Technische Regeln verlieren 2013 Gültigkeit - Was bedeutet das in der Praxis?

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  • Hallo zusammen,

    für einen Artikel über die außer Kraft gesetzten technischen Regeln
    (TRbF, TRB, TRR, TRG, TRD, TRGL und TRAC) benötige ich dringend eure Unterstützung.
    Welche und warum diese Regeln außer Kraft gesetzt wurden, ist mir klar.

    Doch was bedeuten diese Änderungen konkret in der Praxis für den Betreiber entsprechender Anlagen?
    Nach welchen Richtlinien werden entsprechende Gerätschaften, Maschinen und Anlagen nun geprüft?
    Wie steht es mit der Kennzeichnung? Es gibt ja zum Beispiel nach wie vor Prüfplaketten "Geprüft nach TRBS 2131".
    Können diese und ähnliche jetzt einfach entsorgt werden? Warum werden sie noch immer angeboten, wenn ich Sie scheinbar nicht mehr benötige?
    Besteht sonst irgendein Handlungsbedarf für den Betreiber nach Löschung der technischen Regeln?
    ?(

    Habt vielen Dank für eure Mithilfe!

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  • Hallo Doreensche,

    für wen schreibst du denn?
    Die meisten deiner Fragen werden in der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgiebig erörtert.

    Nach welchen Richtlinien werden entsprechende Gerätschaften, Maschinen und Anlagen nun geprüft?


    Naja, nach den entsprechenden Richtlinien für diese Gerätschaften, Maschinen, und Anlagen. :D
    Es ist Betreiberpflicht, die entsprechenden Vorschriften für
    - seine Maschinen, Gerätschaften und Anlagen
    - seinen Anwendungszweck bzw. Verwendung
    - seine betrieblichen Gegebenheiten
    zu ermitteln und umzusetzen.

    Wie steht es mit der Kennzeichnung?


    Der Prüfzustand eines Arbeitsmittels muss für den Benutzer erkenntlich sein. Für einige Maschinen und Anlagen wird ein Prüfbuch oder ähnliches gefordert (siehe hierzu entsprechende Fachliteratur).
    Bei einigen Zertifizierungssystemen wird auch eine optische Erkennbarkeit des Prüfzustands gefordert.
    Aber letztendlich gilt auch hier wieder: Der Betreiber hat dies für ... siehe oben.

    Es gibt ja zum Beispiel nach wie vor Prüfplaketten "Geprüft nach TRBS 2131".


    Das war damals wie heute falsch. Die TRBS 2131 hat keine Anforderungen zum Prüfumfang und Prüfablauf enthalten. (meines Wissens)
    Du wirst auch heute wahrscheinlich noch Kennzeichnungen und Aufkleber mit "VBG 4" finden.

    Können diese und ähnliche jetzt einfach entsorgt werden?


    Wer hindert dich daran?

    Warum werden sie noch immer angeboten, wenn ich Sie scheinbar nicht mehr benötige?


    Das musst du den Anbieter dieser Plaketten fragen.
    Und derjenige, der diese aufklebt, muss ja wissen was er tut. Dafür ist er selbst verantwortlich. (und muss/sollte Elektrofachkraft sein). :D

    Besteht sonst irgendein Handlungsbedarf für den Betreiber nach Löschung der technischen Regeln?


    Ja. Siehe oben, erste Frage.
    Und es gibt einen großen Markt an Anbietern, die diese Ermittlungspflichten gegen Bezahlung übernehmen. ;)

    Nichts für ungut. Aber so einfach ist das Thema nun doch nicht.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • hier mein Wissensstand:

    künftig sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) relevant. Weitere Inhalte der außer Kraft tretenden technischen Regeln sind z.B. in der Gefahrstoffverordnung zu finden.
    Diese wird durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisiert.

    Allerdings ist nur ein eher kleiner Teil der Regelungen in die neuen TRBS und TRGS überführt worden. Die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) wollen deshalb eigene Merkblätter speziell für
    die Prüftätigkeit entwickeln. Ein Beispiel sind die VdTÜV-Merkblätter: https://sifaboard.de/www.vdtuev.de/…en/merkblaetter

    Die TRBS 2131 gilt schon seit Mitte 2010 nicht mehr. Wie das mit den Plaketten ist, weiß ich nicht.


