AL_MTSA
Da gibt es ja eine Menge von Dingen, über die ich mir weiter Gedanken machen muss, und auch werde.
simon Schmeisser
Dass ein Holzstapel brennt, finde ich nicht besonders abwägig. Ich habe eine ganze Reihe von Räumen, die in Dachstühlen sind. Dieses Konstruktionsholz trocknet seit 50 Jahren vor sich dahin. Gerade habe ich einen Flur (Fluchtweg/Rettungsweg), der beidseitig mit schönen Vertäfelungsbrettern beplankt ist. Sollte sich eine Beschädigung ergeben mit Splitterbildung, fackel ich das Ding mit einem Streichholz ab.
Pulverlöscher hab ich halt schon öfter bedient, hab Videos dazu gesehen. Da weiß ich was ich hab. Ja, das Pulver ist nachher überall, auch das ist bekannt.
Schaumlöscher kenne ich nur aus einem C-Rohr. Man braucht ne Menge Schaum, so meine Erfahrung.
KomNet-Dialogbewertung (9605-cc25670)
Die BGR 133 ist weiterhin gültig, deswegen ist auch weiterhin der Link
in der Antwort. Es gibt eine neue ASR A2.2, in der u. a. gefordert wird,
dass für die Grundausstattung nur noch Feuerlöscher angerechnet werden
dürfen, die jeweils
über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.
Eine Hilfe zur Ermittlung der notwendigen Feuerlöscher kann das
Positionspapier vom Bundesverband Technischer Brandschutz e.v. (BVFA)
sein, das weitere Hinweise, wie zukünftig zu verfahren ist, gibt.
Stand: März 2013