Betriebliches Eingleiderungsmanagement (BEM)

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  • Hallo,
    es geht um die Berechnung der Frist zum "Start" des BEM:

    Grundlagen:
    Berechnung der 6-Wochen-Frist:
    1. 6 Wochen am Stück
    2. Bei einer 5-Tage Woche nach 30 Arbeitstagen
    3. Bei einer 5,5-Tage Woche nach 33 Arbeitstagen
    4. Bei einer 6-Tage Woche nach 36 Tagen
    5. Auch die ersten 2 Tage ohne AU-Bescheinigung vom Arzt zählen mit
    6. Kuren und Reha-Maßnahmen werden auch mitgezählt
    7. Gezählt wird unabhängig von der Art der Erkrankung (also auch verschiedene)

    Nun stellt sich mir im Rahmen des BEM folgende Frage zur Berechnung der 6-Wochen-Frist:
    Wird der Sonntag mitgezählt, wenn er normalerweise nicht zu den Arbeitstagen gehört?
    Also z.B. von Montag bis darauffolgende Woche Freitag AU = 12 Tage
    dann mal von Mittwoch bis Freitag AU = 3 Tage
    dann von Montag bis darauffolgende Woche Montag = 8 Tage
    Nun mal von Freitag bis Mittwoch =. 6 Tage .
    ergeben also 29 Tage rein rechnerich....

    Zähle ich jetzt den Sonntag mit, denn er ist ja eigentlich noch in der AU-Zeit mit drin. Oder bin ich mir jetzt selbst im Weg und begreife es nicht??

    :101:

    Und wie sieht es aus, wenn es keinen Betriebsrat o. ä. gibt und auch keine Schwerbehindertenvertretung da ist?
    Denn es geht laut Literatur ja, dass ein BEM auch bei Nichtvorhandenen Schwerbehindertenvertretung laufen kann.

    Danke schonmal für helfende Antworten

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

    Einmal editiert, zuletzt von Snoopy (29. April 2013 um 08:37)

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  • Moin,

    es geht um die Berechnung der Frist zum "Start" des BEM:

    Grundlagen:
    Berechnung der 6-Wochen-Frist:...

    hmmm, also ... ich mache mal einen anderen Ansatz.
    Die sechs Wochen Krankheit, die nicht am Stück vorkommen brauchen, sondern insgesamt pro Jahr, sollten nicht mit Spitzfindigkeiten berechnet werden.
    Als Unternehmen hat man eine Fürsorgepflicht für den Mitarbeiter.
    Wenn ein Problem vermutet wird, sollte das Unternehmen mit BEM tätig werden - und gut is' 's.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Snoopy: Ich würde das machen wie bei der Urlaubsberechnung:

    5-Tage-Woche: Sa und So werden nicht gezählt.
    5,5-Tage-Woche: Jeder zweite Samstag wird gezählt, Sonntag nicht.
    6-Tage-Woche: Jeder Samstag wird gezählt, Sonntag nicht.

    Anderst kann ich keinen Zinn sehen.

    Arni: Verstehe ich Dich richtig, wenn jmd. 6x ne Woche krank ist im Jahr (interkurrent oder nicht?) wird das BEM ausgelöst?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Grundsätzlich möchte ich dir da uneingeschränkt zustimmen.
    Doch ich für mich stehe auf dem Schlauch besonders im Hinblick auf Wechselschichtarbeit (2-Schicht-System).
    Ich möchte, dass ein BEM eher greifen "darf", wenn ich damit einem Kollegen helfend unter die Arme greifen kann. Nur möchte ich nicht, dass mir nachher ein "Fehler" bei der grundsätzlichen Berechnung nachgesagt wird.
    (Hoffe, dass ich das, was ich eigentlich damit meinte, verständich machen konnte...)

    Liebe Grüße, Susi :002:
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  • Arni: Verstehe ich Dich richtig, wenn jmd. 6x ne Woche krank ist im Jahr (interkurrent oder nicht?) wird das BEM ausgelöst?

    Ja.
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
    " ... (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen
    ununterbrochen oder wiederholt
    arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit
    der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei
    schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung,
    mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die
    Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden
    und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit
    vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches
    Eingliederungsmanagement). ..."

    Hier steht nichts von Kalender- oder Arbeitswochen - ich würde dann das gelten lassen, was für den Mitarbeiter am Besten ist.
    Im Zweifel kann eine Festlegung in einer Betriebsvereinbarung erfolgen.

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  • Also ich kenne es so, das der Sonntag mitzählt, zumindest bei der Schichtarbeit wenn sie über das WE geht. Deswegen fragt in der Regel der Arzt nach ob Schichtarbeit vorliegt, denn dann muss er die AU bis Sonntags schreiben.

    Gruß

    Andreas

  • ... Nur möchte ich nicht, dass mir nachher ein "Fehler" bei der grundsätzlichen Berechnung nachgesagt wird.

    ... wieso lässt Du das nicht vom Betriebsmediziner klären? :D
    Krankheiten fallen in seinen Zuständigkeitsbereich ... :whistling:

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  • Meinst du Krankheit allgemein arni??

    oder in bezug auf 1 Krankheit worauf ich 6 x im Jahr AU bekomme.

    elschwoabos ich bin dumm: Was heisst interkurrent?

    Gruß

    Andreas


  • ... Verstehe ich Dich (arni) richtig, wenn jmd. 6x ne Woche krank ist im Jahr (interkurrent oder nicht?) wird das BEM ausgelöst?


