Arbeitszeit und Bereitschafstdienst

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  • Hallo,

    nachdem ich trotz der Forensuche keine Antwort für meine Frage gefunden habe, muss ich auf Eure Hilfe zurückgreifen. Ausgangssituation:

    Mitarbeiter werden anlässlich einer Veranstaltung als Fahrer eingesetzt. Es handelt sich hierbei nicht um Berufskraftfahrer, sondern „normale“ Mitarbeiter. Die Kollegen beginnen morgens um 07:00 Uhr ihre normale Arbeit bis irgendwann das Handy klingelt: „Promi XY muss am Flughafen abgeholt werden“. So geht das dann den ganzen Tag bis in die Nachtstunden weiter. Im letzten Jahr hat ein Kollege die letzte Prominente morgens um 02:00 Uhr nach Hause chauffiert. Arbeitsbeginn am Tag danach (Sonntag) 08:00 Uhr!

    Folgendes habe ich bis jetzt zusammengetragen:
    - Maximale tarifliche Arbeitszeit – 10 Stunden
    - Ruhepausen und Ruhezeiten nach §4 und §5 ArbZG sind klar definiert, die Ausnahmetatbestände des §5 (2) ArbZG greifen meines Erachtens nicht.
    - Für die Arbeit am Sonntag ist gemäß § 11 (3) ArbZG ein Ersatzruhetag zu gewähren.

    So weit so gut. Jetzt zu meinem Problem. So lange die Kollegen an diesem Tag arbeiten ist alles klar. Das ist zu 100% Arbeitszeit. So lange sie fahren, ist das auch zu 100% Arbeitszeit. So lange sie nicht fahren, haben sie faktisch Bereitschaftsdienst.

    Nach meiner Recherche gibt es hierbei folgende Stufen:

    Stufe A Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes 0 bis 10 v.H. 16 Stunden tägliche Höchstarbeitszeit
    Stufe B Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes mehr als 10 bis 25 v.H. 16 Stunden tägliche Höchstarbeitszeit
    Stufe C Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes mehr als 25 bis 40 v.H. 13 Stunden tägliche Höchstarbeitszeit
    Stufe D Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes mehr als 40 bis 49 v.H. 13 Stunden tägliche Höchstarbeitszeit

    Da die Kollegen fast die Hälfte der Zeit fahren, wäre demnach nach 13 Stunden Schicht im Schacht. Das würde aber nur dann gelten, wenn es nur Bereitschaftsdienst wäre. Vor Antritt des Bereitschaftsdienstes haben die Kollegen aber bereits "normal" gearbeitet und unterliegen der 10 Stunden Grenze. Hier kollidiert die "Normalarbeit" mit dem Bereitschaftsdienst. Wann muss ich die Kollegen aus dem verkehr ziehen, damit sie auf der sicheren Seite sind?
    Die Verordnungen über die Lenk- und Ruhezeiten greifen hier ja nicht, da es sich um normale PKWs handelt.

    Mein Plan: Anschreiben an den zuständigen Bereich, der die Fahrer einteilt. Die sollen mir bitte mitteilen, welche Einsatz- und Ruhezeiten für die Fahrer vorgesehen sind. Ich weise gleichzeitig den Fachbereich darauf hin, welche gesetzlichen Grundlagen bestehen und teile das auch den Fahrern sowie deren Vorgesetzten mit. Nur noch mal zu meiner Frage zurück: Was teile ich den betroffenen dann als Höchstarbeitszeit mit?
    Für Eure Hilfe im voraus bereits besten Dank 8)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    3 Mal editiert, zuletzt von Guudsje (16. März 2013 um 17:00)

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  • Hi,

    mit diesem Problem durfte ich mich auch auseinandersetzen, wir hatten die BR Köln dazu im Haus:

    Aussage: Die tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden darf nicht überschritten werden. Diese setzt sich zusammen aus der regulären Vollarbeitszeit und dem Anteil der tatsächlichen Arbeit im BD.

    Mal ein Beispiel (Pausen berücksichtige ich der Einfachkeit halber nicht):

    Regel-AZ von 8:00-16:00 = 8h
    BD von 16:00-8:00 = 12h
    BD-Stufe D 40-50% Anteil.

