- Offizieller Beitrag
Hallo,
mich würde mal interessieren wie ihr mit der neuen ASR 2.1 umgeht, speziell im Bereich Tiefbau ... Bis vor der neuen ASR 2.1 war es so das man erst ab 2m eine Absturzsicherung haben musste, nach der neuen ASR 2.1 muss zukünftig bereits ab 1m eine Absturzsicherung installiert sein. Ich habe mal kontakt mit unserer BG und unsere Bezirksregierung aufgenommen und was soll ich Euch sagen es kamen unterschiedliche Meinungen ...Die BG
hält es für "übertrieben" und die Bezirksregierung hingegen argumentiert,
dass es:
1. eine staatliche Verordnung ist, die als Ordnungswidrigkeit bzw.
Straftat angesehen wird und
2. dass 15% der tödlichen Unfälle sich genau in
diesem Bereich abspielen.
Also im Zweifel halte ich mich natürlich erst mal an die Bezirksregierung, aber einen faden Beigeschmack hat es dennoch. Laut Info unseres TAP ist man wohl vom BG fachauschuß an dieses Problem dran...
Wie regelt ihr dieses Problematik und welche Arten von Absturzsicherung kennt ihr für Baugruben, aber auch Baugruben die auch schon mal 80m-100m lang sind.