Brandwache wie lange?

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  • Hallo liebe Mitstreiter,

    es ist klar, dass auch nach Heißarbeiten eine Brandwache erforderlich ist. Welche Quellen der Erkenntniss nutz Ihr um festzulegen in welchen Abständen und wie lange nach Abschluss der Arbeiten die Brandwache den Arbeitsplatz inspezieren soll?

    Viele Grüße

    kuddel

    Einmal editiert, zuletzt von kuddel (2. April 2013 um 19:41)

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  • Hi...

    sehe ich genauso wie Pellchen beschrieben hat:
    Kommt auf die Gefährdung an: in einem Stahlbau, in dem sich kein Glutnest irgendwo festsetzen kann, reicht vielleicht eine Schicht oder so aus
    Gibt es dagegen viele Isolierte Stellen oder sonstiges wo sich funken festsetzen können, macht es sinn, eine Brandwache bis zu 24 Stunden bereitzustellen.
    Auch relevant ist die Frage, ob evtl. eine BMA installiert ist, die ja auch schon Schwelbrände detektieren kann - aber die alarmiert dann auch in der Regel gleich die Feuerwehr mit ;)

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo,

    Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle/ Sachversicherer halten.
    Natürlich kann man sich auch an den Regelwerken/Fachliteratur orientieren,
    ist mir persönlich aber immer zu "heiß". Problem hierbei ist nämlich, je nachdem
    welche Quelle ich da nehme, habe ich unterschiedliche Überwachungszeiten
    (von 2 Stunden, 6 Stunden bis hin zu 24 Stunden).

    Eine zu kurze Überwachungszeit, kann aus zivil- und strafrechtlicher Sicht
    ein Problem werden (siehe einschlägige Rechtsprechung, u.a. OLG FA).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Schon mal vielen Dank für die Antworten!

    Je nach Lage und Gefahr bis zu 24 h nach Beendigung der Arbeiten.
    LG Pellchen

    Das ist schon klar, dass empfiehlt ja z.B. die BGI 563. Aber was (z.B. Literatur) kann mir bei der Einschätzung der Lage und Gefahr helfen?

    Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle/ Sachversicherer halten.

    Bei täglich 3 bis 4 sehr unterschiedlichen Einsatzorten ist das recht schwierig.

    Ich hab mal eine etwas konkretere Antwort versucht.
    Natürlich gibt es noch andere Faktoren, wie z.B. Museum mit unbezahlbrem Inventar.

    Ja, du hast mich verstanden :thumbup: .
    Ich vermute die Angaben in dieser Tabelle ist die Zeitdauer in Stunden nach Ende der Heißarbeiten. Worauf beruhen diese Zahlen?

    Viele Grüße
    kuddel

  • Hallo,


    Das ist schon klar, dass empfiehlt ja z.B. die BGI 563. Aber was (z.B. Literatur) kann mir bei der Einschätzung der Lage und Gefahr helfen?

    In der genannten BGI, finden Sie doch ausreichend Ansätze.....
    Natürlich gibt es noch genug spezifische "Gefahren", die man vielleicht nicht gleich
    auf dem "Radar" hat, Beispiel:

    Ich war 2011 mit der Stellung von Feuerwehrkräften bei Bauarbeiten beauftragt.
    Aufgrund der Lage und Nutzung vom Gebäude, waren das Baugerüst wie auch die
    Innenräume teilweise mit Staubwände versehen. Immer wieder kam es aufgrund den
    Schneidarbeiten zu kleineren Bränden bei diesen Staubwänden und das trotz
    Abdeckung..... (Siehe Bilder im Anhang)

    Um das Risiko möglichst klein zu halten, war die Konsequenz rund um die Uhr
    eine Brandwache zu stellen.


    Bei täglich 3 bis 4 sehr unterschiedlichen Einsatzorten ist das recht schwierig.

    Innerhalb von einem Betrieb? Wenn ja, wo ist das Problem? Ein Versicherer o. BS- Dienststelle= eine Auskunft.
    Sofern es sich nur um einen Betrieb handelt, kann man das "ganze" auch grundsätzlich
    im Rahmen einer Betriebsanweisung lösen.

    Geht es um verschiedene Betriebe, bleibt Ihnen wohl nur die Überwachungszeit in form
    von 24 Stunden übrig (um auf der sicheren Seite zu sein), oder Sie/ Ihr Auftraggeber
    fragen einfach beim Versicherer/BS- Dienststelle nach.