    Jetzt sagt der Bezirksregierer 50% Arbeitsanteil bedeutet bei 16h BD , acht Stunden, dazu die Regel-AZ gibt in der Summe 16h und damit sechs Stunden zu viel.
    Das geht nicht, es sein denn der Betriebsarzt macht zu jedem Beschäftigten der so arbeitet eine GBU und stellt darin fest, dass es bei diesem speziellen Beschäftigten nicht zur Überbeanspruchung führt.

    Was kann man tun? Den Menschen später beginnen lassen, und den Anteil der Regel-AZ verkürzen.

    In Stufe A sieht das natürlich wesentlich entspannter aus.

    Aber Vorsicht, hier treffen Arbeitszeitrecht und Tarifrecht aufeinander und müssen beide berücksichtigt werden.

    Hoffe, dass Dir das ein wenig geholfen hat.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Jetzt muss ich mich bedanken. Das geht runter wie Öl! :thumbup:

    Hardy

    Ich moderiere in einem Forum, bei dem es zur Zeit (Stand heute) so aussieht:

    Themen: 121.420,
    Beiträge: 2.350.565,
    Benutzer: 139.519

    Deswegen weiß ich, dass es gut tut, wenn Mods und hilfreiche User auch mal ein "Danke" bekommen. 8)

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von nevada_bensem (21. Februar 2013 um 07:31)

  • Ich muss den Thread leider noch einmal hochholen, da ich für die Fahrer eine gesonderte Unterweisung machen möchte und keinen mathematischen Unsinn erzählen will. Arbeitsbeginn ist um 07:00 Uhr. Egal ob die Kollegen jetzt ab 13:00 Uhr oder 15:00 Uhr in den Bereitschaftsdienst eintreten ist doch kumuliert (Arbeitszeit+Bereitschaftsdienst) bei maximal 16 Stunden Schicht im Schacht? Deswegen kann ich Hardys Rechnung nicht ganz nachvollziehen. Egal wie viel die Kollegen fahren, müsste doch dann um 24:00 Uhr (mit Pause) deadline sein?

    Ich versuche es mal aufzudröseln.

    Die Kollegen arbeiten regulär z.B. von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr = 6 Stunden Arbeitszeit
    Danach eine Pause von 1 Stunde
    14:00 Uhr bis 24:00 Uhr Bereitschaft ohne eine einzige Minute zu fahren = 10 Stunden Bereitschaft

    Damit wären wir bei den ominösen 16 Stunden des Bereitschaftsdienstes, wenn der Arbeitsanteil zwischen 0% und 10% liegt. Aber von den 16 Stunden, die die Kollegen dann auf dem Buckel haben, wurden bereits 6 Stunden als reguläre Arbeitszeit "verbraten". Das muss ich mathematisch doch berücksichtigen oder liege ich da falsch? 10 Stunden wurden 0% gearbeitet. 6 Stunden wurden 100% gearbeitet (wenn auch nicht im Bereitschaftsdienst). Wenn ich Hardys Rechenweg folge, könnten die Kollegen 6 Stunden regulär arbeiten und bekämen den nachfolgenden Bereitschaftsdienst (falls sie überhaupt nicht fahren) nur zu 10% auf die Zeit angerechnet. Das würde ja bedeuten, dass von den Zehn Stunden des Bereitschaftsdienstes nur 1 Stunde berücksichtigt wird. Habe ich einen Denkfehler oder ist es tatsächlich so?

    Vielleicht kann ich es Hardys Beispiel noch einmal verdeutlichen:

    Zitat

    Regel-AZ von 8:00-16:00 = 8h

    BD von 16:00-8:00 = 12h

    BD-Stufe D 40-50% Anteil.


    Jetzt sagt der Bezirksregierer 50% Arbeitsanteil bedeutet bei 16h BD ,
    acht Stunden, dazu die Regel-AZ gibt in der Summe 16h und damit sechs
    Stunden zu viel.

    Regel-AZ von 8:00-16:00 = 8h

    BD von 16:00-8:00 = 12h

    BD-StufeA 0-10% Anteil.


    Jetzt sagt der Bezirksregierer 0-10% Arbeitsanteil bedeutet bei 16h BD , 1 Stunde, dazu die Regel-AZ gibt in der Summe 9h und damit okay. Das wäre jetzt Hardys Rechnung. Das wiederum würde bedeuten, dass die Kollegen 24 Stunden arbeiten (Regelarbeitszeit+Bereitschaft der Stufe A). Im Extremfall würde dass heißen, dass ich einen Fahrer nach 23 Stunden hinters Steuer lasse, um noch schnell eine Zehn-Kilometer-Tour abzureißen. Das kann doch nicht sein oder?

    Wer meinen Denkfehler findet, darf mich gerne korrigieren, aber momentan stehe ich mächtig auf dem Schlauch oder verstehe es einfach nicht. Ich bin für jede Erleuchtung dankbar.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (9. März 2013 um 12:40)

  • *Handheb* Ich habe Ihn gefunden:

    Du vermischst hier Arbeitszeit- und Tarifrecht in unzulässiger oder sagen wir unsinniger Form. ;)

    Also: Bereitschaftsdienst wird bezahlt, entweder in den Stufen 1,2,3 oder A,B,C,D. Das hängt vom zu Grunde liegenden Tarifvertrag ab, TvÖD oder BAT.

    Zunächst wird vom Arbeitgeber festgelegt, welche Stufe zutreffend ist, hängt vom Anteil der tatsächlich geleisteten Arbeit ab. Damit ist dann der Beschäftigte vergütet.

    Jetzt kommt das Arbeitszeitgesetz hinzu und sagt: Mehr als 10 Stunden Vollarbeit ist nicht.
    gehen wir zu Deinem Beispiel:

    Reguläre AZ: 6h Vollarbeit.
    Danach, nach einer Stunde Pause, 10h Bereitschaftsdienst. Hier wäre jetzt wichtig, in welcher Stufe der geleistet wird. Nehmen wir mal Stufe 2 (bis 40% Vollarbeitsanteil):
    Das wären dann 4h Vollarbeit.
    In der Summe ergeben sich 10h Vollarbeit, gerade noch im zulässigen Bereich.
    Nimmst du jetzt Stufe 3 (bis 49%) bist Du bei elf Stunden und damit drüber. Jetzt benötigst Du (das ist Diktion Bez.Reg. Köln) eine GBU des Betriebsarztes für jeden Mitarbeiter der so arbeitet. In dieser muss der BA die Unbedenklichkeit an dieser Mehrarbeit zum Ausdruck bringen.

    Jetzt kommt das perfide an der Sache: Der AG wird jetzt natürlich sagen, dass nur max. 40% Vollarbeit geleistet wird, er damit auch weniger zahlen muss. Da muss mit dem Betriebsrat zusammen eine Belastungsabfrage gestartet werden.

    Wenn Du noch tiefer in die Materie möchtest, dann wäre es mir aber lieber, wenn Du Dich via PN melden würdest.

    Hardy

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  • Danke für Deine Antwort Hardy,

    ich hatte Deinen Rechenweg falsch interpretiert. Wir liegen auf einer Linie. Jetzt ist mir klar, was ich mit den Fahrern abklären muss. Bei zehn Stunden netto ist Ende Gelände! Deine Multiplikation mit dem Prozentsatz hatte mich etwas aus der Bahn geworfen, aber jetzt bin ich wieder im Gleis. ^^

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.


  • Zunächst wird vom Arbeitgeber festgelegt, welche Stufe zutreffend ist, hängt vom Anteil der tatsächlich geleisteten Arbeit ab. Damit ist dann der Beschäftigte vergütet.

    Hardy

    Und damit sind wir bei einem zentralen Problem. Die Einsatzzeiten sind vorher nicht bekannt. Fiktives Beispiel: Kai Pflaume soll um 20:00 Uhr zum Flughafen gebracht werden. Im gefäält es aber so gut, dass er noch bis 23:45 Uhr bleibt. Das macht die Sache im Vorfeld so schwierig, da es keine festen "Fahrpläne" gibt, sondern die Fahrer auf Abruf bereitstehen, bis es den Promis einfällt, dass sie jetzt heimmöchten. Mitten auf der Autobahn fällt dem Promi ein "Fahren sie mich nicht zum Flughafen, ich übernachte bei meinem Freund dem Regisseur XYZ (Mehrkilometer ca. 50). Deswegen würde ich den Fahrern gerne eine Liste an die Hand geben, in die sie alle Fahr- und Bereitschaftszeiten eintragen, damit sie irgendwann nachts auch sagen können "Ich darf nicht mehr fahren, das muss ein Kollege übernehmen".

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi,

    ich glaube jetzt verstehe ich Dein Problem erst richtig.

