Arbeitsmedizinische Empfehlung für Zeitarbeit

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  • Das BMAS hat hat eine Arbeitsmedizinische Empfehlung für Zeitarbeit ausgegeben.
    Es Soll eine Handlungshilfe & Information sein die auch für Fasis. und Sibes geeignet sei.

    Diese Info kommt von hier:
    http://www.sicherheitsbeauftragter.de/aktuelles/meldungen/?aid=2669

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

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  • Deinen Tipp habe ich durchgelesen,

    Das BMAS hat hat eine Arbeitsmedizinische Empfehlung für Zeitarbeit ausgegeben.

    aber habe aus der Praxis eine Frage, die dort nicht abgehandelt wurde.
    Einerseits sagt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kap. 4, Abs. (2) unmissverständlich
    "Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die nach Absatz 1 erforderlichen Pflichtuntersuchungen zuvor durchgeführt worden sind. ..."

    Jetzt habe ich jedoch in einem Zeitarbeitsunternehmen das Problem, dass ich ggf. am Donnerstag eine Anfrage bekomme, einen Mitarbeiter als Helfer ab Montag auf einem Lärmarbeitsplatz (>85 dB(A)) einzusetzen.
    Der Mitarbeiter stellt sich am Freitag vor.
    Für mich als Disponent stellt sich dann die Aufgabe, den Mitarbeiter noch am gleichen Tag zu einer Vorsorgeuntersuchung zu schicken und ein Ergebnis zu erhalten, dass der Mitarbeiter dort eingesetzt werden darf.
    ... Das ist schon mal nicht einfach, einen solch spontanen Termin zu bekommen ... in vielen Gegenden Deutschlands gar nicht machbar ...

    Jetzt habe ich die Untersuchung, wenn sie denn klappt, zu bezahlen, bekomme vielleicht sogar ein positives Ergebnis;
    der Mitarbeiter beginnt am Montag seine Tätigkeit und meldet mir dann abends "eigentlich hab' ich mir die Arbeit anders vorgestellt - nö, das mache ich nicht weiter ..."

    So. Ist das nun einfach unternehmerisches Risiko?
    Kann ich in solch einem Fall vorbeugend mit einer etablierten Begründung (... und wie lautet die im Worttext?) die Vorsorgeuntersuchung um ein, zwei Wochen aufschieben, obwohl die Verordnung etwas anderes sagt?
    (die VBG frage ich ersteinmal nicht, weil die mir wohl keine von der ArbMedVV abweichende Meinung mitteilen dürfen ...

    Wer hat da Erfahrung und teilt sie mir mit?
    (Mir ist bewusst, dass dies ein generelles Thema ist, bei dem viel "weggeschaut" oder im Sinne von "will ich gar nicht wissen" gehandhabt wird ... ;( )

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Zunächst mal ist interessant, dass ein Bundesministerium entgegen der Behauptung der Regierungskoalition festgestellt hat, dass Leiharbeit weit verbreitet ist ! Ist wohl doch keine Randerscheinung....

    Von uns werden verschiedene Untersuchungen verlangt. Wer die seinen Leuten nicht angedeien lässt, verdient als Verleiher bei uns keinen Cent und fliegt beim nächsten Audit komplett raus. Wir müssen auch die Anforderungen unserer Auftraggeber erfüllen und reichen das entsprechend durch, SCC lässt grüssen. :D

    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

    Einmal editiert, zuletzt von ToBi (21. Juni 2013 um 23:49)

  • ...Kann ich in solch einem Fall vorbeugend mit einer etablierten Begründung (... und wie lautet die im Worttext?) die Vorsorgeuntersuchung um ein, zwei Wochen aufschieben, obwohl die Verordnung etwas anderes sagt?...


    Würde ich nicht machen. Was passiert wohl, wenn der AN nach 2 Wochen zu der Untersuchung geht und dann ein Gehörschaden festgestellt wird?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wer hat da Erfahrung und teilt sie mir mit?

    Danke an die beiden Antworter, aber
    offensichtlich gibt es niemanden hier, der als Betreuer Erfahrung mit Zeitarbeitsunternehmen hat und diese Problematik erörtern möchte.

    Ich habe mittlerweile doch mit der VBG telefoniert und im direkten Gespräch zu einer Handlungsempfehlung für meinen Auftraggeber gefunden.
    Damit ist dieser Fall für mich erledigt und werde ihn nicht weiter diskutieren.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo MitSifas!

    Da die Beiträge schon ein Jahr alt sind, möchte ich nochmal die Frage aufwerfen, ob es jetzt hier jemanden mit Praxis in der Betreuung von Zeitarbeitsfirmen gibt.
    Gerade übernehme ich die Betreuung von Zeitarbeitern in der Metallindustrie.
    Für alle Tipps wäre ich dankbar.

    Grüße
    Flügelschraube