Aber, die Rechtslage ist eindeutig: alle Gefährdungen am Arbeitsplatz müssen (min.) einmal im Jahr unterwiesen werden.
Darf ich den Satz ein wenig umstellen und ergänzen?
Die Mitarbeiter müssen mindestens einmal im Jahr über diejenigen Arbeitsschutz-Maßnahmen unterwiesen werden, die für die Vermeidung der für ihren Arbeitsplatz zutreffenden Gefährdungen notwendig sind.
Sicherheitskurzgespräche vor Ort auf konkrete Gefährdungen können die (Haupt-) Unterweisung zeitlich deutlich kürzen und sind meiner Meinung nach ein gutes Werkzeug.
Unbestritten. Und um es auf die Spitze zu treiben, sie sind ein hervorragendes Werkzeug, um die obligatorische Jahres-Unterweisung vollständig überflüssig zu machen.
Es gibt nur einen Knackpunkt: Eine einmalige Unterweisung ist kalkulatorisch einfacher zu behandeln als eine nicht festgelegte Anzahl an SKG ... *pfeif*