Psychische Belastungen werden Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes?!

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  • Hi all,

    gestern war mal wieder die Bezirksregierung bei uns zu Gast. Im Rahmen des Gesprächs ließ der Beamte folgende Aussage gleich mehrmals fallen:
    Nächstes Jahr würde das ArbSchG novelliert, die psychischen Belastung als eigener Punkt aufgenmommen.

    Hat das von Euch schon mal jemand gehört?

    In diesem Zusammenhang der Vorschlag, einen Unterbereich "Pschische Belastung" einzubauen. Denn ob das so kommt oder nicht, die psychischen Belastungen werden uns künftig immer mehr beschäftigten, die inqa hat das dieses Jahr beispielsweis auch zu einem Hauptthema erklärt.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hi...

    die Diskussion ist bestimmt schon 3 Jahre alt. (gefühlt) Das gab in meiner alten Firma eine intensve Diskussion zwischen GL und BR.
    Über unseren Arbeitgeberverband ist die Disksussion auch schon an mich herangetragen worden - also das ganze hat schon etwas Vorlauf.

    Faktisch muss man aber auch sagen, irgendwo sind auch die Fähigkeiten einer Sifa begrenzt (meiner Meinung nach) und ich sehe das eher als einen Punkt für den Betriebsarzt.
    Ein halbes Studium "Betriebspsychologie" werd ich auf jeden Fall nicht anfangen...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Haufe.de (klick), die sueddeutsche.de (klick) und andere haben im November 2012 über eine entsprechende Bundesratsinitiative berichtet.

    Mir ist allerdings aktuell nicht bekannt, was daraus geworden ist.

    Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat sich wohl Ende November 2012 zu einer Art "Anti-Stress-Verordnung" durchgerungen. (klick).

    Die Kollegen in Österreich sind da offenbar wieder um Längen voraus, eine entsprechende Novelle (BGBl 118/2012) trat zum 01.01.2013 in Kraft. (klick)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Hi all,

    gestern war mal wieder die Bezirksregierung bei uns zu Gast. Im Rahmen des Gesprächs ließ der Beamte folgende Aussage gleich mehrmals fallen:
    Nächstes Jahr würde das ArbSchG novelliert, die psychischen Belastung als eigener Punkt aufgenmommen.

    Hat das von Euch schon mal jemand gehört? ...

    Hardy

    Das neue ArbSchG ist ja inzwischen entsprechend erweitert worden. Allerdings handelt es sich nur um eine Klarstellung bereits seit vielen Jahren gültiger Regeln: http://blog.psybel.de/stichwort/arbschg-klarstellung/

    In der Praxis zeigt sich aber, dass diese Klarstellung notwendig war. Für oft eher technisch orientierte SIFAs ist das Thema sicherlich eine Herausforderung. Aufsichtspersonen der Gewerbeaufsicht bekommen gerade mal fünf Tage lang eine Schulung. Überforderung bei allen Arbeitsschutzakteuren ist hier wohl immer noch die Regel.

    Betriebsärzte beraten im Arbeitsschutz, sind hier aber keine Umsetzer. Größere Unternehmen sollten nun neben Ingenieuren auch Arbeitspsychologen im Arbeitsschutz einsetzen.

    Inzwischen (2013) gibt es aber auch von der Arbeitgeberseite gute Handlungshilfen, z.B. "Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz; Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung; Ein Praxisleitfaden für Arbeitgeber", http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/BDA-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf/$file/BDA-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf

    achtzehntausendeins