    Grüße
    Stefan

    Ich glaube da ist ein Flecı̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̸̨̨̨̨̨̨k auf deinem Monitor …

  • Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Das hilft mir schon sehr! :thumbup:

    Ich soll zum Thema nur einen kleinen Blogbeitrag für einen Kunden verfassen, habe mich aber beim Einlesen gefragt, was denn nun (vereinfacht ausgedrückt) neben der Info: "Hier verlieren folgende TR an Gültigkeit..." für die Betroffenen zu tun ist. Als Leihe steht man so einem Thema ja immer ein bisschen naiv gegenüber.

  • Als Leihe steht man so einem Thema ja immer ein bisschen naiv gegenüber.

    ... hüstel ... und wenn jemand ein/e "Auftragsschreiber/in" ist, sollte er/sie auch die Rechtschreibung und Semantik beachten ... schreibe ich jetzt mal als "Laie" :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Zitat von »doreensche«



    Als Leihe steht man so einem Thema ja immer ein bisschen naiv gegenüber.
    ... hüstel ... und wenn jemand ein/e "Auftragsschreiber/in" ist, sollte er/sie auch die Rechtschreibung und Semantik beachten ... schreibe ich jetzt mal als "Laie" :D

    ...shit happens

  • ... "Hier verlieren folgende TR an Gültigkeit..." für die Betroffenen zu tun ist. Als Leihe steht man so einem Thema ja immer ein bisschen naiv gegenüber.


    Na, dann leihe ich Dir mal ein wenig meines Wissens. Wie bereits erwähnt ist inzwischen einiges über die Betriebssicherheitsverordnung und die daraus resultierenden TRBS geregelt. Die Regelungen VbF und TRbF sowie TRG finden sich in der Gefahrstoffverordnung und den TRGS wieder. Da es einige Zeit lang parallel ähnliche Regelungen gab, die sich in Details widersprachen musste nun Eindeutigkeit geschaffen werden. Da aber noch nicht alles neu geregelt ist, kann man dies als Anhaltspunkt heranziehen, nur Dinge, die nach aktueller Regelung im Widerspruch stehen, dürfen nur nach der aktuellen Regel behandelt werden. Dinge die noch nicht geregelt sind, müssen somit über die Gefährdungsbeurteilung abgearbeitet werden. Hier ist ja in den letzten Jahren ein deutlicher Trend zu erkennen, weg von konkreten Vorgaben, hin zur Eigenverantwortung im Betrieb. Vorteil für den Gesetzgeber, er muss nicht an alle Eventualitäten denken, kommt es zu einem Unfall, hat der Betreiber erst einmal nachzuweisen, dass er alles getan hat einen solchen Unfall zu verhindern.
    Somit hat der Betroffene zu prüfen, ob die alte Regel durch eine neue ersetzt wurde, wenn ja, dann gilt die neue. Wenn nein, dann kann man die alte Regel als Anhaltspunkt nehmen und muss über die Gefährdungsbeurteilung festlegen, was noch alles zu beachten ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bitte keine Rechtschreibung bemängeln. :thumbdown:

    ... das wirst Du bei meinen Beiträgen aushalten müssen ... :D
    ich kann schon unterscheiden zwischen Tippfehlern, Rechtschreibfehlern, Semantikfehlern.
    Weil SiFas sich durch u.a. eine rechtssichere Dokumentation schützen müssen, gehört eine unmissverständliche Sprache dazu (... und ich mache leider selbst genug Fehler ...). Eine Verwechselung von "Leihe" und "Laie" verschafft einem Protokollführenden keinen Vorteil, wenn solch eine Aufzeichnung im Fall des Falles vor Gericht landet. Zumal wir in einer Informationsgesellschaft leben, die solche Korrekturmöglichkeiten mit nur wenigen Tastenklicks ermöglicht. Bei Zweifeln erwarte ich demnach eine kurze Internet-Recherche.

    Also: Dein Antrag an meine Adresse ist abgelehnt. ;)
    Wir wollen wohl alle dazulernen. Dazu gehört auch die Sprache.
    Ich bin vor nicht allzu langer Zeit von einem recht präsenten Foristen zusammengefaltet worden, weil ich mich erfrecht hatte, das unbestimmte Pronomen "man" zu verwenden ... Resultat: ich überlege mir jetzt, bevor ich es verwende ... :)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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