Überprüfung der Ladungssicherheit

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  • Hallo Forum, wie überprüft Ihr die Ladungssicherheit von LKW´s nach dem Beladen?

    Macht Ihr nur eine "Optische Kontrolle" oder dokumentiert Ihr jeden LKW der vom Hof fährt?

    Über einen Tipp wäre ich sehr dankbar.

    Grüße aus dem verschneiten Monem (Mannheim :-))

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

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  • Hallochen,

    da sich die Fahrer auf unserem Gelände befinden und eigene Mitarbeiter meistens mit auf u.abladen, sind wir in der Mitverantwortung und prüfen immer nach. Oft lassen wir uns den Lastverteilungsplan zeigen, machen Fotos im Zweifelsfall und wenn die Ladungssicherung mangelhaft scheint, laden wir wieder ab.

    Wir haben ganz gezielte Schulungen und Unterweisungen im Unternehmen zum Thema Ladungssicherung durchgeführt!

    FG

    u.riedel

  • Hallo Zusammen,

    wir machen es genau wie Safety-Officer beschrieben, den nach dem heutigen Stand der Gesetze wird auch der Verlader bei Mängel der Ladungssicherung z.B. einer eventuellen Kontrolle der Polizei verantwortlich gemacht. Und wie will man denn beweisen das korrekt beladen wurde wenn man es nicht dokumentiert und fotogrfiert hat. Es kann ja sein das die Ladung beim nächsten Kunde umgeladen wird.

    Bei uns hat der Lagerleiter der für die Verladung verantwortlich ist vor der Dokumentation schon mal ein Paar Punkte in einer Stadt in Norddeutschland gutgeschrieben bekommen. :whistling:

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Danke für die Infos, die Checklisten sehen nicht schlecht aus.

    Kann mir noch einer sagen wo das ganze mit der Ladungssicherung im Gesetz verankert ist?

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    Erich von Däniken

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  • Auf die Schnelle:

    Fahrer: §§ 22, 23 StVO
    Fahrzeughalter: §§ 30, 31 StVZO, auch § 24 StVG
    Verlader: ebenfalls § 22 StVO, nach einschlägig bekannten Urteilen der so genannte "Lader der Ladearbeiten" (ausführlich dazu z.B. auf http://www.lasi.biz)
    Sicherungspflichten sind auch im Handelsrecht geregelt: z.B. §§ 425 ff HGB, Art. 17 CMR ...

    ... und noch so einige Paragraphen in den unterschiedlichsten Gesetzeswerken mehr.

    Als Stand der Technik der Ladungssicherung ist in Deutschland allgemein die VDI 2700 anerkannt, die EN 12195 wird als Berechnungsmethode zur Ladungssicherung ausdrücklich im ADR gefordert.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Danke für die Antworten.

    Habe mir gerade den §22 STVO durchgelesen aber keinen Hinweis auf "Lader der Ladearbeiten" gefunden.

    Habe ich da etwas übersehen oder falsch verstanden?

    Die Seite http://www.lasi.biz/ ist super, Danke!!!

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    Erich von Däniken

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  • Moin,

    Du hast nichts übersehen oder falsch verstanden. § 22 StVO ist sehr allgemein gefasst.
    Die Juristen sind sich hier nicht unbedingt einig, an wen sich diese gesetzliche Forderung letztendlich richtet, da keine konkrete Person oder Funktion genannt ist.
    Es gibt eine ganze Anzahl Kanzleien, die (die Gründe sind klar ;) ) die Ansicht vertreten, das der "Verlader" nicht in die Haftung genommen werden kann.
    Aber in der Rechtsprechung hat sich mittlerweile durchgesetzt, das sowohl Fahrzeugführer (Fahrer) als auch der für die Verladung Verantwortliche in die Haftung genommen werden.
    Im Gefahrgutbereich soll bei Verstößen mit der nächsten Änderung der FeV (Bundesratssitzung war gestern) auch der Verlader mit "Flensburg-Punkten" belastet werden.

    Um diese Problematik zu umgehen, sind entsprechende Compilance- bzw. QM-Regelungen erforderlich.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Im Gefahrgutbereich soll bei Verstößen mit der nächsten Änderung der FeV (Bundesratssitzung war gestern) auch der Verlader mit "Flensburg-Punkten" belastet werden.

