Moin Kollegen.
Kann mir einer sagen ob und wie Wagenheber geprüft werden müssen? Ein ganz hundsgewöhnlicher Hydraulikwagenheber zum drunterschieben unter Autos...
Ich find nix.
Mike
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Neues Benutzerkonto erstellenMoin Kollegen.
Kann mir einer sagen ob und wie Wagenheber geprüft werden müssen? Ein ganz hundsgewöhnlicher Hydraulikwagenheber zum drunterschieben unter Autos...
Ich find nix.
Mike
Ich würde das Teil wie einen Hubwagen prüfen.
http://www.sicherheit.uni-hd.de/formulare/hubwagenpruefung.pdf
Sorry dass ich mich nicht gemeldet habe. Sehe ich auch so.
Danke
Die Frage OB geprüft werden soll, stellt sich mir seit der BetrSichV gar nicht mehr.
Alle Arbeitsmittel sind zu prüfen.
Die Frage WIE ist immer spannend...........
Gruss
So. Ich hab mal gelesen, gesucht, gebastelt und gegrübelt. Und Rausgekommen ist das hier.
Ich hab ein Papier gefunden vom technischen Fachausschuss, dass FFZ ohne Motor und so ähnliche Arbeitsmittel zu prüfen sind. Auch gleich noch von wem.
Ich hab mal folgende Liste gebastelt und würde gerne mal eure Meinung zu hören. Vielleicht fällt einem noch was dazu ein.
Zum einen kann man sie im PC führen; zum anderen könnte man sie ausdrucken und händisch führen.
Gruss
PS: Achsoja; den Wagenheber muss ich dann natürlich noch einbauen, als prüfwürdiges Gerät.
He Ihr Vögel.. ihr sollt nicht nur runterladen; ich hab das mal zur Diskussion gestellt. Was sagt ihr dazu?
Hi,
sieht soweit nicht schlecht aus. Würde aber auch eine Prüfung mit Zulässigenlast für z.B. 1 Minute hinzufügen, ob dann keine Absenkung erfolgt. Desweiteren sollte der Prüfer dieses auch unterschreiben und nicht nur sein kürzel hier Eintragen.
Schöne Grüße aus Neuwied
Hallo Charlie23789,
zum Absenken gilt folgendes:
Zitat aus der BGG 941
"Prüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit bei Nennlast und einwandfreie Betätigung durch die Hebel. Das mit der Nennlast hochgefahrene Lastaufnahmemitteldarf sich in 5 Minuten um nicht mehr als 40 mm unbeabsichtigt senken.".
He Ihr Vögel.. ihr sollt nicht nur runterladen; ich hab das mal zur Diskussion gestellt. Was sagt ihr dazu?
Selbst Vogel. Ohne runterladen kein gucken ...
Das Blatt ist aus meiner Sicht o.k. Danke!
Hallo Mike144,
ich würde es so Benutzen, ohne Änderungen.
He Ihr Vögel.. ihr sollt nicht nur runterladen; ich hab das mal zur Diskussion gestellt. Was sagt ihr dazu?
Gut -
Ihr seid lustig....
Euch ist z.B. nicht aufgefallen, dass es kein Feld gibt zum Eintag WANN die Prüfung durchgeführt wurde. Ich hab das jetzt erschlagen.
Das mit der Prüfung des Hydrauliksystems war ein guter Hinweis; ist jetzt ergänzt
Kopfzeile hab ich noch ergänzt und Seitenzahlen....
Und so geht das jetzt in den Verteiler.
Vielleicht noch ein Hinweis. Man kann ja noch eine BA dazu erstellen...
Moin,
rudimentär habe ich da etwas.
Gruß Frank
Moin,
rudimentär habe ich da etwas.
Gruß Frank
Isch will da jetzt ned klugscheißerisch um die Ecke kommen... aber DAS ist eine BA für den Betrieb von Handhubwägen. Es sollte, meiner Meinung nach, noch eine für das PRÜFEN von HHW geben.
Um zu meiner Eingangsfrage zurückzukommen; Prüfung von Wagenhebern....
Ich hab den hydraulischen Rangierwagenheber jetzt in der GB als Handhubwagenähnliches Arbeitsgerät eingestuft. Hierzu hab ich einige Bedienungsanleitungen von anderen Rangierwagenheber gelesen, durchdacht, analysiert, bewertet UND geschlossen ; dass die Prüfliste fast genau gleich ist. Nur der HHW ist etwas ausführlicher.
Kunde ist so einverstanden. Prüfsiegel wergen besorgt, Prüfanweisung ausgehängt, und jetzt wird geprüft.
Danke für eure Mithilfe.
Mike
Sorry,
dann habe ich Deinen Beitrag falsch verstanden
Gruß Frank
Sorry,dann habe ich Deinen Beitrag falsch verstanden
Gruß Frank