    Auf jeden Fall sollte man äußerst vorsichtig sein die Überwachungszeit, aus Ermangelung
    von Zeit/Personal und Lust zu kurz bemessen oder sich auf irgendeine "Fachliteratur"
    zu verlassen. Dieser Schuss kann nämlich schnell nach hinten losgehen.... ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

  • kuddel

    Hallo!
    Ja, die Angaben sollen Stunden sein. (Siehe neue Version) Man ist blind, wenn man etwas Selbstverständliches im Kopf hat.
    Die Zeiten entstammen einem GMV, so hoffe ich. Als Arbeitsschützer sage ich, dass die Angaben aus meiner Gefährdungsbeurteilung stammen.
    Insgesamt meine ich, gibt es gute Gründe der eigenen Gefährdungsbeurteilung zu vertrauen. Jedes Gericht entscheidet nach Tatsachen und vernünftigen Bemühungen eine Gefahr einzuschätzen. Keine Vorschrift wird alle Fälle erfassen können.
    Leicht brennbares Material z.B. wird leicht eine Flamme erzeugen. Also entweder es brennt sofort oder nie.
    Schwer entflammbares Material kann lange glimmen bis zur Flammenentstehung.
    Klingt erst komisch.
    Weiter habe ich überlegt, dass der steigende, mögliche Schaden mit einer steigenden Wachzeit beantwortet werden muss.

    Zu jeder Verbesserung der Tabelle bin ich gerne bereit.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo,

    und welches Datenmaterial liegt dieser Tabelle konkret zu grunde?

    Nur mal ein Beispiel aus der Fachliteratur nach Weikert/ Röbenack:

    - 77% der Brände durch feuergefährliche Arbeiten treten innerhalb
    der ersten zwei Stunden nach Beendigung der Arbeiten auf.

    - 21% der Brände nach Beendigung in einem Zeitraum von 2 bis 6
    Stunden.

    - % Rest= statistische Ausreißer/ länger wie 6 Stunden.

    Somit könnten Sie schon bei ein paar Punkten Ihrer Tabelle, im Brandfall
    Probleme mit der Begründung der Überwachungszeit bekommen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo Simon!

    Danke für Deine Antwort.
    Ich hatte ja Änderunggen und Ergänzungen ausdrücklich in Erwägung gezogen.


    - 77% der Brände durch feuergefährliche Arbeiten treten innerhalb
    der ersten zwei Stunden nach Beendigung der Arbeiten auf.

    - 21% der Brände nach Beendigung in einem Zeitraum von 2 bis 6
    Stunden.

    77 % der Fälle treten innerhalb der ersten zwei Stunden auf: Nur 5 % der Fälle sind hier mit nur einer sehr kurzen Überwachungszeit vorgeschlagen.
    21 % der Fälle treten innerhalb der ersten sechs Stunden auf: Bei 30 % der
    Fälle wird hier eine klar längerer Überwachungszeit
    vorgeschlagen.

    Eine längere Brandwache, als in der Tabelle zu finden ist, wird explizit für bestimmte Fälle vorgeschlagen.
    Wir können uns ja nicht stumpf auf Tabellen verlassen.

    Zitat


    Somit könnten Sie schon bei ein paar Punkten Ihrer Tabelle, im Brandfall
    Probleme mit der Begründung der Überwachungszeit bekommen.

    Welche Fälle sind gemeint?
    Gerne erweitere ich die Tabelle oder ändere sie. Es ist ein Vorschlag und kein Streit wer mehr Recht hat.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo,

    ja, da haben Sie Recht.
    Die Zahlen nach Weikert/ Röbenack waren nur Beispielhaft, um aufzuzeigen
    was für unterschiedliche Überwachungszeiten in der Fachwelt rumgeistern.
    Insbesondere da diese Zahlen bzw. die Schlussfolgerungen von Weikert/ Röbenack
    nicht unbestritten sind. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, beruhen diese Zahlen
    auf einer Untersuchung von "lediglich" 430/450 Brandfällen.

    Ihre Tabelle ist nett, ich persönlich halte sie aber für ungenau und rechtlich
    brandgefährlich. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, wird nicht um
    den Umstand herumkommen Rücksprache mit der zuständigen BS-Dienststelle/
    Versicherer zu halten.