    Ist das nicht schon die ganze Zeit der Fall?
    In Unternehmen, in denen der Verlader nicht benannt ist, haftet der Unternehmer.
    Anekdote eines Kollegen, der meine Unternehmen hinsichtlich Ladungssicherung und Gefahrgut schult:
    "Bei einem Spediteur, den die Polizei auf dem Kieker hatte, hat man in kurzer Zeit Fahrzeuge, die das Gelände verließen, angehalten und geprüft.
    Das ging so Schlag auf Schlag, dass der Unternehmer nicht mehr gewarnt wurde.
    9 untersuchte Gefarguttransporte, sechs mal drei Strafpunkte in Flensbeurg.
    Am späten Vormittag bekam der Unternehmer die Mitteilung, dass er zum Dienstschluss mit dem Taxi heimfahren müsse ..." :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Im Bereich Gefahrgut gab es bisher eine Gesetzeskonkurenz, der Verlader konnte nur nach GGVSEB belangt werden -> keine Punkte.
    Leider sind die Sitzungsniederschriften des Verkehrsausschusses nicht öffentlich, so auch die der gestrigen Sitzung. Bleibt abzuwarten, ob die hier gemachten Vorschläge sich tatsächlich im Gesetzentwurf zur Änderung der FeV niederschlagen werden.
    Sinnvoll wäre es aus meiner Sicht.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Ich würde gerne meine Verlader in Sachen Ladungssicherung schulen. Hat jemand Tipps für mich was ich alles in die Präsentation mit aufnehmen soll?

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    Erich von Däniken

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  • Nabend.
    Wenn Du richtig geschulte Leute dafür haben möchtest, dann versuch mal etwas über Eure BG zu bekommen. Weil ein Verlader sollte in diesem Bereich genauso geschult sein, wie ein geschulter Fahrer (nach VDI 2700a). Ich habe damals als Schirrmeister diese Ausbildung bekommen, um entsprechend kontrollieren und schulen zu können. Hier werden dann entsprechende Prxisversuche und Beispiele durchgeführt, die sehr anschaulich sind und besser als jeder Film. Da können die Leute dann auch mal sichern, wie sie es sich vorstellen und dann wirds auch direkt live getestet ;) Daher würde ich von einer reinen theoretischen Schulung mit Filmen und Zurren etc abraten. In der Praxis kannst Du dann am Versuchsfahrzeug sehen, was die Ladungssicherung der Teilnehmer gebracht hat. Falls Du etwas Anschauliches brauchst, kann ich nur das Video "Volltreffer" empfehlen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Das ist natürlich das Optimale. Aber ....
    die UK-Bund z.B. lässt zu diesen Lehrgängen pro Dienststelle nur 2 Teilnehmer als Multiplikatoren zu (zzgl. Wartezeit bis zum nächsten Seminar dieser Art).
    Und damit muss man dann in den Dienststelle doch selber ran.

    Kann sein, das das bei anderen UK bzw. BG (noch) anders aussieht ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Das ist natürlich das Optimale. Aber ....
    die UK-Bund z.B. lässt zu diesen Lehrgängen pro Dienststelle nur 2 Teilnehmer als Multiplikatoren zu (zzgl. Wartezeit bis zum nächsten Seminar dieser Art).
    Und damit muss man dann in den Dienststelle doch selber ran.

    Kann sein, das das bei anderen UK bzw. BG (noch) anders aussieht ...


    Hallo SO.
    Ja. Das ist aber immer noch besser als wenn Du nur nach rechtlichen Grundlagen und ein paar Filmchen selber so etwas vorbereitest, ohne eine entsprechende Schulung darüber bekommen zu haben. Dann hast Du entsprechend geschulte Leute vor Ort und die wissen genau, wie es richtig aussehen muss. Auf der Schulung werden ja auch viele Negativbeispiele gezeigt und ausprobiert. Das lässt sich nur in der Praxis vermitteln. Weiterhin lernen die MA auch, wie eine entsprechende Schulung aufgebaut wird, um ein Maximum an Wirksamkeit im eigenen Unternehmen zu erhalten. Ist dann ja nicht nur das Wissen, sondern auch die Methodik.
    Sonst wird Dir ein darin geschulter Fahrer immer "die Butter vom Brot nehmen" und das lässt die eigenen MA auch nicht besonders gut aussehen :S

