Prüfung von Wagenhebern?

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  • Moin Kollegen.

    Kann mir einer sagen ob und wie Wagenheber geprüft werden müssen? Ein ganz hundsgewöhnlicher Hydraulikwagenheber zum drunterschieben unter Autos...

    Ich find nix.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Sorry dass ich mich nicht gemeldet habe. Sehe ich auch so.

    Danke

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • So. Ich hab mal gelesen, gesucht, gebastelt und gegrübelt. Und Rausgekommen ist das hier.

    Ich hab ein Papier gefunden vom technischen Fachausschuss, dass FFZ ohne Motor und so ähnliche Arbeitsmittel zu prüfen sind. Auch gleich noch von wem.

    Ich hab mal folgende Liste gebastelt und würde gerne mal eure Meinung zu hören. Vielleicht fällt einem noch was dazu ein.

    Zum einen kann man sie im PC führen; zum anderen könnte man sie ausdrucken und händisch führen.

    Gruss

    PS: Achsoja; den Wagenheber muss ich dann natürlich noch einbauen, als prüfwürdiges Gerät.

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  • He Ihr Vögel.. ihr sollt nicht nur runterladen; ich hab das mal zur Diskussion gestellt. Was sagt ihr dazu?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Hi,

    sieht soweit nicht schlecht aus. Würde aber auch eine Prüfung mit Zulässigenlast für z.B. 1 Minute hinzufügen, ob dann keine Absenkung erfolgt. Desweiteren sollte der Prüfer dieses auch unterschreiben und nicht nur sein kürzel hier Eintragen.

    Schöne Grüße aus Neuwied

  • Hallo Charlie23789,

    zum Absenken gilt folgendes:

    Zitat aus der BGG 941

    "Prüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit bei Nennlast und einwandfreie Betätigung durch die Hebel. Das mit der Nennlast hochgefahrene Lastaufnahmemitteldarf sich in 5 Minuten um nicht mehr als 40 mm unbeabsichtigt senken.".

    Gruß

    Michael
    :v:

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  • Ihr seid lustig....

    Euch ist z.B. nicht aufgefallen, dass es kein Feld gibt zum Eintag WANN die Prüfung durchgeführt wurde. Ich hab das jetzt erschlagen.

    Das mit der Prüfung des Hydrauliksystems war ein guter Hinweis; ist jetzt ergänzt

    Kopfzeile hab ich noch ergänzt und Seitenzahlen....

    Und so geht das jetzt in den Verteiler.

    Dateien

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    Mike

  • Vielleicht noch ein Hinweis. Man kann ja noch eine BA dazu erstellen...

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    Mike

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  • Moin,

    rudimentär habe ich da etwas.

    Gruß Frank

    Isch will da jetzt ned klugscheißerisch um die Ecke kommen... :D aber DAS ist eine BA für den Betrieb von Handhubwägen. Es sollte, meiner Meinung nach, noch eine für das PRÜFEN von HHW geben.

    Um zu meiner Eingangsfrage zurückzukommen; Prüfung von Wagenhebern....
    Ich hab den hydraulischen Rangierwagenheber jetzt in der GB als Handhubwagenähnliches Arbeitsgerät eingestuft. Hierzu hab ich einige Bedienungsanleitungen von anderen Rangierwagenheber gelesen, durchdacht, analysiert, bewertet UND geschlossen 8) ; dass die Prüfliste fast genau gleich ist. Nur der HHW ist etwas ausführlicher.
    Kunde ist so einverstanden. Prüfsiegel wergen besorgt, Prüfanweisung ausgehängt, und jetzt wird geprüft.

    Danke für eure Mithilfe. :D

    Mike

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    Mike


  • Sorry,

    dann habe ich Deinen Beitrag falsch verstanden ;(

    Gruß Frank


    :D

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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