Hallo ,
vielleicht kann ja jemand weiterhelfen.
Ab welcher Höhe ist eine G 41-Untersuchung erforderlich? - Gibt es dafür genauere Bestimmungen - da ich nur was von "größeren Höhen" gefunden habe.
Gruß
Stefan
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo ,
vielleicht kann ja jemand weiterhelfen.
Ab welcher Höhe ist eine G 41-Untersuchung erforderlich? - Gibt es dafür genauere Bestimmungen - da ich nur was von "größeren Höhen" gefunden habe.
Gruß
Stefan
Moin Coach67,
es gibt keine definierte Höhe. Bei komnet gibt es was dazu http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…&lid=DE&bid=BAS&
Grüße
awen
Hallo,
was sagt den Euer BA dazu......frag Ihn doch einfach mal.
"Arbeiten mit Absturzgefahr" sind im Katalog der Tätigkeiten mit verpflichtenden bzw. freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen gem. ArbMedVV nicht erwähnt. Dieser Umstand, der nach unserer Erfahrung in der Praxis für einige Rechtsunsicherheit sorgt, sollte jedoch nicht zum Anlass genommen werden, auf die Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G41 zu verzichten. Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschrift gehört die Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu den Pflichten eines Unternehmers (§ 3 GUV-V A1, § 5 ArbSchG) und auf der Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung ist für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen (§ 3 ArbMedVV). Insofern ist die G41 als Nachweis der körperlichen Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr anzusehen, deren Notwendigkeit sich aus einer gewissenhaften Gefährdungsermittlung und -beurteilung ergeben sollte.
Zusätzlich ergibt sich auch aus § 7 ArbSchG die Unternehmerpflicht, bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte deren Befähigung je nach Art der Tätigkeit zu prüfen. Bei Arbeiten unter Absturzgefahr ist wohl davon auszugehen, dass neben der fachlichen Eignung (Ausbildungsnachweise) ganz sicher auch der gesundheitliche Aspekt zu berücksichtigen ist. Auf unserer Baustelle verlangen wir den Nachweis für alle Mitarbeiter die in Höhe ab 2m arbeiten.
Ab welcher Höhe ist eine G 41-Untersuchung erforderlich? - Gibt es dafür genauere Bestimmungen - da ich nur was von "größeren Höhen" gefunden habe.
awens Hinweis auf die Antwort durch KomNet zeigt den Weg:
Die Bestimmungen für Deinen Betrieb legst Du mit dem Betriebsmediziner mittels einer GefB fest.
Ja habe auch schon in der ASR A2.1 einen Ansatz gefunden.
Punkt 4.1(4) sagt dann ja schon etwas über eine definierte Höhe aus - : Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor.
Hallo,
gebe Arni vollkommen recht.
So wie ich ...in kurzen worten schon sagte
So wie ich ...in kurzen worten schon sagte
Hi,
Ja habe auch schon in der ASR A2.1 einen Ansatz gefunden.
Punkt 4.1(4) sagt dann ja schon etwas über eine definierte Höhe aus - : Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor.
stimmt, ab 1,0m musst du für Absturzsicherung sorgen. Du musst aber noch lange nicht jeden Mitarbeiter der mal in 1 m Höhe arbeitet zur G 41 schicken.
Es haben ja schon einige gesagt, Gefährdungsbeurteilung zusammen mit dem BA und das beachten was in der G 41 steht.
Die Antwort von komnet zeigt doch den Weg:
1. Es werden Tätigkeiten in den unter BGI 504-41 Punkt 4 genannten Arbeitsbereichen ausgeübt
und
2. Es besteht erhöhte Absturzgefahr, weil bei der Tätigkeit nicht ständig ein Schutz gegen Absturz besteht, z.B. bei einem Standortwechsel, der nicht durch Persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsgeschirr) gegen Absturz geschützt ist .
Grüße
awen