    Bezüglich welche Fälle ich in Ihrer Tabelle gemeint habe, alles unter 2 Std..
    Wenn Interesse besteht und Sie es noch nicht haben, kann ich Ihnen mal den
    Beitrag "Auswertung von Bränden ausgelöst durch Schweißen und verwandte
    Verfahren" zusenden ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • simon Schmeisser

    Nochmals danke für die Hinweise.
    Die Mindestzeiten habe ich nun auf zwei Stunden erhöht (Beitrag 4).
    Hinweis noch an die Berufsanfänger: Wie schonmehrfach erwähnt, ist eine Brandwache etwas, was nach der Risiko-Arbeit beginnt. Nicht etwa schon die Zeit, die mit z.B. dem Schwchweißbeginn zählt. Jedem Handwerker, der Hitzearbeiten ausführt ist natürlich bewusst, dass er während der Arbeiten auch um sich zu schauen hat. Für die Arbeitsaufsicht ein wichtiger Posten, wenn ungelernte auf großen Flächen irgend etwas mit Hitze arbeiten.

    Natürlich würde ich mich freuen, wenn wir in der Größenordnung der Überwachungszeit ähnliche Einschätzungen haben.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo,


    Wie schonmehrfach erwähnt, ist eine Brandwache etwas, was nach der Risiko-Arbeit beginnt. Nicht etwa schon die Zeit, die mit z.B. dem Schwchweißbeginn zählt.

    Vom Prinzip ganz einfach: vor/während den feuergefährlichen Arbeiten = Brandposten
    nach den Arbeiten = Brandwache

    Wobei die Begrifflichkeit "Brandwache" äußerst unglücklich gewählt wurde.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Is ja ein interessantes Thema. Aber mal ne Frage zu den Begriffen.
    Brandposten (wie von Simon eingebracht) ist klar. Brandwachen wurden für mich immer erst dann gestellt, wenn die sog. Brandsicherheitswachen oder eben Brandposten (je nach Auftrag, Überwachungsgebiet und Umfang) ihre Arbeit net gemacht haben ;) Hier ist der ganze Mist dann schon gelaufen und in die Hose gegangen... Eine Brandwache wird doch durch die Fw nach den Löscharbeiten eingesetzt/ oder gestellt... so kenn ich es zumindest. Ich lass mich gerne berichtigen...

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    daher auch mein Hinweis zu diesen "unglücklich" ausgewählten Begrifflichkeiten.
    Es gilt:
    - vor/während den feuergefährlichen Arbeiten = Brandposten
    - nach den Arbeiten = Brandwache

    Ja, im Feuerwehrwesen gibt es auch die Begrifflichkeit "Brandwache", diese wird
    von der Feuerwehr nach einem Brand gestellt. Dies ist aber nicht Vergleichbar mit dem
    Brandsicherheitswachdienst/ Feuersicherheitswachdienst/ Sicherheitswache
    (je nach Bundesland heißt es anders), diese wird z.B. bei Veranstaltungen gestellt.
    Wann diese erforderlich ist und ob diese von der Feuerwehr oder durch Dritte gestellt wird,
    ergibt sich u.a. aus der Versammlungsstättenverordnung. Ab und zu tauchen diese
    Begrifflichkeiten auch im Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten auf.

    Vergleichbar ist es aber nicht.... ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Globetrotter

    Hallo! Ja, Du hast absolut Recht.
    Man unterscheidet den Sicherheitsposten, der aktuell die Augen offen hält und Alarm geben kann,
    die Brandsicherheitswache, die bei einer Brandentstehung nach Beendigung der Arbeiten aufpasst und
    die Brandwache, die nach Beendigung der Löscharbeiten auf ein Wiederaufflammen achtet.

    Die Namensgebung scheint mir nicht wirklich festgelegt.
    In unseren Dienstplänen stand immer Brandwache-Markt. Daher habe ich den Begriff ungeprüft übernommen.

    Es scheint mir im Wesentlichen ein Sprachproblem zu sein. Beide Posten schauen auf den Ausbruch eines Brandes nach verräterischer Vorgeschichte.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Hallo,


    Die Namensgebung scheint mir nicht wirklich festgelegt.

    Es ist festgelegt, nur funktioniert es mit den unterschiedlichen Begrifflichkeiten
    nicht in der Praxis....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Oh ja, das kenn ich.
    Ich hatte mal 20 Minuten ne Diskussion mit jemanden, der mir erzählt hat, dass er ein "Brandschutzkonzept" aufstellen soll (NRW). Ich habe ihm mehrfach versichert, dass er das garnicht darf und er sagte aber, dass er das so auferlegt bekommen hat. Iwann hab ich mal gefragt, ob er vllt die "Brandschutzordnung" meint... Da kam er ins Grübeln... So entstehen leider Missverständnisse, wenn die Begrifflichkeiten ähnlich sind, jedoch völlig unterschiedliche Bedeutungen und Voraussetzungen haben. Na ja. Haben wir dann geklärt und dann wars auch schlüssig ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)