Hallo,
nachdem ich trotz der Forensuche keine Antwort für meine Frage gefunden habe, muss ich auf Eure Hilfe zurückgreifen. Ausgangssituation:
Mitarbeiter werden anlässlich einer Veranstaltung als Fahrer eingesetzt. Es handelt sich hierbei nicht um Berufskraftfahrer, sondern „normale“ Mitarbeiter. Die Kollegen beginnen morgens um 07:00 Uhr ihre normale Arbeit bis irgendwann das Handy klingelt: „Promi XY muss am Flughafen abgeholt werden“. So geht das dann den ganzen Tag bis in die Nachtstunden weiter. Im letzten Jahr hat ein Kollege die letzte Prominente morgens um 02:00 Uhr nach Hause chauffiert. Arbeitsbeginn am Tag danach (Sonntag) 08:00 Uhr!
Folgendes habe ich bis jetzt zusammengetragen:
- Maximale tarifliche Arbeitszeit – 10 Stunden
- Ruhepausen und Ruhezeiten nach §4 und §5 ArbZG sind klar definiert, die Ausnahmetatbestände des §5 (2) ArbZG greifen meines Erachtens nicht.
- Für die Arbeit am Sonntag ist gemäß § 11 (3) ArbZG ein Ersatzruhetag zu gewähren.
So weit so gut. Jetzt zu meinem Problem. So lange die Kollegen an diesem Tag arbeiten ist alles klar. Das ist zu 100% Arbeitszeit. So lange sie fahren, ist das auch zu 100% Arbeitszeit. So lange sie nicht fahren, haben sie faktisch Bereitschaftsdienst.
Nach meiner Recherche gibt es hierbei folgende Stufen:
Stufe A Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes 0 bis 10 v.H. 16 Stunden tägliche Höchstarbeitszeit
Stufe B Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes mehr als 10 bis 25 v.H. 16 Stunden tägliche Höchstarbeitszeit
Stufe C Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes mehr als 25 bis 40 v.H. 13 Stunden tägliche Höchstarbeitszeit
Stufe D Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes mehr als 40 bis 49 v.H. 13 Stunden tägliche Höchstarbeitszeit
Da die Kollegen fast die Hälfte der Zeit fahren, wäre demnach nach 13 Stunden Schicht im Schacht. Das würde aber nur dann gelten, wenn es nur Bereitschaftsdienst wäre. Vor Antritt des Bereitschaftsdienstes haben die Kollegen aber bereits "normal" gearbeitet und unterliegen der 10 Stunden Grenze. Hier kollidiert die "Normalarbeit" mit dem Bereitschaftsdienst. Wann muss ich die Kollegen aus dem verkehr ziehen, damit sie auf der sicheren Seite sind?
Die Verordnungen über die Lenk- und Ruhezeiten greifen hier ja nicht, da es sich um normale PKWs handelt.
Mein Plan: Anschreiben an den zuständigen Bereich, der die Fahrer einteilt. Die sollen mir bitte mitteilen, welche Einsatz- und Ruhezeiten für die Fahrer vorgesehen sind. Ich weise gleichzeitig den Fachbereich darauf hin, welche gesetzlichen Grundlagen bestehen und teile das auch den Fahrern sowie deren Vorgesetzten mit. Nur noch mal zu meiner Frage zurück: Was teile ich den betroffenen dann als Höchstarbeitszeit mit?
Für Eure Hilfe im voraus bereits besten Dank
Gruß Frank