daher ...
    Das Teufelchen sitzt - aus meiner Sicht - in erster Linie in den Köpfen der Kostenverantwortlichen.
    Der Gedanke: die Chancen, das etwas passiert und dann auch noch auf den Hersteller zurückfällt, sind doch eher gering und von der Haftpflicht abgedeckt. Persönliche Haftung ist unwahrscheinlich. Und wenn es schiefgeht, kommt halt die Insolvenz. Fertig.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Ist ein sehr interessantes Thema und grade bei Haftung habe ich einen aktuellen Fall.
    Ein Hersteller schreibt in seine eigene Dokumentation, dass die Ausrüstung (in diesem Fall) jährlich von einem Sachkundigen zu prüfen ist. Diese Ausstattung wird aber selbst durch diesen extern eingekauft und nur auf die Maschine gepackt. Er ist in diesem Bereich somit kein Hersteller, sondern Inverkehrbringer. Bei allen Wartungen unterschreibt ein Servicetechniker als solcher. Nicht als Sachkundiger. Dokumentation besteht aus einem "in Ordnung" einer Checkliste. Es gibt keine Prüfkriterien oder - umfänge. Somit auch keine Protokolle. Hier hat der Nutzer/ Besitzer der Maschine keinen Nachweis über eine durchgeführte Prüfung eines Sachkundigen oder des Herstellers. Damit wird der Nutzer haftbar, weil kein schriftlicher Nachweis über die Prüfung vorliegt. Ein "in Ordnung" könnte auch das Vorhandensein bezeichnen... Hab mich mit dem Inverkehrbringer entsprechend in Verbindung gesetzt. Bis jetzt keine Antwort. Ich schau mir das jetzt noch ein paar Wochen an und dann geh ich auch andere Wege. Da alles sehr schwammig ist, wird der Nutzer in Haftung genommen und sogar noch mehr. Man kann ihm sogar eine Nachlässigkeit oder Unterlassung vorwerfen, da keine ausreichende Doku existiert. Er war im Glauben, dass alles sauber läuft....

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Da alles sehr schwammig ist, wird der Nutzer in Haftung genommen und sogar noch mehr. Man kann ihm sogar eine Nachlässigkeit oder Unterlassung vorwerfen, da keine ausreichende Doku existiert.

    Hallo Jens,

    ...und aktuell wird der Nutzer nicht viel Hilfe anderer Stellen bekommen. Genau das ist das Problem.

    Er war im Glauben, dass alles sauber läuft....

    Und damit war er auch im "guten Glauben" und nur vielleicht "gutgläubig". Nützt ihm aber vor Gericht und auf hoher See überhaupt nichts.
    Glauben heißt nicht Wissen... ;)

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -