Atemschutz Wiederholungs Unterweisung

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  • Guten Morgen zusammen.
    Ich habe eine Frage zur BGR190 und würde gerne eure Meinung dazu hören.
    Ich zitiere mal einen Ausschnit aus der BGR190

    "Der Unternehmer hat nach § 3 Abs . 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1)
    dafür zu sorgen, dass die Versicherten anhand der Betriebsanweisung vor der ersten
    Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung), mindestens jedoch einmal jährlich, in einer theoretischen Unterweisung
    und praktischen Übungen unterwiesen werden "

    Was ist mit einmal jährlich gemeint?
    Muss die Wiederholung nach max. 12 Monaten wiederholt werden oder einmal jedes Jahr egal wie lang die letzte Ausbilung oder Wiederholung her ist?

    Bsp. Erstausbildung Jan.2013, Wiederholung Jun.2014. Meiner Meinung nach müsste das nach dem BGR Wortlaut ok sein oder?

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  • Hallo Jimbob,

    dich erschlägt keiner, wenn die Unterweisung im Januar und die Wiederholung im Dezember des Folgejahres ist. Das wären dann schon fast zwei Jahre. Wichtig ist z.b. für entsprechende Kontrollbehörden, dass überhaupt etwas unterwiesen wird. Gibt es dann schon Wiederholungen ist das gut. Und mehrere Wiederholungen sind dann schon topp.

    Halte dich nicht an einem Stichtag fest. Was wäre denn, wenn der Kanditat auf einer auswärtigen Baustelle ist? Alles ungültig? Nein. Hier gibt es immer noch die Auslegung.

    Aber: Generell machen und dokumentieren (ich weiss, immer dieselbe Leier.) :thumbup:

    Schönes Wochenende.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo ,
    ja klar ist das so richtig ausgelegt , es heisst ja einmal jährlich.
    Ansonsten müsste in der Vorschrift "innerhalb eines Jahres" stehen.

    So ist doch alles ok

    Gruß
    Stefan

  • Soweit ACK.
    Obwohl, wenn Masken regelmäßig getragen werden,findet man bei einem Rundgang im Betrieb mit Sicherheit genügend Anlässe, die Wiederholungsunterweisungen auch öfter als 1 x im Jahr laufen zu lassen. Und wenn man (bei FFP-Masken) zwischendurch immer mal wieder einen "Fit-Test" macht, um zu sehen, ob sich beim Aufsetzen der Maske keine Nachlässigkeitsfehler eingeschlichen haben, schadet das mit Sicherheit auch nicht (und zählt als Unterweisung).

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hi zusammen...

    Prinzipiell bin ich mit dem auch Einverstanden, was Ihr da so screibt.
    Aber werft noch mal einen genauen Blick in die BGR - die legt nämlich die Qualifikation des Unterweisenden ausnahmesweise recht konkret fest.
    Handhabt Ihr das auch so, oder legt ihr das grosszügiger aus?

    Zitat

    Er (der AG) hat dafür zu sorgen, dass die Unterweisungen durch eine geeignete Person abgehalten werden, die spezifische Kenntnisse für diesen Zweck besitzt.
    Diese Voraussetzungen erfüllen Personen, die z.B. bei Hauptstellen für das Grubenrettungswesen, Feuerwehrschulen, Herstellern von Atemschutzgeräten
    ausgebildet und regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) fortgebildet wurden. Dabei werden Aus- und Fortbildung dokumentiert.
    Der Unternehmer hat nach § 6 „Arbeitsschutzgesetz“ (ArbSchG) Zeitpunkt und Inhalt der Unterweisung
    zu dokumentieren und von den Versicherten durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Er hat diese Unterlagen mindestens bis zur nächsten Unterweisung
    aufzubewahren

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • "Wofür ... aufsetzen, fertig ... braucht man dafür wirklich einen "Sachkundigen"!? Das ist doch alles übertrieben! Kann doch jeder Hobbybastler."

    Die Realität dürfte doch eher so aussehen, das in vielen kleineren und mittleren Betrieben weder eine qualifizierte Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme noch Wiederholungsunterweisungen stattfinden. Ausnahme sind wenige Bereiche, in denen regelmäßig Vollmasken getragen werden.

    Selbst in Branchen, in denen bei fehlerhafter Benutzung von einfachem Atemschutz, wenn er überhaupt zum Einsatz kommt, Erkrankungen der Mitarbeiter vorprogrammiert sind, haben sich solche Unterweisungen nur in Einzelfällen etabliert.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,


    Prinzipiell bin ich mit dem auch Einverstanden, was Ihr da so screibt.
    Aber werft noch mal einen genauen Blick in die BGR - die legt nämlich die Qualifikation des Unterweisenden ausnahmesweise recht konkret fest.
    Handhabt Ihr das auch so, oder legt ihr das grosszügiger aus?

    dann siehe mal hier [suche Hilfe] Unterweisung Atemschutz nach BGR 190
    Ich habe damals schon meine Zweifel geäußert, insbesondere im Hinblick auf
    die sehr konkreten Vorgaben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich habe damals schon meine Zweifel geäußert, insbesondere im Hinblick auf die sehr konkreten Vorgaben.


    Ich halte, aufgrund meiner Erfahrungen in diesem Bereich, die Qualifikationsvorgaben nicht nur für zweckmäßig, sondern auch für zwingend notwendig.

    Wir reden von PSA der Kategorie 3, das heisst Fehler bei der Anwendung bedeuten erhebliche Gesundheitsschäden oder den Tod den Mitarbeiters, ob schnell oder langsam ist irrelevant.
    Gerade beim Atemschutz kommt auf individuelle Anpassbarkeit und die Eignung des Geräteträgers an, ja, auch bei einfachem filtrierendem Atemschutz.

    In meinen Lehrgängen zeigt sich immer wieder, das selbst der Umgang mit einfachen FFP-Masken beim besten Willen nicht trivial ist und selbst Personen, die häufig unter Atemschutz arbeiten, machen immer wieder Fehler. Der Unterweisende muss in der Lage sein, diese (oft minimalen, aber entscheidenen) Fehler zu erkennen und abzustellen.
    Das geht nicht, indem man sich die Kenntnisse anliest oder auf fertige Unterweisungspublikationen zurückgreift.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)