    Hallo Hardy,
    unabhängig von der Art der Erkrankung (also auch on Reha bzw. Kurzeiten darin enthalten sind) muss nach 6 Wochen Ausfallzeit innerhalb von 12 Monaten (es werden auch die Tage ohne ärztliches Attest mitgerechnet) das BEM anlaufen. Auch wenn jemand 15 x 2 Tage Krank ist/macht über den Rechenzeitraum von 12 Monaten muss der AG tätig werden und dem MA das BEM anbieten. Ob der dieses Annimmt, bleibt ihm selbst überlassen....
    Regeln tut das § 84 Abs. 2 SGB IX
    Ziel des ganzen:
    ==>AU überwinden, erneuter AU vorzubeugen Arbeitsplatz für betroffenen MA zu erhalten
    ==>BEM umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, MA mit gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft (wieder) an ihrem Arbeitsplatz zu beschäftigen

    Liebe Grüße, Susi :002:
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  • Meinst du Krankheit allgemein arni??

    oder in bezug auf 1 Krankheit worauf ich 6 x im Jahr AU bekomme.

    der MA kann auch 15 x 2 Tage krank sein (egal ob mit oder ohne AU-Bescheinigung) und jedes mal was anderes haben, fürs BEM zählen nur die "Abwesenheitstage", erstmal nicht der Abwesenheitsgrund.

    Liebe Grüße, Susi :002:
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  • Meinst du Krankheit allgemein arni??
    oder in bezug auf 1 Krankheit worauf ich 6 x im Jahr AU bekomme.

    Da ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber nicht sagen muss, wegen welcher Krankheit oder wegen welchen Zustands er arbeitsunfähig war, meine ich "Krankheit allgemein" :rolleyes:

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  • Hi Snoopy,

    danke, ich ging bisher davon aus, dass die sechs Wochen am Stück sein müssen.
    Bleibt die Frage ob eine intercurrente Erkrankung mitgezählt wird. Hört sich erstmal theoretisch an. Wenn man aber bedenkt, dass MSE durchaus psychische Störungen hervorrufen können, ohne dass ein echter Kausalitätsbezug hergestellt werden kann, ist das schon interessant zu wissen.
    Und wie ist es mit MSE und Schnupfen, wo sicher kein Kausalzusammenhang besteht?

    Hardy

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  • Es ist ganz egal in welchem Zusammenhang eine AU (ent-)steht oder was sie ausgelöst hat bzw. welche Folgeerkrankungen entstehen (können). Fakt sind die 6 Wochen Ausfall. :kr:

    Und wie oben schon erwähnt ist es ganz egal ob es 15 (oder auch 30) verschiedene Fehlgründe gab. :pu:

    Liebe Grüße, Susi :002:
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    • Offizieller Beitrag

    ... um hier mal noch ein bischen "luft zu schaffen":

    das BEM ist ein ANGEBOT !!! an den betroffenen mitarbeiter für eine betriebliche unterstützung. Der mitarbeiter muss ja sowieso nicht grundsätzlich das BEM in anspruch nehmen. Wenn er in den 12 brechnungsmonaten dann eine krankheitswoche mit verbundenem finger herumgelaufen ist, eine woche gehumpelt hat, zwei wochen eine rote nase hatte usw., dann wird er schon für sich kein bedarf sehen. Und wenn er meint, das BEM kann ihm bei seinen gesundheitlichen problemen weiterhelfen, wird er bei entsprechendem vertrauen zu den mitgliedern auch schon deren hilfe wahrnehmen wollen.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Ich kann jetzt nur mal aus unserer Sicht sprechen. Bei uns ist BEM nicht publik gemacht und offensiv vertreten worden. Ergo ergibt sich für die Betroffenen: "Die wollen mir ans Leder. Ich habe etwas falsch gemacht. Jetzt werde ich geoutet" usw. usw.

    Wie immer im Arbeits- und Gesundheitsschutz muss man den Betroffenen klar machen, dass es um sie geht und man für sie arbeitet. Leider sehen das heute noch viele Beschäftigte anders. Den zweiten Knackpunkt sehe ich in der Chefetage. Ein Beschäftigter, der sechs Wochen im Jahr fehlt ist einfach nicht tragbar - also am besten weg mit ihm. Dass man vielleicht mit ein paar einfachen Massnahmen den Krankenstand herunterschrauben kann, wird oft nicht erkannt, da auch oftmals die Ursachen der Fehlzeiten nicht erkannt werden.

    Ich habe bei uns einen aktuen Fall (seit über zehn Jahren!!!). Der Mann ist einfach unterfordert, langweilt sich und hat mit dem Beruf abgeschlossen. Also kuriert er jeden kleinen Infekt seeeeehr gründlich aus, bevor er wieder im Büro erscheint. Im Rekordjahr war er 5 Monate nicht am Schreibtisch!

    Auf der einen Seite muss man ihn unterstützen, auf der anderen Seite hat er auch einfach keinen Bock mehr und das Kapitel Arbeitsleben für sich bereits zu Ende geschrieben. Es ist immer ein zweischneidiges Schwert, auf dessen Klinge man versuchen muss, den Balanceakt zu vollziehen. BEM ist wie gesagt ein Angebot, aber wenn sich der betroffene in seiner Rolle wohlfühlt (viel Freizeit für die Hunde und die Hobbies) sehr sehr schwierig.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.