Kranführer Bediener Ausbildung Befähigung

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  • Hallo Allesamt,
    ich habe schon ein wenig im Forum gestöbert, bin aber letztendlich nicht so richtig fündig geworden.
    Folgendes Problem : Wir haben ca. 25 gewerbliche Mitarbeiter, sind im Maschinenbau bzw. Stahlbau tätig.
    Unsere Werkshalle ist mit 8 Brückenkrane (max. 10t) bestückt (auf 5 Hallenschiffe verteilt), dazu kommen noch einige Wand- und Säulenkrane (max.500kg).
    Ein schriftliche Beauftragung ist erforderlich, aber welche Ausbildung bzw. Befähigung müssen die Kranbediener haben ?
    Ich finde eine Ausbildung zum Kranführer wäre für unsere Einsatzzwecke ein wenig zu hoch gegriffen.
    Fast jeder der Mitarbeiter bedient die Krane, teilweise schon sein langes Leben lang :)
    Wenn ich mir das Muster der Schritlichen Beauftragung aus BGG921 anschaue dann steht dort "Die Befähigung ist nachgewiesen durch
    Kranführerlehrgang, außerbetrieblich oder innerbetriebliche Schulung" analog der Beauftragung bzw. Flurförderzeuge.
    Sind diese drei Punkte bindend oder könnte man auch sagen durch Erfahrung, weil der Mitarbeiter schon Jahrzehnte die Krane bedient hat
    sollte er befähigt sein. Ausgenommen die jährliche Unterweisung, die wird natürlich durchgeführt.
    Ich hoffe ich habe die Situation nicht zu konfus beschrieben.
    Noch zwei Infos hierzu :
    Unsere externe SiFa hat uns mitgeteilt "Kranführer müssen nicht extern geschult und ausgebildet worden sein, aber unterwiesen"
    Und als weiteren Schritt würde ich jetzt vermutlich auch die BG mit bei der Klärung einbeziehen.

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  • Tach.
    Nein. Du brauchst dafür keine externe Schulung. Bei einer schriftl. Beauftragung muss der Arbeitgeber sich davon überzeugen, dass der Mitarbeiter die Befähigung zum Führen des Krans hat. Hier würde ich eine Betreibsanweisung mit Anlagen erstellen. Z. B. Einweiserzeichen... und eine eigene Schulung durchführen. Dürfte bei Euch dann ja schnell gehen. Aber selbst die "alten Hasen" werden in der Schulung Dinge lernen, die sie so noch nie hatten. Also. Eigenen Schulungsplan mit Inhalten aufstellen und nachschulen. Die eigentliche Problematik (je nach Last) besteht eigentlich auch mehr darin, wer anschlägt und wie angeschlagen wird. Hier besteht nochmal eine große Verantwortung. Also nicht nur auf die Kranbediener achten.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo retepogni,

    Globetrotter hat recht, eine externe Schulung / Ausbildung ist nicht nötig. Aber wie gesagt, die Sicherheitsunterweisung ist Pflicht.
    Wichtige Punke für eine Unterweisung findest Du in der BGV D6 Krane und in der BGI 556 Anschläger. Gerade bei Flurbedienten Kranen ist es wichtig auch die Anschlagmittel und das Verhalten beim Lastanschlagen mit zu schulen.
    Das ganze schön dokumentieren und dann nach einiger Zeit mit dem Vorgesetzten vor Ort eine Wirksamkeitsprüfung durchführen. Dann sind alle Sauber.

    Gruß aus dem Pott

    Ruhrpott-Harry

    Diese Mail wurde ganz ohne I-Phone / I-Pad erstellt

  • Hi Willi,

    macht alles innerbetrieblich. Das ist so ok und wurde schon gesagt.

    Doch merke: Wer macht es? :?::?::?:

    Das sollte also eine Person sein, die hier im Geschehen steht, die sich auskennt, die die Regeln (BGI, UVV, ...) kennt und vor allem: die verantwortungsbewußt ist. Zur Ausbildung gibt es einiges im Netz zu finden.
    Letztlich fällt auf den Ausbilder immer etwas zurück, wenn der Schüler irgendwie aneckt.

    Viel Erfolg und einen guten "Ausbilder"!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich habe zwischenzeitlich sehr viele MA in deren Firmen in Sachen Kräne unterwiesen/ausgebildet.
    Dazu habe ich mir von einem führenden Fachverlag für Flurförderzeuge eine große Kiste Ausbildungsmaterial erstande, um erstmal mich selber restlos auszubilden und mein vorheriges Wissen aufzustocken :D

    Aus diesem Material habe ich, für den jeweiligen Bedarf maßgeschneidert, eine umfassende Grundunterweisung erstellt.
    Diese Grundunterweisung habe ich schriftlich abgeprüft (Ankreuzbogen) und ein wenig Praxis mit einfließen lassen.

    Die jährlichen Sicherheitsunterweisungen halte ich mit wechselnden Schwerpunktthemen.
    Diese UW sind kurz und knackig, auch mal mit Film o. Ä.
    Hierzu gibt es keinen Test, sondern nur eine Teilnahmeliste.

    Die Methode des Kenntnistestes nach der Grundunterweisung dient dem Unternehmer schlüssig dazu nachzuweisen, dass er sich von der Befähigung und den Kenntnissen des MA überzeugt und ihn deshalb bestellt hat.

    So ist es, meiner Erfahrung nach, wasserdicht gegenüber BG, Gewerbeaufsicht, Gericht und US-Konzernleitungen 8)

    Gruß
    Andreas

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  • Ich mache es genau so wie dokuladen (Theorieteil inklusive Prüfung mit Fragebogen zum ankreuzen, anschließend Praxis) und ob wir das Vorgehen jetzt Grundunterweisung oder Ausbildung der Kranführer nennen spielt für mich keine Rolle. Wichtig ist, dass es vernünftig gemacht und rechtssicher dokumentiert wird. Anschließend erfolgt die Beauftragung des Kranführers durch das Unternehmen. Ich teile nach der Grundunterweisung / Ausbildung Kranführerscheine aus. Hat für mich die Vorteile, dass die Teilnehmer einen schriftlichen Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme haben und der Unternehmer in das Dokument die Beauftragung eintragen kann (und falls vom Betrieb gewünscht kann der Betriebsarzt noch die G25 durchführen und die Tauglickeit in dem Ausweis bestätigen). Dieses Vorgehen wurde seitens der BG gelobt und fand bis jetzt bei allen anderen Stellen Zustimmung.

    schöne Grüße,

    Markus