Brandgefährdung

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  • Hallo Brandschutzexperten,

    ich brauche ein wenig Rat zur Bestimmung der Brandgefährdung. Die BGR 133 ist da ja etwas pauschal. Wo finde ich Infos wie z.B. Patientenzimmer , Seminarräume oder Lagerräume für Wäsche einzustufen sind?

    Schon mal vielen Dank

    Kuddel

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kuddel,
    da hast du dir ja ein schwieriges Thema ausgesucht.
    Es gibt ja so einige Vorschriften, die aber alle nicht wirklich was aussagen. So gilt zum Beispiel für die Seminarräume die Versammlungsstättenverordnung.
    Die von dir angesprochenen Patientenzimmer fallen eigentlich in die Krankenhaus Bauverordnung KhBauVO (wenn es sich um ein Krankenhaus oder eine ähnliche Einrichtung handelt).

    Lagerräume für Wäsche stufe ich generell als Räume mit erhöhter Brandgefahr ein. (hohe Brandlast) Das hat besondere Anforderungen an Wände, Türen, evtl. Fenster zur Folge.
    Über dem ganzen steht natürlich die jeweilige Landesbauordnung (in deinem Fall die HBauO-Hamburgische Bauordnung.
    Zusätzlich spielt auch noch die Bauordnung für Sonderbauten eine Rolle.
    Also ein riesiges Themenfeld, in dem du dich da bewegst.
    Ich entgehe dem ganzen, durch hinzuziehen eines sog. externen Brandschutzbüros, die solche schwierigen Fälle für uns lösen.
    So, ich konnte dir glaube ich nicht wirklich weiterhelfen, müsste mich erst richtig mit dieser Materie befassen.

    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!