Gefahrstofflager/Auffangwanne

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  • Hallo,

    vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen. Wie groß, bzw. welche Menge muss eine Auffangwanne fassen? Muss die Wanne soviel Auffangen können wie in der Wanne gelagert wird, oder nur einen bestimmten Anteil der gelagerten Menge.

    Danke im Voraus

    Gruß Oliver

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  • Konkrete Angaben dazu solltest du in der für dein Bundesland geltenden VAwS (Verordnung über Anlagen für wassergefährdende Stoffe) finden.

    Häufig sind mindestens 10% der Lagermenge bzw. der Inhalt des größten Behälters gefordert; innerhalb von Wasserschutzgebieten meist 100% der Lagermenge.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Guten Morgen Oliver,

    wir hatten gestern genau das gleiche Thema. Nach Aussage unseres Gefahrstoffbeauftragten muss die Wanne den Inhalt des größten gelagerte Gebindes fassen können.
    Woher diese Information stammt kann ich leider nicht sagen.

    Sonnige Grüße :thumbup:
    Q901S

  • Na, Safety-Officer hat ja schon die VAwS und die dort üblichen Mengen erwähnt. Weiterhin sollte man dort auch nachlesen, ab welchen Mengenschwellen eine Auffangwanne verbindlich ist, das ist in der Regel abhängig von der Wassergefährdungsklasse (WGK).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Zusätzlich zur VAwS sind noch die örtlichen Vorschriften zu beachten, da in einigen Gemeinden, abhängig von der Einstufung des Grundstückes, die 100% Regelung auch schon vor erreichen der VAwS Mengen verlangen.