Hallo,
es geht um die Berechnung der Frist zum "Start" des BEM:
Grundlagen:
• Berechnung der 6-Wochen-Frist:
1. 6 Wochen am Stück
2. Bei einer 5-Tage Woche nach 30 Arbeitstagen
3. Bei einer 5,5-Tage Woche nach 33 Arbeitstagen
4. Bei einer 6-Tage Woche nach 36 Tagen
5. Auch die ersten 2 Tage ohne AU-Bescheinigung vom Arzt zählen mit
6. Kuren und Reha-Maßnahmen werden auch mitgezählt
7. Gezählt wird unabhängig von der Art der Erkrankung (also auch verschiedene)
Nun stellt sich mir im Rahmen des BEM folgende Frage zur Berechnung der 6-Wochen-Frist:
Wird der Sonntag mitgezählt, wenn er normalerweise nicht zu den Arbeitstagen gehört?
Also z.B. von Montag bis darauffolgende Woche Freitag AU = 12 Tage
dann mal von Mittwoch bis Freitag AU = 3 Tage
dann von Montag bis darauffolgende Woche Montag = 8 Tage
Nun mal von Freitag bis Mittwoch =. 6 Tage .
ergeben also 29 Tage rein rechnerich....
Zähle ich jetzt den Sonntag mit, denn er ist ja eigentlich noch in der AU-Zeit mit drin. Oder bin ich mir jetzt selbst im Weg und begreife es nicht??
Und wie sieht es aus, wenn es keinen Betriebsrat o. ä. gibt und auch keine Schwerbehindertenvertretung da ist?
Denn es geht laut Literatur ja, dass ein BEM auch bei Nichtvorhandenen Schwerbehindertenvertretung laufen kann.
Danke schonmal für helfende Antworten