    Aber da ist arbeitszeitrechtlich kein Problem. Zumindest nicht dann, wenn ihr die Einstufung mit einer Aufschreibung absichert.
    Mache genau das, lass die Leute aufschreiben, wann sie tatsächlich tätig waren.
    Dass das schon mal 80% der BD-Zeit sein können ist jedem klar. Aber eine Grenzüberschreitung sollte nur in Ausnahmen (wunderbar dehnbarer Begriff...) vorkommen. Sonst müsst Ihr das anders organisieren.

    Und bedenke, bzw. sei nicht überasscht: Das Interesse der Beschäftigten kann hier völlig im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorgaben stehen.
    Das war bei uns ein Problem. In einigen Bereichen mussten wir Umstellungen vornehmen, die ging aber nicht einkommensneutral. Dafür führte es zu Neueinstellungen. Ach nein, dazu hätte es geführt, wäre der Markt nicht leergefegt...

    Hardy

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  • BD von 16:00-8:00 = 12h


    Hab ich hier jetzt was verpasst? Ist schon ein Prozentsatz eingerechnet? Wenn ja, welcher?
    Für mich sind das da 16 Stdn, oder net?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hi,

    ich glaube jetzt verstehe ich Dein Problem erst richtig.

    Aber da ist arbeitszeitrechtlich kein Problem. Zumindest nicht dann, wenn ihr die Einstufung mit einer Aufschreibung absichert.
    Mache genau das, lass die Leute aufschreiben, wann sie tatsächlich tätig waren.
    Dass das schon mal 80% der BD-Zeit sein können ist jedem klar. Aber eine Grenzüberschreitung sollte nur in Ausnahmen (wunderbar dehnbarer Begriff...) vorkommen. Sonst müsst Ihr das anders organisieren..

    Hardy

    Bei 80% Arbeit während der Bereitschaftszeit ist es doch keine Bereitschaft mehr, da bei 49% Arbeitszeitanteil die deadline ist??? Völlig confused. Klar das manche Kollegen die Regelung erst einmal prima finden, aber dann bocken, wenn sie das mit der Vergütung begreifen. 16h bezahltes Nichtstun ist natürlich angenehmer als 8h arbeiten.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Bei 80% Arbeit während der Bereitschaftszeit ist es doch keine Bereitschaft mehr, da bei 49% Arbeitszeitanteil die deadline ist??? Völlig confused. Klar das manche Kollegen die Regelung erst einmal prima finden, aber dann bocken, wenn sie das mit der Vergütung begreifen. 16h bezahltes Nichtstun ist natürlich angenehmer als 8h arbeiten.

    Gruß Frank

    Hi Frank,
    wenn Du das so sehen willst musst Du Vollarbeit anordnen. Ob das aber realisierbar ist wage ich zu bezweifeln. Dann musst Du auch direkt ein Drei-Schicht-System einführen.
    Es geht aber um den regelmäßigen Vollarbeitsanteil. Und wie gesagt, ein dehnbarer Begriff.
    Ganz entscheident ist aber auch wie die Beschäftigten und der Personalrat dazu stehen. Den sollte man auf jeden Fall mit ins Boot holen.
    Und Obacht, bei Rufbereitschaft sieht das ganz anders aus... Nur für den Fall, dass Dir der Begriff auch noch über den Weg läuft.

    Hardy

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  • Okay,

    ich habe meinen Denkfehler glaube ich gefunden. Ich habe die zeitliche Präsenz der Mitarbeiter mit der Arbeitszeit gleichgesetzt und gleichzeitig noch mit dem vermuschelt, was der Arbeitsgeber an Arbeitszeit vergütet und somit mich und offentlich nicht zu viele andere verwirrt. Sorry für die Konfusion. :S Ausserdem muss man ja nicht alles selbst machen, wenn es Organisationsheinheiten gibt, die genau dafür (Arbeitszeit, Ruhezeit, Bereitschaftsdiente etc.) da sind und damit ihr Geld verdienen.

    Gruß Frank

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  • :S Ausserdem muss man ja nicht alles selbst machen, wenn es Organisationsheinheiten gibt, die genau dafür (Arbeitszeit, Ruhezeit, Bereitschaftsdiente etc.) da sind und damit ihr Geld verdienen.

    Gruß Frank


    Gorregd, das ist die Personalabteilung. Allerdings ist es nicht ungeschickt da Bescheid zu wissen, wenn die auf die Idee kommen/ auf die Idee gebracht werden, die Sifa mal ein zu beziehen... ;)
    Und glaube mir, ich stand da zunächst auch da wir der Ox vor dem Tor.

    Hardy

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