Moin zusammen,
der Thread mit dem Morphin, den ich durch meine Frage nicht verwässern wollte, bringt mich dazu eine relativ ähnliche Frage zu stellen.
Folgender Fall: Einer unserer Mitarbeiter leidet an MS. Er wird kontinuierlich durch seinen Neurologen betreut, der mit unserem Betriebsarzt in ständigem Kontakt steht und der ihn auch regelmäßig untersucht - und ihm seine Arbeitsfähigkeit attestiert. Bis hier ist alles ok.
Jetzt aber kommen die Arbeitsplatzbedingungen ins Spiel, die für den betroffenen MA leider auch nicht zu ändern sind. Der MA muss auf hohe Eisenbahnwagen klettern, um deren Entladung von einem dort angebrachten Steuerstand zu überwachen. Wenn die Baustelle klein genug ist (und kein anderer Kollege für diesen Einsatz abkömmlich ist), muss er das sogar allein machen. Selbst wenn er Kollegen auf der Baustelle hat - diese sind an anderer Stelle eingesetzt und können nicht ständig schauen, ob alles in Ordnung ist. Zudem ist er krankheitsbedingt in seiner Arbeit langsamer als die anderen, die das durch Mehrarbeit ihrerseits kompensieren müssen. Wie schon angedeutet, spielt sich das Ganze nicht an einem festen Arbeitsplatz mit stets gleichen Randbedingungen ab, sondern im Gleisbau, der schon allein für einen gesunden MA gefährlich genug ist.
Kurzum: Vorgesetzte und MA vor Ort haben "Bauchschmerzen", wenn der Kollege auf der Baustelle eingesetzt wird. Der BA kennt aus langen Gesprächen eigentlich die Situation, dennoch schreibt er den MA aus medizinischer Sicht arbeitsfähig - und wir müssen ihn daraufhin einsetzen. (Ja, auch die Sache mit einem Ersatzarbeitsplatz haben wir, mit leider negativem Ergebnis, überprüft)
Was passiert eigentlich, wenn Kollegen des MA dabei zu Schaden kommen, weil sie ihm auf der Baustelle helfen müssen? Haftet der BA dann auch, weil er den MA als Gefahrenquelle im Einsatz belässt, oder wird das Ganze dann der Firma zugeschoben?
Bin gespannt auf Eure Meinungen.
Gruß aus dem Norden
nj 1964