    Gruß

    Jens

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  • Jein.
    Ich hab's ja "hinter" mir.
    Die Inhalte sind zwar nach VDI 2700, aber nunmal halt für den "Endbenutzer" konzipiert, nicht zur Schulung von "Ausbildern".
    Wer noch nie als Ausbilder/Multiplikator tätig war, wird durch dieses Seminar auch nicht dazu.
    Klar, wer sich auskennt, kann mit entsprechendem Aufwand daraus etwas für seinen Bereich passendes basteln ... für methodisch und didaktisch saubere Unterlagen braucht's aber auch schon einige Manntage. (Ein Grund, warum ich bestimmte, käuflich zu erwerbende Unterlagen mit sehr gemischten Gefühlen betrachte, inhaltlich o.k. - aber der Rest!? .)
    Auch praktische Fahrversuche bedeuten einen erheblichen Aufwand, gerade was der Schutz des Fahrzeugs vor Beschädigungen angeht; du brauchst auch passende "Ladung" - ein ziemlich deftiger Aufwand.

    Je nach Referent sind da aber durchaus gute Ideen zur Präsentation drin:
    z.B. 'ne Miniladefläche um den Einfluss des Gleitreibbeiwerts zu zeigen, ein Gewicht an einem kleinen Reck um den Einfluss des Zurrwinkels auf die notwendige "Zurrkraft" zu zeigen, eine Sammlung von ablegereifen Gurt(-abschnitten) und Ratschen ...

    Alles nicht so einfach ... :)
    Wenn es nur um die Vermittlung einfacher Grundlagen geht, kann IMHO das, was ich hier angesprochen habe, durchaus hilfreich sein.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Japp SO.
    Deswegen hatte ich ja die BG angesprochen. Die haben Partner mit entsprechenden Fahrzeugen und können es praktisch durchführen. Grundlagen sind ok aber das befähigt jemanden noch nicht, eine entsprechende Kontrolle am Ladegut durchführen zu können, wenn es nie an praktischen Beispielen geübt wurde. Ich würde versuchen, die Leute auf eine passende Schulung zu schicken. Hier geht es ja auch darum, dass MA, die keinen Klasse 2 oder CE haben, so etwas mal live erleben können. Ein entsprechendes Verhalten lässt sich somit nur den Wenigsten begreiflich machen, weil sie es nicht wirklich nachvollziehen können. Ich sprech jetzt mal als Bsp. die ADR-Schulung Tank an. Du kannst zwar erklären, wie sich das Ladegut verhält aber wenn Du selber (auch nur als Beifahrer) mal auf so einem halb gefüllten Fahrzeug gesessen hast und merkst, wie das reagiert, dann ist das schon wieder etwas völlig anderes. Is ja auch bei den Tanklöschfahrzeugen der Feuerwehren etc. öfter mal ein Problem, weil der Fahrer nicht darauf achtet, dass der Tank nur halb gefüllt ist und auf dem Weg zur Wache legt er das Ding in die "stabile Seitenlage". Leider zu oft vorgekommen.

    Gruß

    Jens

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  • Wir sind wieder einmal auf einer Linie. :)

    Ich habe Bauchschmerzen bei dem Ansinnen der UK-Bund, pro Dienststelle nur(!) zwei Leute ausbilden zu wollen, die dann auch noch als Multiplikator agieren sollen.
    Das wird (und kann) bei der (mir bekannten) Konzeption der UK-Bund-Seminare nicht funktionieren.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Voll dabei.
    Ich kenne einen (also so kenn ich den) deutschen Autohersteller, der die LKWs nicht vom Hof lässt, bevor nicht der Lademeister oder Ladeverantwotliche auf den Papieren unterschrieben hat. Wenn der Fahrer meint "Ich hab nich genug Gurte und da passiert schon nix..." dann kann er in dem, auf dem Gelände ansässigen Laden, Gurte oder Zurrmaterial kaufen. Sonst kann er abladen. Was auch komisch is, dass die meisten dann ein Fach aufmachen, wo komischerweise neue Gurte drin sind!. "Ach, hab ich ja garnich gewusst, dass der Kollege da neue Gurte reingepackt hat!" Fährt einer nich vom Hof, werden die Kosten der Spedition in Rechnung gestellt. Fertsch. Komisch. Da klappt alles ... mmmhhh. Da sind die BAG oder die Polizei völlig egal. Da macht der Verlader die Vorschriften und da klappts ;) Gut so. Fehlt häufig noch aber da werden sich dann auch private Firmen finden, die das kontrollieren. Hab da schon ne Idee ;) Kannst gerne mit einsteigen ;)

    Gruß

    Jens

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