- Offizieller Beitrag
Hallo an alle,
ich würde gern mal eure meinung zu folgendem sachverhalt einholen:
In unserem flächenbetrieb (im landkreis) gibt es eine große anzahl elektrischer anlagen: von der hausinstallation über pumpenanlagen, notstromversorgungen, trafostationen bis hin zu BHKW´s. Diese werden von 5 elektrofachkräften und einem elektromeister betreut. Dieser elektromeister ist als verantwortliche elektrofachkraft berufen und tätig. Innerhalb der unterstellten betriebsbereiche sind noch einige „elektrotechnisch unterwiesene Personen“ (euP) tätig. Bei deren Einsatz geht es im wesentlichen darum, mal eine sicherung zu wechseln oder eine pumpe für wartungs- oder reparaturzwecke ab- und anzuklemmen. Diese euP`s unterstehen dem zuständigen betriebsbereichsleiter und in der euP-aufgabe der verantwortlichen elektrofachkraft. Alle elektroanlagen gehören auch unserem betrieb. Das erst mal zur einführung.
Neuerdings haben wir nun auch im kundendienstbereich einen mitarbeiter, der sich um uns fachlich und technisch gleichgestellte betriebsanlagen kümmert, die aber dem kunden gehören. Allerdings nur im bereich des sogenannten „lichtstroms“, also 240-400V.
Und da geht das problem los. Auch beim kunden muss gelegentlich in die elektrische anlage eingegriffen werden. Unser kundendienstmitarbeiter hat zwar innerhalb seiner berufsausbildung ein halbes jahr lang elektrotechnik mit gelernt, ist aber damit noch keine elektrofachkraft. Jetzt soll er für seine aufgabe auch als euP berufen werden. Unser elektromeister lehnt das prinzipiell ab. Er sagt, dass die anlagen nicht in seine verantwortung fallen, sondern diese dem Kunden gehören. Damit kann er auch keinen einfluss auf die anlage und ihren zustand nehmen und die verantwortung dafür überbernehmen. Und die kenntnisse einer euP reichen nicht für die eventuellen unberechenbaren probleme an so einer anlage aus. Somit kann er ihn nicht ruhigen gewissens an der kundenanlage arbeiten lassen. Andererseits könnte der kunde nachfolgend probleme in seiner kundenanlage oder in seiner elektrischen anlage oder im extremfall bei einem brand auf die arbeit unseres kundendienstmitarbeiters zurückführen.
Wir können aber auch nicht zu zweit (kundendienstmitarbeiter und eine elektrofachkraft) beim kunden auftauchen. Zum einen weis man in der regel nicht ob und in welchem umfang elektrische arbeiten überhaupt notwendig werden und dann kann ich nicht auf eine meiner elektrofachkräfte verzichten, da die 5 mann so schon mehr als genug zu tun haben. Außerdem „rechnet“ sich der zweite mann nicht und die kunden würden nicht zu unrecht wissen wollen, ob wir es uns leisten können, wegen solcher arbeiten, zu zweit bei ihm aufzutauchen. Das müsste er ja dann irgendwie auch mitbezahlen.
Man könnte auch einen der ortsansässigen elektriker mit hinzuziehen, aber das muss auch zeitlich organisiert und auch entsprechend bezahlt werden.
Eine zweite berufsausbildung (elektrofachkraft) für unseren kundendienstmitarbeiter würde zumindest die „bauchschmerzen“ unseres elektromeisters etwas dämpfen, aber die probleme mit der verantwortlichkeit an der kundenanlage bleiben auch weiterhin bestehen.
Könnte man das problem damit mindern, dass man die kundenanlage von vorn herein als steckerfertige anlage installieren lässt (es gibt bereits anlagenhersteller, die das so den kunden liefern). Die verantwortung der euP geht nicht auf die hausinstallation über, der stecker wird gezogen, die anlage ist spannungsfrei, die notwendigen elektrischen arbeiten können gemacht werden und ab steckdose ist der hauseigentümer für die elektrische anlage im haus verantwortlich. Aber: Da die gesamtanlage selbst ortsgebunden ist, kann sie nicht einfach zu den elektrikern in die werkstatt gebracht werden, so dass alles (auch elektrische arbeiten) vor ort gemacht werden muss - von der euP.
Gibt es bei euch ähnliche probleme? Wie habt ihr ähnliche probleme gelöst? Hat jemand eine idee, wie man den kundendienst sicher arbeiten lassen kann?
peter