Beiträge von Jimbob

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    Guten Morgen zusammen.
    Ich habe eine Frage zur BGR190 und würde gerne eure Meinung dazu hören.
    Ich zitiere mal einen Ausschnit aus der BGR190

    "Der Unternehmer hat nach § 3 Abs . 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1)
    dafür zu sorgen, dass die Versicherten anhand der Betriebsanweisung vor der ersten
    Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung), mindestens jedoch einmal jährlich, in einer theoretischen Unterweisung
    und praktischen Übungen unterwiesen werden "

    Was ist mit einmal jährlich gemeint?
    Muss die Wiederholung nach max. 12 Monaten wiederholt werden oder einmal jedes Jahr egal wie lang die letzte Ausbilung oder Wiederholung her ist?

    Bsp. Erstausbildung Jan.2013, Wiederholung Jun.2014. Meiner Meinung nach müsste das nach dem BGR Wortlaut ok sein oder?